Wegen Weiterbildung bleibt die Gemeindeverwaltung bis Ende März jeweils am Dienstag geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aktuelles
Neuigkeiten
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2022 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2022. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2022 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Vorsorge / Notfallplan
Für den Fall einer gravierenden Störung der Lebensmittelversorgung bestehen staatliche und privatwirtschaftliche Vorsorge- und Interventionsmassnahmen. Bis diese in einer Krise erfolgreich umgesetzt sind, kann ein privater Notvorrat die ersten Tage überbrücken.
Empfohlen wird ein Lebensmittelvorrat für sieben Tage (sehen Sie Check-Listen Vorsorge - Notfallplan www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html). Dieser soll in den normalen Haushaltsvorrat integriert sein, damit der laufende Ersatz der Produkte ein Verderben
verhindert. Ein Teil der Lebensmittel sollte zudem ohne Kochen geniessbar sein, weil bei einem Stromausfall die Kochherde – auch die meisten Gaskochherde – nicht mehr einsatzfähig sind.
Für den Fall, dass auch die Versorgung mit sauberem Trinkwasser nicht mehr gewährleistet ist, wird ein Trinkwasservorrat von neun Litern (ein Sixpack) pro Person empfohlen.
Zuweisungsplanung (ZUPLA) Schutzraumplatz
Allen Personen, die der ständigen Wohnbevölkerung angehören, werden grundsätzlich einem Schutzraum im Beurteilungsgebiet zugewiesen, in welchem sie wohnhaft sind. Die Kantone sorgen für die Nachführung der ZUPLA. Diese erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung und Steuerung des Schutzraumbaus.
Aufgrund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Geburten, Todesfälle, usw.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.
Die Ergebnisse der ZUPLA werden spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes z.B. im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt bekannt gegeben.
Wichtige, weiterführende Informationen:
www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html
www.notfalltreffpunkte.ch
www.zso-freiamt.ch
Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen kostengünstig, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, termingerecht einzureichen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Die Pro Senectute-Mitarbeitenden sind erfahrene und kompetente Fachpersonen. Diskretion und Verschwiegenheit sowie die regelmässige Weiterbildung sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich.
Interessierte melden sich während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 062 837 50 70 oder per Email: info@pro-senectute.ch.
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2021 vorgelegt. Es konnten Steuern von CHF 1‘312‘109 eingenommen werden. Daraus resultieren Mehreinnahmen (über alle Steuerkonten) gegenüber dem Budget von CHF 208‘429, dies entspricht 18.88%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 102‘000 (+8.4%) mehr Steuereinnahmen verbucht.
Die Resultate der Eigenössischen Abstimmung aus Kallern finden Sie hier:
Herr Manuel Nauer, Kallern, wurde per 1. Januar 2022 als neuer Brunnenmeister verpflichtet.
Als Kallerer Werkführer kennt er die Gegebenheiten bereits.
Herr Patrik Strebel, Kallern, hat sich als Brunnenmeister Stellvertreter zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Die Gemeindeverwaltung Kallern bleibt wegen Ferien am Dienstag, 1. Februar, und am Mittwoch, 2. Februar 2022, geschlossen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Publikation (Bauwesen)
Gemeinderatssitzung 10. Januar 2022
Urs Rimann und Carmen Horat, Haldenäcker 3, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Sichtschutzwände und Stützmauer - Parzelle 547, Geb. Nr. 62 - Vereinfachtes Verfahren
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage in Bettwil
Bauplatz: Niesenbergstrasse, 5618 Bettwil
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 198
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 18. Februar bis 21. März 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Bettwil.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Bettwil einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden
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