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News vom 12. August 2021

Mitteilung vom

Marianne Horner zur neuen Gemeindeschreiberin gewählt! Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung Marianne Horner zur neuen Gemeindeschreiberin von Kallern gewählt. Frau Marianne Horner hat ihr Amt in Kallern schon Anfang August zu einem reduzierten Pensum angetreten. Bis Ende Jahr wird sie auch noch an ihrem bisherigen Arbeitsort in Rümikon AG tätig sein. Ab Januar wird Frau Horner dann voll und ganz für Kallern da sein. Wir freuen uns sehr, mit Frau Horner eine gute Nachfolge für die abtretende Cécile Banz gefunden zu haben und wünschen Ihr viel Erfolg. Wer sich von Cécile Banz noch persönlich verabschieden will, kann dies am Donnerstag und Freitag diese Woche noch tun. Sie freut sich auf Ihren Besuch!

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung. Ab August hat die Gemeinde Kallern reduzierte Öffnungszeiten. Unsere Verwaltung wird ist wie folgt geöffnet: Montag, 14.00 -18.00 Uhr / Dienstag, 08.00-11.30 Uhr / Donnerstag, 08.00-11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr. Termine ausserhalb dieser Zeiten können vorgängig telefonisch vereinbart werden. Bitte beachten sie allfällige kurzfristige Änderungen auch auf unserer Internetseite www.kallern.ch

 

Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - öffentliches Mitwirkungsverfahren. Am 27. November 2020 hat die Einwohnergemeindeversammlung der Durchführung einer Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Anpassung an IVHB, Ausscheidung Gewässerräume) zugestimmt. Unterdessen ist das Projekt für das öffentliche Mitwirkungsverfahren bereit.
Im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kultur wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz (BauG) und Art. 4 Raumplanungsgesetz (RPG) während 30 Tagen, d.h. vom 13. August 2021 bis zum 13. September 2021 durchgeführt. Die Entwürfe liegen in vorgenannter Zeit auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Verschiedene Unterlagen stehen auch nachstehend zum Download bereit.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im öffentlichen Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, eingereicht werden. Beim öffentlichen Mitwirkungsverfahren handelt es sich nicht um das öffentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 BauG. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt. Für die Mitwirkung und konstruktive Zusammenarbeit dankt der Gemeinderat allen Beteiligten.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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