Die Jahresrechnung 2025 des Abwasserverbandes Chlostermatte liegt vom 15. Juni 2026 bis 28. Juni 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Neuigkeiten
Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:
Aussetzen der Nachtruhe für Samstag 13. Juni 2026 bis 01.00 Uhr (Sonntag früh) für Public Viewing im ehemaligen Feuerwehrmagazin, organisiert durch den Feuerwehrverein.
Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt.
Es liegt folgende Traktandenliste vor:
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
- Rechenschaftsbericht 2025
- Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
- Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse»
- Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245'100.-
- Verschiedenes und Umfrage
Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Öffentliche Abgeordnetenversammlung GBZ Freiamt (Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Freiamt): Dienstag, 23. Juni 2026, 19.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Muri
Traktanden:
1. Begrüssung, allg. Informationen, Ablauf der Sitzung
2. Protokoll Abgeordnetenversammlung vom 24. Juni 2025
Protokoll Abgeordnetenversammlung vom 13. Januar 2026
3. Rechnung 2025 GBZ Freiamt
4. Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
5. Budget 2027 GBZ Freiamt
6. Orientierungen: ZSO / RFO
7. Verschiedenes, Umfrage
8. Termine 2026/2027
Auflage: Die Unterlagen inkl. Rechnung 2025/Budget 2027 liegen bei den entsprechenden Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden vom 09. – 23. Juni 2026 öffentlich zur Einsicht auf.
Die durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 verabschiedete Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde durch den Regierungsrat am 25. März 2026 genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Kallern in Rechtskraft erwachsen ist und Anwendung findet.
Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung BNO und der aktuelle Bauzonen- und Kulturlandplan stehen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung. Und können auch hier eingesehen werden:
Die durch den Gemeinderat am 22. April 2025 beschlossene Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» wurde durch das Departement Bau Verkehr und Umwelt am 27. März 2026 genehmigt.
Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» in Rechtskraft erwachsen ist.
In den ersten zwei Juniwochen werden in der Umgebung des Grundwasserpumpwerks «Hintere Mulde», das von den Gemeinden Bremgarten und Waltenschwil betrieben wird, sogenannte Markierversuche durchgeführt. Da die Gemeinde Kallern das Wasser von der Wasserversorgung Waltenschwil bezieht, ist es nicht ganz auszuschliessen, dass es auch in Kallern zu geringen Verfärbungen des Trinkwassers kommt. Diese sind jedoch gesundheitlich vollkommen unbedenklich.
Um die Trinkwasserversorgung auch in Spitzenzeiten zu gewährleisten, möchten die Gemeinden Bremgarten und Waltenschwil künftig mehr Wasser aus der gemeinsam betriebenen Fassung «Hintere Mulde» beziehen können. Als Vorbereitung dazu müssen die Schutzzonen rund um die Grundwasserfassung neu bestimmt werden.
Um festzustellen, aus welcher Richtung und wie schnell das Grundwasser zur Fassung «Hintere Mulde» fliesst, werden vom 1. bis zum 15. Juni 2026 sogenannte Markierversuche durchgeführt. Dabei werden in der Umgebung der Fassung verschiedene Farbstoffe in den Untergrund eingebracht; anschliessend wird beobachtet, ob und wann sie in der «Hinteren Mulde» ankommen.
Selbstverständlich werden dabei völlig ungiftige Farbstoffe eingesetzt, wie sie etwa auch in Kosmetikprodukten verwendet werden – und dies nur in sehr geringer Konzentration. Dennoch ist je nach Situation nicht völlig auszuschliessen, dass das von der «Hinteren Mulde» gelieferte Trinkwasser vorübergehend einen leichten (rötlichen oder grünlichen) Farbstich erhält. Die Farbänderung ist jedoch völlig unbedenklich, und das Wasser kann ganz normal verwendet und auch getrunken werden.
Am 10. März 2026 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Die detaillierten Untersuchungsergebnisse finden Sie hier:
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung.
Leider gibt es auch einzelne andere Hundehaltende.
Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder, Wiesen und Strassen sauber zu halten. Wir bitten Sie, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen.
Hundekotsäcklein können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.
Die Rechnung 2025 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 33'180.89 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Im Budget 2025 wurde ein Aufwandüberschuss von CHF 183'000.00 prognostiziert. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 427 – per 31.12.2025 waren deren 420 gemeldet.

Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 5’636 übertroffen.

Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe:
Das Wasserwerk präsentiert einen Aufwandüberschuss von CHF 224.
Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 36’127.
Die Abfallbewirtschaftung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF 2’916 aus.
Die Bauarbeiten für das Projekt „Werkleitungsersatz Hofmatt“ werden ab Dienstag, 7. April 2026, starten und sehr wahrscheinlich bis September 2026 andauern. Vorgängig werden noch Installationsarbeiten vorgenommen.
Es ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die Zugänge zu Fuss sind grundsätzlich gewährleistet. Im Namen der Bauherrschaften bitten wir die Anwohnerinnen und Anwohner um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für das Verständnis.
Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen abwechslungsreichen Abend im Streifenlook genossen. Das Thema „Wo ist Walter?“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt.
Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2026 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2026 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 8. März 2026:
Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).
Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.
Diese Information dient als Vororientierung.
Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.
Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch
Im Zusammenhang mit der Projektierung der Sauberwassertrennung werden im Gebiet Hinterbühl-Haldenäcker Luftaufnahmen mit einer Drohne gemacht.
Die Aufnahmen erfolgen im Zeitraum von Montag, 2. März 2026, bis Mittwoch, 4. März 2026. Sie dienen ausschliesslich der Planung des Bauprojekts.
Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2026 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2026. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2026 beträgt der Zinssatz 0,25%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Die Regionale Abteilung Finanzen Sarmenstorf Uezwil Kallern hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2025 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1'212'753 eingenommen werden.
Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 2'253 generiert.
Im Vergleich zum Vorjahr (CHF 1‘264‘506) wurden CHF 51‘753 weniger Steuereinnahmen verbucht.
Am 31. Dezember 2025 waren in Kallern 420 (Vorjahr 422) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 208 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 378 Schweizerinnen und Schweizern sowie 42 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.



