Die Einwohnergemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern und bildet die Legislative der Einwohnergemeinde Kallern.
Die Gemeinde Kallern hat keine Ortsbürgergemeinde - es finden also auch keine Ortsbürgergemeindeversammlungen statt.
Die Einwohnergemeindeversammlung findet ordentlicherweise zweimal jährlich statt. Es sind dies die Rechnungsgemeindeversammlung im Juni und die Budgetgemeindeversammlung im November.
Aufgaben: Die Aufgaben der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz §20 geregelt.
Nächste Versammlungen
- Freitag, 25. November 2022
- Freitag, 16. Juni 2023
Gemeindeversammlungsunterlagen für Freitag, 25. November 2022 (Die vollständigen Unterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei auf):