Am 27. August 2024 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Neuigkeiten
Bald ist es wieder soweit! Nach den Herbstferien bis zu den Frühlingsferien findet einmal im Monat, jeweils an einem Sonntag von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr im Dachsaal der Gemeinde Kallern, das Eltern-Kind-Turnen statt.
Das Angebot richtet sich an ca. drei bis fünfjährige Kinder aus Kallern, welche mit einem Eltern-, Grosselternteil oder mit dem Götti oder Gotti turnen, tanzen, springen, hüpfen und lachen möchten.
Für weitere Informationen steht Karin Nietlisbach gerne zur Verfügung. Um Anmeldung wird bis am 20. Oktober 2024 an Karin Nietlisbach gebeten.
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgender Kandidat angemeldet:
Hohl Marcel, 1973, von Wolfhalden AR, Forstweg 4 (parteilos).
Hinweis: Im ersten Wahlgang ist auch eine weitere, hier nicht aufgeführte Person wählbar. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Kallern können gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Die mit viel Herzblut erstellten heimeligen Beizlis, einem Markt – klein aber oho - mit Kunsthandwerk und Köstlichkeiten, Spiel und Spass für Gross und Klein, Spannung im Maislabyrinth und musikalische Unterhaltung für jeden Geschmack lockten zahlreiche Gäste in den Unterniesenberg. Bei wunderbarem Sommerwetter genossen die Challerinnen und Challerer, ehemalige Schülerinnen und Schüler und viele Menschen aus der Region die Challerer Chilbi 2024.
Das bunte Fest und die herzlichen Begegnungen werden weit über die Dorfgrenzen hinaus in bester Erinnerung bleiben.
Dem OK mit Marcel Hohl, Präsident, Peter Bütler, Luigia Giroud, Andy Meier, Ruedi Mosimann, Patricia Trachsler und allen Helferinnen und Helfern gratulieren wir zum rundum sehr gut organisierten und erfolgreichen Challerer Fest und danken herzlich für den grossartigen Einsatz für die Challerer Chilbi 2024.
Gemeinderat Kallern
Der Gemeinderat hat dem OK Challerer Chilbi 2024 die Bewilligung zur Freinacht – Aussetzen der Ruhezeit – für den Unterniesenberg für die zwei Nächte vom 30./31. August 2024 und vom 31. August/1. September 2024 erteilt.
Danke für Ihre Kenntnisnahme.
Im Zeitraum vom 18.09.2024 bis 27.09.2024 wird der Deckbelag auf der Niesenbergstrasse ersetzt.
Um die Arbeiten auszuführen, wird die Niesenbergstrasse vom 20.09.2024 ab 07.00 Uhr bis und mit 26.09.2024 um 17.00 Uhr für sämtlichen Verkehr gesperrt. Auf der Karte unten sehen Sie in ROT den gesperrten Strassenabschnitt und in GRÜN die Umfahrungsmöglichkeiten.
Sollte infolge Witterung eine Verschiebung notwendig werden, würden wir dies vor Ort (Infotafel) entsprechend aufführen und informieren.
Bei Fragen können Sie sich an den Bauleiter, Roger Reist, 079 794 88 45, oder an die Gemeindeverwaltung, 056 666 15 56, wenden.
Abgeordnetenversammlungen der Kreisbezirksschule vom 10. September 2024
An dieser Stelle finden Sie öffentliche Auflagen für die Gemeinden des Schulverbandes.
Vom 19. bis am 30. August 2024 findet im ganzen Gemeindegebiet eine Wasserschieberkontrolle statt. Diese wird durch die Firma Hawle Armaturen AG durchgeführt.
Der Trinkwasserbezug wird nicht unterbrochen. In Einzelfällen muss das Privatgrundstück betreten werden. Wir bitten Sie, diesen Zutritt zu gewähren, und danken für Ihr Verständnis.
Der 1. August-Brunch sowie die offizielle Feier am Abend waren ein voller Erfolg.
Die IG Landfrauen hat die Besucherinnen und Besucher mit feinen selbstgemachten Köstlichkeiten verwöhnt.
Am Abend besuchten zahlreiche Kallerinnen und Kallerer die Feier. Die Challerer Dorfjugend hatte dazu eingeladen. Die kurzweilige Festansprache von Jasmin Brunner, Kallern, und das Höhenfeuer rundeten den Anlass ab.
Der Gemeinderat dankt der IG Landfrauen und der Challerer Dorfjugend herzlich für die Organisation und die Durchführung!
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 15. August 2024, wegen Mariä Himmelfahrt (Feiertag) geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Patricia Trachsler, Ressort Bildung, Schulanlagen und Kultur, hat aus persönlichen Gründen ihre Demission aus dem Gemeinderat beantragt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat ihrem Gesuch, auf den 31. Dezember 2024 zurückzutreten, entsprochen.
Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt von Patricia Trachsler sehr und bedankt sich herzlich für ihr Engagement zu Gunsten der Gemeinde Kallern.
Die Ersatzwahl für den freiwerdenden Sitz im Gemeinderat findet anlässlich der kantonalen Wahlen vom 20. Oktober 2024 statt. Wählbar sind alle in der Gemeinde wohnhaften und angemeldeten stimmberechtigten Personen. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 6. September 2024, um 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeinde bezogen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:
Feuerwerk anlässlich einer privaten Feier beim Restaurant Niesenberg am Samstag, 20. Juli 2024, zwischen 21:00 und 22:30 Uhr.
Mit dem Steuerkonto des Kantons Aargau behalten die Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jederzeit den Überblick über den Stand ihrer Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Es erlaubt ihnen, bereits geleistete Zahlungen, ausstehende Rechnungen und eventuelle Guthaben einzusehen und nach Steuerart und -jahr zu filtern. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können offene Rechnungen schnell und einfach mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden.
Der Online-Service auf ag.ch/steuerkonto steht Privatpersonen (natürlichen Personen) zur Verfügung, die im Kanton Aargau steuerpflichtig sind.
Vom 8. bis am 20. Juli 2024 verbringen rund 50 Kinder mit 30 Begleitern ihr Sommerlager auf einem Platz unterhalb des Unterniesenbergs. Die Jungwächtler aus Schwyz stellen ihr Zeltlager unter das Motto „Höhlenbewohner“. Sie können sich auf ein abwechslungsreiches Programm freuen: Wanderungen, Gelände- und andere Spiele, Badeplausch und weitere Aktivitäten.
Die Gemeinde Kallern wünscht der Jungwacht Schwyz ein unfallfreies Lager bei bestem Wetter!
Die Gemeinde Kallern beteiligt sich (bis zu einem Kostendach von CHF 3‘500) mit CHF 4 pro Kind und Mittagessen an den Kosten eines betreuten, entgeltlichen Mittagstischs. Steigt der Gesamtbetrag über CHF 3‘500, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen. Die Kostenbeteiligung gilt ab Kindergarten bis und mit Oberstufe.
Abgerechnet wird zwischen der Familie, die einen Mittagstisch nutzt und der Gemeinde. Abgerechnet wird jährlich pro Schuljahr rückwirkend. Für die Abrechnung sind Quittungen erforderlich. Diese müssen bis am 31. Juli an die Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern abgegeben werden. Eingaben nach Ende Juli werden nicht mehr berücksichtigt.
Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden
Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).
Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2001 sind im Jahr 2024 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.
Diese Information dient als Vororientierung.
Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.
Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 – Genehmigung
- Rechenschaftsbericht 2023 – Kenntnisnahme
- Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
- Kreditabrechnung «Sanierung Höhenächerstrasse» – Genehmigung
- Kreditabrechnung «Anschaffung und Installation neuer Wasserzähler (Smart Meter)» – Genehmigung
- Gemeindevertrag Regionalpolizei Muri – Genehmigung
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 29. Juli 2024.