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Neuigkeiten

Öffentliche Abgeordnetenversammlung GBZ Freiamt
09.06.2025

Öffentliche Abgeordnetenversammlung GBZ Freiamt (Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Freiamt): Dienstag, 24. Juni 2025, 19.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Muri

Traktanden:

1.            Begrüssung, allg. Informationen, Ablauf der Sitzung
2.            Protokoll Abgeordnetenversammlung vom 25. Juni 2024
3.            Rechnung 2024 GBZ Freiamt 
4.            Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2024
5.            Budget 2026 GBZ Freiamt
6.            Orientierungen: ZSO / RFO
7.            Verschiedenes, Umfrage
8.            Termine 2025/2026

Auflage: Die Unterlagen inkl. Rechnung 2024/Budget 2026 liegen bei den entsprechenden Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden vom 09. – 20. Juni 2025 öffentlich zur Einsicht auf.

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren
03.06.2025

Die Amtsperiode 2021/2025 endet auf den 31. Dezember 2025. Folglich finden in diesem Jahr in allen Aargauer Gemeinden Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2026/2029 statt. Der erste Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.

Gemeinderat Daniel Schwelger hat mitgeteilt, dass er auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Von den übrigen Amtsträgern informierte Herr Martin Müller, dass er sich nicht für die Wiederwahl als Mitglied der Finanzkommission zur Verfügung stellt. Weitere Demissionen sind dem Gemeinderat nicht angekündigt worden.

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 – 2029 gilt es zu wählen:

  • 5 Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte und daraus (gleichzeitig) Gemeindeammann und Vizeammann
  • 3 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder der Steuerkommission
  • 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 4 Mitglieder des Wahlbüros (2 Stimmenzähler und 2 Ersatz Stimmenzähler)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag eintreffen. Dies wäre Freitag, 15. August 2025. Da es sich hierbei um einen Feiertag handelt, verlängert sich die Frist bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung (diese ist bereits auf dem Anmeldeformular) beizulegen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nach Ablauf der Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer auch als Gemeinderat gewählt wird.

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Von dieser Regelung ist der Gemeinderat ausgenommen. Für dessen Mitglieder sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.

Ein allfällig erforderlicher zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

Neubau Trafostation Niesenbergstrasse Uezwil: Verkehrsbeschränkung
30.05.2025

Die AEW Energie AG wird voraussichtlich am 2. Juni 2025 mit den Bauarbeiten für den Neubau der Trafostation in Uezwil auf Parzelle 415 an der Niesenbergstrasse beginnen. Diese Bauarbeiten werden bis zirka Mitte Juli 2025 dauern. 

Die Durchfahrt zwischen Uezwil und Kallern (Hinter- und Unterniesenberg) wird während der gesamten Bauzeit für alle motorisierten Fahrzeuge gesperrt sein. Die Zufahrt zu den betroffenen Liegenschaften für Anwohner und Anwohnerinnen bleibt gewährleistet. 

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 - Traktanden
26.05.2025

Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 13. Juni 2025, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt. 

Es liegt folgende Traktandenliste vor: 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Rechenschaftsbericht 2024
  3. Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
  4. Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde
  5. Kreditabrechnung «Projektierung Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse»
  6. Kreditabrechnung «Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse»
  7. Verkauf Parzelle 519
  8. Gemeinderats-Entschädigung für die Amtsperiode 2026-2029
  9. Verschiedenes und Umfrage 

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 28. Mai 2025 bis am 13. Juni 2025 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Akten sind zum Teil hier publiziert. 

Der «Verpflichtungskredit Schulraumerweiterung» wird an dieser Gemeindeversammlung noch nicht traktandiert. Der Gemeinderat ist sich der Dringlichkeit dieses Geschäftes bewusst, benötigt aber mehr Zeit, die Inputs aus der Informationsveranstaltung zu prüfen und die verschiedenen Varianten sorgfältig und fundiert zu erarbeiten.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Gemeinderat Daniel Schwegler tritt nicht mehr zur Wiederwahl an
20.05.2025

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. 

Gemeinderat Daniel Schwegler hat entschieden, auf eine Wiederkandidatur zu verzichten. 

Die restlichen Gemeinderatsmitglieder, das heisst Gemeindeammann Christian Widmer, Vizeamman Nadja Koch, Gemeinderat Bernhard Koch und Gemeinderat Marcel Hohl, stellen sich für eine Wiederwahl und somit für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. 

Abstimmungsresultate aus Kallern vom 18. Mai 2025
18.05.2025

Hier finden Sie die Abstimmungsresultate aus Kallern:

Zählung der leerstehenden Wohnungen vom 1. Juni 2025
06.05.2025

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 31. Mai 2025 der Gemeindekanzlei unter 056 666 15 56 oder gemeindeverwaltung@kallern.ch mitzuteilen.

Leiterin Finanzen hat gekündigt - Inserat
15.04.2025

Per 30. Juni 2025 hat die Leiterin Finanzen, Tanja Müller, ihre Kündigung eingereicht. Nach 7 Jahren Tätigkeit in Kallern wird sie eine neue Herausforderung in einer grösseren Gemeinde in ihrem Wohnkanton Luzern annehmen. 

Der Gemeinderat und die Gemeindeschreiberin bedauern dies sehr, danken Tanja Müller herzlich für die gute Zusammenarbeit und für ihr Engagement für die Kallerinnen und Kallerer und wünschen ihr alles Gute für ihre berufliche und private Zukunft.

Die Stelle der Leitung Finanzen wurde bereits zur Neubesetzung ausgeschrieben. 

Rechnungsabschluss 2024
08.04.2025

Die Rechnung 2024 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 134'372 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 425 – per 31.12.2024 waren deren 422 gemeldet.

Bereiche

Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 40'483 übertroffen.

Steuerertrag

Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: Das Wasserwerk präsentiert einen Gewinn von CHF 5’768. Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 43’468. Die Abfallbewirtschaftung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF 10'088 aus.

Zutritt zur Wertstoffsammelstelle Boswil für Kallerinnen und Kallerer
07.04.2025

Der Gemeinderat Kallern hat mit der Gemeinde Boswil eine Vereinbarung unterzeichnet, damit alle Kallerinnen und Kallerer die Wertstoffsammelstelle in Boswil nutzen können. Dies ist für Kallern eine preiswerte und geografisch ideale Lösung.

Die Entsorgungsstelle Boswil bietet folgende Sammlungen an:

  • Glas, Aluminium, Blech, Altkleider
  • Altmetall, Grubengut, Aluminium-Kapseln, Styropor, Batterien, PET
  • Papier und Karton
  • Sperrgut (gebührenpflichtig)
  • Plastik (in gebührenpflichtigen Säcken) 

Adresse und Öffnungszeiten:

  • Entsorgungsplatz «Werkhof», Zentralstrasse 2, 5623 Boswil
  • Montag-Freitag, 07.15 Uhr -11.45 Uhr und 13.15-16.30 Uhr
  • Samstag 08.00-11.00 Uhr 

Die Kunststoffsammelsäcke können im Volg Boswil und auf der Gemeindeverwaltung Boswil gekauft werden. 

Die Sammelstellen Recycling-Paradies in Muri und Brings in Wohlen können von Privaten gegen eine Jahresgebühr weiterhin genutzt werden. 

Einwandfreies Kallerer Trinkwasser
02.04.2025

Am 11. März 2025 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.

Revidiertes Energiegesetz Aargau ab 1. April 2025
01.04.2025

Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechnenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben. 

Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.

Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. 

Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:
Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.

  • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
  • Auch bei einem eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
  • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
  • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren einen GEAK Plus erstellen.
  • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.


  • Zu den Gesetzeserläuterungen: https://www.ag.ch/energiegesetz
  • Zum Förder- und Beratungsprogramm: https://www.ag.ch/energie-foerderungen
  • Zur energieberatungAARGAU: https://www.ag.ch/energieberatung / 062 835 45 40 / energieberatung@ag.ch 

 

Festtischgarnituren für Challerinnen und Challerer
25.03.2025

Die Gemeinde Kallern verfügt über 10 Festtischgarnituren à 4m Länge für etwa 10 Personen und neu auch über 5 Festtischgarnituren à 2.5m Länge für etwa 6 Personen. Diese sind im Werkhof gelagert und können nach Absprache mit Margrith Christen, 079 398 57 32, für CHF 10.- pro Garnitur gemietet und abgeholt werden. 

Recyclingparadies Muri Informationen
25.03.2025

 

Bis Ende Juni 2025 können Private ohne Eintrittskarte weiterhin das Recyclingparadies Muri benutzen. 
Ab dem 1. Juli 2025 können Pirvate vor Ort eine Eintrittskarte erwerben.

Siehe Link Informationen zur Übergangszeit

 

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli
25.03.2025

Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

 

Challerer Dorfobig – herzlichen Dank
20.03.2025

Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen verspielten Abend im Dach-saal genossen. Das Thema „Spiel mit“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt. 

Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs. 

Parkplatz Schul- und Gemeindehaus
13.03.2025

Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.

Hundekontrolle - Hundetaxe 2025
13.03.2025

Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und 
- Haltebewilligung (sofern nötig).

Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2025 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. 

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2025 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

Parkplatz Schul- und Gemeindehaus
11.03.2025

Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.

Eingeladen - Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger
04.03.2025

Mit der Aktion "Eingeladen" heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 zugezogen sind, herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken.

Als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger haben Sie per Post einen Flyer mit zwei Gutscheinen erhalten. Die beiden Gutscheine können Sie für sich selbst nutzen und zwei Kulturinstitutionen besuchen oder Sie besuchen eine Kulturinstitution mit Begleitung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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