Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.
Vom 11.-13. April 2023 werden die Schulhaus-Fenster in Kallern gereinigt. Sind Sie daran interessiert, im Stundenlohn mitzuarbeiten? Dann melden Sie sich bei Esther Strebel, 079 924 97 53.
Wir dürfen auf einen unterhaltsamen, lustigen und feinen Challerer Dorfobig zurückschauen und möchten uns bei allen BesucherInnen, HelferInnen und Sponsoren für die damit verbundene Unterstützung bedanken. Nur mit vielen helfenden Händen kann ein so toller traditioneller Dorfanlass realisiert werden.
Wir freuen uns, alle ChallererInnen nächstes Jahr wieder am Dorfobig im Dachsaal zu begrüssen.
Herzlichen Dank und liebe Grüsse vom OK Dorfobig 2023,
Röbi, Sarah, Priska, Marion und Manuela
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2023 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2023 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2023 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2023. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz 0,3 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Ende September 2022 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Die detaillierten Untersuchungsergebnisse stehen als PDF zur Verfügung:
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2022 vorgelegt. Es konnten Steuern von CHF 1‘490‘978 eingenommen werden. Daraus resultieren Mehreinnahmen (über alle Steuerkonten) gegenüber dem Budget von CHF 321‘578, dies entspricht 27.5%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 178‘868 (+13.6%) mehr Steuereinnahmen verbucht.
Am 31. Dezember 2022 waren in Kallern 416 (Vorjahr 411) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 204 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 370 Schweizerinnen und Schweizern sowie 46 Ausländerinnen und Ausländern zusammen.
Die vollständige Statistik kann auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch
Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm
Weitere wichtige Informationen:
Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Als Nachfolgerin von Manuela Keusch (seit 2018) für die Ortsvertretung Ferienpass Muri ab 2023 konnte Priscilla Wüthrich gewonnen werden. Der Gemeinderat dankt beiden für ihren Einsatz!
Die KuKo Kallern engagiert sich für ein aktives Dorfleben. Per Ende 2022 haben die Mitglieder Carmen Horat (seit 2013) und Roger Zäh (seit 2020) ihren Rücktritt eingereicht. Der Gemeinderat dankt den beiden herzlich für ihre langjährige Mitarbeit in der KuKo!
Marta Giselbrecht und Tobias Wassmer engagieren sich seit dem 1. Januar 2023 mit Patricia Trachsler, Stefanie Christen und Yvonne Nietlisbach in der KuKo. Vielen Dank für die Bereitschaft und viel Erfolg!
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2022 in Rechtskraft erwachsen.
Im Falle eines Stromausfalles in und um Kallern erfährt man durch obenstehende Nummer den Grund für den Stromausfall.
Bitte benützen Sie direkt diese Nummer.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2022 veröffentlicht.
Ausgenommen von Traktandum 2 unterstehen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum, welches von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2023.
Die Wasserzähler aller Kallerer Haushalte werden einmal im Jahr abgelesen.
Ab dem 1. Dezember 2022 ist die Zählerableserin Elsbeth Nietlisbach wieder unterwegs. Die Gemeinde bittet ihre Einwohner/innen, den Zugang zu den Wasserzählern zu gewähren. Die Wasser- und Abwasserrechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis am 31. Dezember 2022 werden im Verlauf des ersten Quartals 2023 versendet.
Die Zählerableserin kann sich auf Wunsch durch einen Ausweis legitimieren.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Der Winter steht vor der Tür. Die Winterdienst-Mannschaft wird zu den verschiedensten Tages- und Nachtzeiten ausrücken müssen.
Einige Fahrzeughalter parkieren ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen und Wegen. Dadurch wird die Durchführung der Winterdienstarbeiten stark erschwert. Wir ersuchen alle Fahrzeughalter, ihre Autos richtig und an den dazu bestimmten Orten zu parkieren.
Sollten bei der Ausübung der Winterdienstarbeiten falsch parkierte Autos beschädigt werden, so müsste die Gemeinde jegliche Haftung ablehnen.
Wir danken für allseitiges Verständnis.
Das Skilager findet vom Sonntag, 5. Februar 2023, bis am Samstag, 11. Februar 2023, in Flumserberg statt.
Anmeldungen werden noch bis zum 4. Dezember 2022 entgegengenommen.
Einen herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer für die tatkräftige Unterstützung beim Raclette-Obig.
Es war ein sehr gelungener Anlass.
Allen Gästen ein herzliches Dankeschön fürs Kommen!
Der Erlös geht an die Skilagerkasse.
Der Gemeinderat bittet alle Hauseigentümer/Mieter, ihre Wasserzähler (sofern notwendig) gegen Frost zu schützen.
Für allfällige Schäden müssen die Eigentümer selbst aufkommen. Vielen Dank.
Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 25. November 2022, 19.30 Uhr, im Dachsaal des Schul-/Gemeindehauses statt.
Die Traktandenliste:
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022
2. Einbürgerung von Sommer Andy, Beatrice und Pascal
3. Kreditabrechnung «Schulzimmer-Renovation»
4. Budget 2023 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102% (bisher 107%)
5. Teiländerung des Kulturlandplans und Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung BNO betreffend Deponiezone «Höll»
6. Personalreglement
7. Verschiedenes und Umfrage
Die Gemeindeversammlungs-Einladung wird rechtzeitig zugestellt. Akten zu den Traktanden können ab dem 10. November HIER gelesen oder heruntergeladen werden.
Die vollständigen Unterlagen liegen auf der Gemeindekanzlei auf.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |