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Neuigkeiten

Mittagstisch Kostenbeitrag
30.06.2026

Die Gemeinde Kallern beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch mit CHF 4.00 pro Kind und Mittagessen. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von CHF 3'500. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend.

Die Unterstützung gilt für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.

Die Abrechnung erfolgt jeweils rückwirkend pro Schuljahr direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Kallern. Für die Rückerstattung sind die entsprechenden Quittungen einzureichen. Diese müssen spätestens bis am 31. Juli bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern eingereicht werden.

Nach dem 31. Juli eingereichte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.

Feuerverbot im Wald und am Waldrand
25.06.2026
Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr"

 

Merkblatt Feuerverbot Stufe 4

 

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten

Auch im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Vorsicht geboten. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Nutzung von Gewässern

Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.

Umgang mit Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester möglich. Auf das Abfeuern von Raketen im Wald ist gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken. Ab Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr) ist auch das Abrennen von Kleinfeuerwerk (Vulkane etc.) im und um den Wald verboten. Lesen Sie die Anleitung des Feuerwerkskörpers aufmerksam und halten Sie die Mindestabstände zu Mensch, Gebäuden und Wäldern ein.

Kallern im Asylverbund Besenbüren-Jonen
25.06.2026

Die Gemeinde Kallern ist dem Asylverbund Besenbüren-Jonen beigetreten. Damit erfüllt Kallern die gesetzliche Aufnahmepflicht für asylsuchende Personen und Flüchtlinge künftig gemeinsam mit den beiden Verbandsgemeinden.

Durch den Beitritt können Ressourcen gebündelt sowie Aufgaben regional koordiniert werden. Gleichzeitig schafft die Zusammenarbeit mehr Planungssicherheit im organisatorischen und finanziellen Bereich.

Skilager Challere sagt Danke!
23.06.2026

Das Skilager Challere bedankt sich herzlich bei allen, die mit grossem Engagement Migros-Bons für die Aktion «Support My Camp» gesammelt haben. 

Dank der grosszügigen Unterstützung aus dem ganzen Dorf und darüber hinaus durften wir einen willkommenen Zustupf in unsere Skilagerkasse entgegennehmen. Das wissen wir sehr zu schätzen – ein grosses Dankeschön an alle fleissigen Sammlerinnen und Sammler!

Workshop «Kallern gestalten»
23.06.2026

Am Samstag, 22. August 2026, lädt der Gemeinderat um 10 Uhr zu einem Workshop mit anschliessendem Bräteln ein. 

Gemeinsam wird darüber diskutiert, wie Kallern auch in Zukunft lebendig, attraktiv und lebenswert bleibt. Details erfahren Sie auf dem Einladungsflyer Mitte August. Bitte reservieren Sie sich schon heute diesen Termin.

 

Gemeindeversammlungsresultate vom 19. Juni 2026
22.06.2026

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025– Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2025 – Kenntnisnahme
  3. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
  4. Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse» – Genehmigung
  5. Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245‘100 – Genehmigung Rückweisungsantrag 

Die Beschlüsse 1, 3 und 4 unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026.  

Eidg. und kant. Abstimmung vom 14.06.2026 - Resultate aus Kallern
14.06.2026

Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 14. Juni 2026:

Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 - Traktanden
09.06.2026

Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt. 

Es liegt folgende Traktandenliste vor: 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025
  2. Rechenschaftsbericht 2025
  3. Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde
  4. Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse»
  5. Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245'100.-
  6. Verschiedenes und Umfrage 

 

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt. 
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Sommeröffnungszeiten Kanzlei
04.06.2026

Bis am 30. Juli ist die Gemeindeverwaltung jeweils am Donnerstag von 08-11.30 Uhr und 14-16 Uhr geöffnet
An den übrigen Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.  

Für ein dringendes Anliegen wenden Sie sich bitte an Frau Zehren unter janine.zehren@sarmenstorf.ch .

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!

 

 

Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland - Genehmigung
02.06.2026

Die durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 verabschiedete Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde durch den Regierungsrat am 25. März 2026 genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Kallern in Rechtskraft erwachsen ist und Anwendung findet.

Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung BNO und der aktuelle Bauzonen- und Kulturlandplan stehen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung. Und können auch hier eingesehen werden:

Aufhebung Kommunaler Überbauungsplan «Hinterbühl» und Gestaltungsplan «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» - Genehmigung
02.06.2026

Die durch den Gemeinderat am 22. April 2025 beschlossene Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» wurde durch das Departement Bau Verkehr und Umwelt am 27. März 2026 genehmigt. 

Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Aufhebung des Kommunalen Überbauungsplans «Hinterbühl» und des Gestaltungsplans «Hinterbühl-Haldenäcker/Ruchmatten» in Rechtskraft erwachsen ist.

Markierversuche zur Festlegung von Grundwasserschutzzonen
27.05.2026

In den ersten zwei Juniwochen werden in der Umgebung des Grundwasserpumpwerks «Hintere Mulde», das von den Gemeinden Bremgarten und Waltenschwil betrieben wird, sogenannte Markierversuche durchgeführt. Da die Gemeinde Kallern das Wasser von der Wasserversorgung Waltenschwil bezieht, ist es nicht ganz auszuschliessen, dass es auch in Kallern zu geringen Verfärbungen des Trinkwassers kommt. Diese sind jedoch gesundheitlich vollkommen unbedenklich.

Um die Trinkwasserversorgung auch in Spitzenzeiten zu gewährleisten, möchten die Gemeinden Bremgarten und Waltenschwil künftig mehr Wasser aus der gemeinsam betriebenen Fassung «Hintere Mulde» beziehen können. Als Vorbereitung dazu müssen die Schutzzonen rund um die Grundwasserfassung neu bestimmt werden.

Um festzustellen, aus welcher Richtung und wie schnell das Grundwasser zur Fassung «Hintere Mulde» fliesst, werden vom 1. bis zum 15. Juni 2026 sogenannte Markierversuche durchgeführt. Dabei werden in der Umgebung der Fassung verschiedene Farbstoffe in den Untergrund eingebracht; anschliessend wird beobachtet, ob und wann sie in der «Hinteren Mulde» ankommen.

Selbstverständlich werden dabei völlig ungiftige Farbstoffe eingesetzt, wie sie etwa auch in Kosmetikprodukten verwendet werden – und dies nur in sehr geringer Konzentration. Dennoch ist je nach Situation nicht völlig auszuschliessen, dass das von der «Hinteren Mulde» gelieferte Trinkwasser vorübergehend einen leichten (rötlichen oder grünlichen) Farbstich erhält. Die Farbänderung ist jedoch völlig unbedenklich, und das Wasser kann ganz normal verwendet und auch getrunken werden.

Einwandfreies Kallerer Trinkwasser
21.04.2026

Am 10. März 2026 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.

Die detaillierten Untersuchungsergebnisse finden Sie hier:

Dank an die pflichtbewussten Hundehalterinnen und Hundehalter
21.04.2026

Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung.

Leider gibt es auch einzelne andere Hundehaltende. 

Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder, Wiesen und Strassen sauber zu halten. Wir bitten Sie, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen. 

Hundekotsäcklein können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden. 

Rechnungsabschluss 2025
07.04.2026

Die Rechnung 2025 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 33'180.89 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Im Budget 2025 wurde ein Aufwandüberschuss von CHF 183'000.00 prognostiziert. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 427 – per 31.12.2025 waren deren 420 gemeldet.

Bereiche

Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 5’636 übertroffen.

Ertrag

 

Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: 
Das Wasserwerk präsentiert einen Aufwandüberschuss von CHF 224. 
Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 36’127. 
Die Abfallbewirtschaftung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF 2’916 aus.

Bauarbeiten Hofmatt ab 7. April
30.03.2026

Die Bauarbeiten für das Projekt „Werkleitungsersatz Hofmatt“ werden ab Dienstag, 7. April 2026, starten und sehr wahrscheinlich bis September 2026 andauern. Vorgängig werden noch Installationsarbeiten vorgenommen.

Es ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die Zugänge zu Fuss sind grundsätzlich gewährleistet. Im Namen der Bauherrschaften bitten wir die Anwohnerinnen und Anwohner um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für das Verständnis.

Challerer Dorfobig – herzlichen Dank
12.03.2026

Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen abwechslungsreichen Abend im Streifenlook genossen. Das Thema „Wo ist Walter?“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt. 
Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs. 

Hundekontrolle - Hundetaxe 2026
11.03.2026

Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und 
- Haltebewilligung (sofern nötig).

Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2026 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. 

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2026 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz
04.03.2026

Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Diese Information dient als Vororientierung.

Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch

Drohnenaufnahmen Hinterbühl-Haldenäcker
26.02.2026

Im Zusammenhang mit der Projektierung der Sauberwassertrennung werden im Gebiet Hinterbühl-Haldenäcker Luftaufnahmen mit einer Drohne gemacht.

Die Aufnahmen erfolgen im Zeitraum von Montag, 2. März 2026, bis Mittwoch, 4. März 2026. Sie dienen ausschliesslich der Planung des Bauprojekts.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen
Ausserordentliche Öffnungszeiten 
finden Sie unter Neuigkeiten.
Weitere Termine nach Absprache möglich.

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