Herzlich willkommen

Abstimmungen und Wahlen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

 

Urnenöffnungszeiten

An Wahl- und Abstimmungs-Sonntagen ist die Urne im Gemeindehaus von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet.

 

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
 

 

Brieflich abstimmen

Wer brieflich stimmen will:

  1. legt die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu;
  2. setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  3. verschliesst das Stimmzettelkuvert
  4. leitet das Antwortkuvert rechtzeitig der Gemeindeverwaltung zu
    (bis spätestens am Abstimmungs-Sonntag um 09.30 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses werfen)


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  1. nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird;
  2. das Antwortkuvert nicht in einen vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft;
  3. der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist;
  4. die Stimm- oder Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht zugeklebt ist.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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