Bis am 30. September 2026
Vergünstigter Taxi-Dienst im Gemeindegebiet Kallern
nach/von Wohlen- und Boswil-Bahnhof – 06:00-24:00 Uhr
Die Kosten pro Fahrt für Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner für eine Wegstrecke sind:
| Gesamtes Gemeindegebiet Kallern | ab/nach Wohlen Bahnhof | CHF 8.00 |
| Gesamtes Gemeindegebiet Kallern | ab/nach Boswil Bahnhof | CHF 8.00 |
- Nur gegen Vorweisung des Ruftaxi-Ausweises
Bahnhoftaxi Stutz Wohlen AG, 056 622 11 11
NEU ab 1. Oktober 2026
Vergünstigter Taxi-Dienst im Gemeindegebiet Kallern
nach/von Wohlen- und Boswil-Bahnhof – 05:00-24:00 Uhr
Kosten
Die Kosten pro Fahrt für Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner für eine Wegstrecke sind:
| Gesamtes Gemeindegebiet Kallern | ab/nach Wohlen Bahnhof | CHF 8.00 |
| Gesamtes Gemeindegebiet Kallern | ab/nach Boswil Bahnhof | CHF 8.00 |
Registrierung obligatorisch
- Der vergünstigte Tarif gilt nur für Personen, die sich einmalig mind. 7 Tage im Voraus bei der Gemeindeverwaltung für den Taxidienst registriert haben.
- Sie können sich per Mail/Telefon bei der Gemeindeverwaltung für das Ruftaxi registrieren.
- Personen mit einem bisherigen Taxi-Ausweis (Kreditkartenformat) werden von der Gemeindeverwaltung automatisch zur Registrierung bei TaxiE weitergemeldet. Es ist keine neue Registrierung nötig. Der bisherige Taxi-Ausweis ist ungültig.
- TaxiE erhält von der Gemeindeverwaltung Name, Vorname und Adresse der angemeldeten Person.
Nutzung
- Ruftaxi bei TaxiE, Waltenschwil, bestellen: 056 525 91 13 / 079 868 10 00 / www.taxie.ch
- Zwingende Angaben bei der Bestellung:
- "Ruf-Taxi Kallern"
- Anzahl Personen
- Abfahrtsort
- Zielort
- Zeit
- evt. Kindersitze oder Anzahl Gepäckstücke.
- Der registrierte Ruftaxi-Nutzende muss im Taxi einen amtlichen Ausweis mit Foto (ID, Swisspass, auch elektronisch möglich) vorweisen, der Taxischauffeur kontrolliert die Registrierung.
- Ohne Registrierung und ohne Vorweisung eines Ausweises gelten die üblichen Taxi-Tarife.
Weitere Informationen
- Die Gemeinde Kallern sowie der Kanton übernehmen die Restkosten für die Kallerinnen und Kallerer als ÖV-Anbindung, bzw. ÖV-Ersatz.
- Kinder/Jugendliche bis zum 16. Geburtstag können nur durch einen Elternteil gegen persönliche Unterschrift (Übernahme der Verantwortung durch die Eltern) auf der Gemeindekanzlei angemeldet werden,
- Für Auswärtige: In Ausnahmefällen kann beim Gemeinderat ein Gesuch um Erteilung einer befristeten Registrierung gestellt werden. Es sind dazu folgende Punkte zu beachten:
- Offizieller Antrag an Gemeinderat mit Begründung (mit Schreiben oder Mail), warum und für wen eine solche Bewilligung gebraucht wird und wie oft diese genutzt wird.
- Preis: CHF 50.00 pro Person und pro Jahr.
- Der Gemeinderat behält sich das Recht vor, die gesprochenen Bewilligungen ohne spezielle Begründung zu widerrufen.
- Wartezeiten des Taxis werden zusätzlich verrechnet.



