Herzlich willkommen

Ruftaxi / Kein öffentlicher Verkehr

Bis am 30. September 2026

Vergünstigter Taxi-Dienst im Gemeindegebiet Kallern 
nach/von Wohlen- und Boswil-Bahnhof – 06:00-24:00 Uhr

  •  Die Kosten pro Fahrt für Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner für eine Wegstrecke sind:

     

Gesamtes Gemeindegebiet Kallernab/nach Wohlen BahnhofCHF 8.00  
Gesamtes Gemeindegebiet Kallernab/nach Boswil BahnhofCHF 8.00

 

  • Nur gegen Vorweisung des Ruftaxi-Ausweises
  • Bahnhoftaxi Stutz Wohlen AG, 056 622 11 11

     



 

NEU ab 1. Oktober 2026

Vergünstigter Taxi-Dienst im Gemeindegebiet Kallern 
nach/von Wohlen- und Boswil-Bahnhof – 05:00-24:00 Uhr 

 

Kosten

  • Die Kosten pro Fahrt für Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner für eine Wegstrecke sind:

     

Gesamtes Gemeindegebiet Kallernab/nach Wohlen Bahnhof CHF 8.00  
Gesamtes Gemeindegebiet Kallernab/nach Boswil BahnhofCHF 8.00

 

Registrierung obligatorisch

  • Der vergünstigte Tarif gilt nur für Personen, die sich einmalig mind. 7 Tage im Voraus bei der Gemeindeverwaltung für den Taxidienst registriert haben. 
  • Sie können sich per Mail/Telefon bei der Gemeindeverwaltung für das Ruftaxi registrieren. 
  • Personen mit einem bisherigen Taxi-Ausweis (Kreditkartenformat) werden von der Gemeindeverwaltung automatisch zur Registrierung bei TaxiE weitergemeldet. Es ist keine neue Registrierung nötig. Der bisherige Taxi-Ausweis ist ungültig. 
  • TaxiE erhält von der Gemeindeverwaltung Name, Vorname und Adresse der angemeldeten Person.

 

Nutzung

  • Ruftaxi bei TaxiE, Waltenschwil, bestellen: 056 525 91 13 / 079 868 10 00www.taxie.ch
  • Zwingende Angaben bei der Bestellung:
    • "Ruf-Taxi Kallern" 
    • Anzahl Personen 
    • Abfahrtsort 
    • Zielort 
    • Zeit
    • evt. Kindersitze oder Anzahl Gepäckstücke.
  • Der registrierte Ruftaxi-Nutzende muss im Taxi einen amtlichen Ausweis mit Foto (ID, Swisspass, auch elektronisch möglich) vorweisen, der Taxischauffeur kontrolliert die Registrierung.
  • Ohne Registrierung und ohne Vorweisung eines Ausweises gelten die üblichen Taxi-Tarife.

 

Weitere Informationen

  • Die Gemeinde Kallern sowie der Kanton übernehmen die Restkosten für die Kallerinnen und Kallerer als ÖV-Anbindung, bzw. ÖV-Ersatz.
  • Kinder/Jugendliche bis zum 16. Geburtstag können nur durch einen Elternteil gegen persönliche Unterschrift (Übernahme der Verantwortung durch die Eltern) auf der Gemeindekanzlei angemeldet werden,  
  • Für Auswärtige: In Ausnahmefällen kann beim Gemeinderat ein Gesuch um Erteilung einer befristeten Registrierung gestellt werden. Es sind dazu folgende Punkte zu beachten:
    • Offizieller Antrag an Gemeinderat mit Begründung (mit Schreiben oder Mail), warum und für wen eine solche Bewilligung gebraucht wird und wie oft diese genutzt wird.
    • Preis: CHF 50.00 pro Person und pro Jahr.
    • Der Gemeinderat behält sich das Recht vor, die gesprochenen Bewilligungen ohne spezielle Begründung zu widerrufen. 
  • Wartezeiten des Taxis werden zusätzlich verrechnet.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen
Ausserordentliche Öffnungszeiten 
finden Sie unter Neuigkeiten.
Weitere Termine nach Absprache möglich.

Smart Service PortalFreiamt Mittendrin