Wegen der Gemeinderatsklausur bleibt die Gemeindeverwaltung am Dienstag, 28. April 2026, geschlossen.
Am Mittwoch sind wir gerne wieder für Sie da.
Wegen der Gemeinderatsklausur bleibt die Gemeindeverwaltung am Dienstag, 28. April 2026, geschlossen.
Am Mittwoch sind wir gerne wieder für Sie da.
Am 10. März 2026 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Die detaillierten Untersuchungsergebnisse finden Sie hier:
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung.
Leider gibt es auch einzelne andere Hundehaltende.
Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder, Wiesen und Strassen sauber zu halten. Wir bitten Sie, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen.
Hundekotsäcklein können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.
Die Rechnung 2025 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 33'180.89 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Im Budget 2025 wurde ein Aufwandüberschuss von CHF 183'000.00 prognostiziert. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 427 – per 31.12.2025 waren deren 420 gemeldet.

Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 5’636 übertroffen.

Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe:
Das Wasserwerk präsentiert einen Aufwandüberschuss von CHF 224.
Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 36’127.
Die Abfallbewirtschaftung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF 2’916 aus.
Abgeordnetenversammlungen der Kreisbezirksschule vom 5. Mai 2026.
An dieser Stelle finden Sie öffentliche Auflagen für die Gemeinden des Schulverbandes.
Gemeinderatsbeschlüsse vom 9. März 2026:
Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-01 - Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade - Baubewilligung
Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-02 - Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung) - Baubewilligung
Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 7. April 2026 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung)
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 30. Januar bis 2. März 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: FelberMeile AG, Buchgrindel 4, 5524 Niederwil AG
Bauobjekt: Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar bis 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kallern einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Deponie Typ A, Höll" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Die Grüngutsammlung findet am Montag, 4. Mai 2026, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank.
Senioren-Mittagstisch
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 9. Mai.
Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73. .

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |