Hier finden Sie die Resultate der Wahl vom 18. Oktober 2026:
Hier finden Sie die Resultate der Wahl vom 18. Oktober 2026:
Am 14. August 2026 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Die detaillierten Untersuchungsergebnisse finden Sie hier:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ab dem 2. November 2026 zwischen einer biometrischen und einer nichtbiometrischen Identitätskarte wählen.
Die neue biometrische Identitätskarte wird – analog zum biometrischen Schweizer Pass – mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Sie wird Personen empfohlen, die ihre Identitätskarte als Reisedokument innerhalb der EU verwenden möchten. Die biometrische Identitätskarte kann nur beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden, die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Karte ohne Datenchip unverändert.
Die nichtbiometrische Identitätskarte dient als Ausweis in der Schweiz. Diese Identitätskarte kann wie bisher bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Bereits vor dem 2. November 2026 ausgestellte nichtbiometrische Identitätskarten bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und können weiterhin als Reisedokument verwendet werden.
Weitere Informationen und Hinweise zur Beantragung finden Sie unter www.schweizerpass.ch. Bei Fragen hilft die Gemeindeverwaltung gerne persönlich am Schalter weiter.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 27. September 2026:
Ab kommender Woche werden die Vorarbeiten für den Belagseinbau gestartet. Restflächen von Belag sowie der provisorische Oberbau (Kiesflächen Graben) müssen entfernt werden, und das Versetzen der Abdeckungen von diversen Schächten wird vorgenommen. Bei einzelnen Grabenflicke wird dann bereits die Tragschicht eingebaut.
Ab dem 12. Oktober sind die anstehenden Belagseinbauten, nämlich ab Montag die Tragschicht sowie ab Dienstag die Deckschicht, geplant und die Hofmatt muss deshalb komplett gesperrt werden.
Verkehrseinschränkungen
Die Zugänglichkeiten mit Personenwagen zu ihren Liegenschaften wird wann immer möglich bei den Vorarbeiten (5. bis 9. Oktober 2026) aufrechterhalten, aber während der Arbeitszeiten können grössere Behinderungen und längere Wartezeiten entstehen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, bereits während dieser Arbeiten Ihre Fahrzeuge an der Schulstrasse oder bei den Parkierungsmöglichkeiten im Bereich Schulanlage abzustellen.
Für die anstehenden Belagseinbauten muss dann die Hofmatt komplett gesperrt werden und die Durchfahrt ist nicht mehr möglich.
Sperrung Hofmatt
Die Belagseinbauten sind folgendermassen terminiert und werden nur bei guter Witterung durchgeführt:
Ab Montag 12. Oktober 2026, 07.30 Uhr bis Mittwoch, 14. Oktober 2026, 07.30 Uhr:
Für den motorisierten Verkehr ist der Zugang zu den Liegenschaften sowie die Durchfahrten nicht möglich.
Macht das Wetter nicht mit, so werden die Einbaudaten dementsprechend verschoben. Die Zugänge zu Fuss sind grundsätzlich gewährleistet.
Im Namen der Bauherrschaften bitten wir die Anwohnenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für Ihr Verständnis.
Bauherrschaft: Deponie Höll AG, Industriestrasse 10, 5623 Boswil
Projektverfasser: ilu AG Zentralschweiz, Grisigenstrasse 6, 6048 Horw
Bauobjekt: Errichtung Deponie Typ A "Höll" (Profilierungserleichterung gemäss § 53 BauV)
Bauplatz: Höllstrasse
Zone: Deponiezone Höll
Parzellen: 621, 622, 623, 624, 659, 660, 661, 662, 664
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 18. September bis 19. Oktober 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderatsbeschluss vom 17. August 2026:
Stierli Ernst, Hinterbühlstrasse 4, 5625 Kallern - BG 2026-09 – Neubau Sichtschutzwand - vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Gemeinderatsbeschlüsse vom 31. August 2026:
Konrad Herbert, Langmattstrasse 7, 5625 Kallern - BG 2026-06 - Neubau Sichtschutzwand - Baubewilligung
Meier Urs, Wittlin Ruth, Hohl Marcel und Irène, Forstweg 4, 5625 Kallern - BG 2026-07 - Einbau Luft/Wasser Wärmepumpe - Baubewilligung
Kaufmann Patrick und Burkhard Sabine, Hofmatt 8, 5625 Kallern - BG 2026-11 - Erweiterung Pergola, Gerätehaus - vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Gasser Werner, Kallererstrasse 9, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Neubau Doppelgarage; Nachträglich: Böschungsmauern, Wärmepumpe (aussen aufgestellt), Änderung Fenster
Bauplatz: Kallererstrasse 9
Zone: Weilerzone
Parzelle: 686
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 14. August bis 14. September 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Weibel Daniela, Oberniesenbergstrasse 2, 5625 Kallern
Projektverfasser: Landwirtschaftliche Bauplanung, Stutz Josef, Heglerstrasse 1, 6285 Hitzkirch
Bauobjekt: Projektänderung Melkraum, Mistplatz und Waschplatz; Neubau Futtersilo
Bauplatz: Oberniesenbergstrasse 2
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 585, 519
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 7. August bis 7. September 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Hohl Irene und Marcel, Forstweg 4, 5625 Kallern; Meier Urs, Forstweg 4, 5625 Kallern; Wittlin Ruth, Forstweg 4, 5625 Kallern
Projektverfasser: hvac.ch Gomer; Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen
Bauobjekt: Luft/Wasser Wärmepumpe, Aussenaufstellung (ohne Profilierung)
Bauplatz: Forstweg 4
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 591
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Die Grüngutsammlung findet am Montag, 2 November 2026, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren.
Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste.
Vielen Dank.
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Freitag, 6. November.
Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Löwen in Boswil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Am Freitag, 13. November 2026, laden der Challerer Skilagerverein und alle Skilagerteilnehmenden zum traditionellen Raclette-Abend ein. Dieser findet ab 18.30 Uhr im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses statt. Chunnsch au?
Am Samstag, 22. August 2026, haben sich rund 25 Personen mit der Zukunft von Kallern auseinandergesetzt. Chancen und Risiken wurden rege diskutiert, beurteilt und gemeinsam weitergedacht.
Herzlichen Dank an alle Teilnehmenden für das engagierte Mitdenken und Mitgestalten. Die vielen Ideen und Sichtweisen sind eine wertvolle Grundlage für die weiteren Arbeiten.
Die Einladung zum Workshop II folgt im Januar 2027. Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Termin.
Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2026 finden Sie auf folgendem PDF:
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
| Ausserordentliche Öffnungszeiten finden Sie unter Neuigkeiten. Weitere Termine nach Absprache möglich. | |