Die Jahresrechnung 2025 des Abwasserverbandes Chlostermatte liegt vom 15. Juni 2026 bis 28. Juni 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Die Jahresrechnung 2025 des Abwasserverbandes Chlostermatte liegt vom 15. Juni 2026 bis 28. Juni 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:
Aussetzen der Nachtruhe für Samstag 13. Juni 2026 bis 01.00 Uhr (Sonntag früh) für Public Viewing im ehemaligen Feuerwehrmagazin, organisiert durch den Feuerwehrverein.
Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 19. Juni 2026, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt.
Es liegt folgende Traktandenliste vor:
Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Öffentliche Abgeordnetenversammlung GBZ Freiamt (Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Freiamt): Dienstag, 23. Juni 2026, 19.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Muri
Traktanden:
1. Begrüssung, allg. Informationen, Ablauf der Sitzung
2. Protokoll Abgeordnetenversammlung vom 24. Juni 2025
Protokoll Abgeordnetenversammlung vom 13. Januar 2026
3. Rechnung 2025 GBZ Freiamt
4. Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
5. Budget 2027 GBZ Freiamt
6. Orientierungen: ZSO / RFO
7. Verschiedenes, Umfrage
8. Termine 2026/2027
Auflage: Die Unterlagen inkl. Rechnung 2025/Budget 2027 liegen bei den entsprechenden Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden vom 09. – 23. Juni 2026 öffentlich zur Einsicht auf.
Die durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 verabschiedete Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland wurde durch den Regierungsrat am 25. März 2026 genehmigt. Die anschliessende Beschwerdefrist von 30 Tagen gegen den Genehmigungsentscheid ist ungenutzt verstrichen, womit die Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Kallern in Rechtskraft erwachsen ist und Anwendung findet.
Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung BNO und der aktuelle Bauzonen- und Kulturlandplan stehen auf der Gemeindehomepage zur Verfügung. Und können auch hier eingesehen werden:
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Wyrsch Hubert, Obere Höllstrasse 7, 5625 Kallern
Projektverfasser: ARTLIFE Design GmbH, Breitackerstrasse 1, 4813 Uerkheim
Bauobjekt: Rückbau Gebäude Nr. 140 und 3, Neubau Wohnhaus mit 3 Wohnungen
Bauplatz: Obere Höllstrasse 4 und 6
Zone: Landwirtschaftszone
Parzellen: 30 und 554
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 18. Mai bis 16. Juni 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderatsbeschlüsse vom 9. März 2026:
Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-01 - Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade - Baubewilligung
Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-02 - Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung) - Baubewilligung
Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 7. April 2026 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung)
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 30. Januar bis 2. März 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: FelberMeile AG, Buchgrindel 4, 5524 Niederwil AG
Bauobjekt: Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Am 13. Juni 2026 überträgt der Feuerwehrverein Kallern ab 21.00 Uhr im ehemaligen Feuerwehrmagazin das WM-Spiel Katar-Schweiz. Für das leibliche Wohl ist ab 18.30 Uhr mit Würsten vom Grill und Getränken gesorgt.
Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher um die Schweizer Nati gemeinsam anzufeuern!
Leider findet der Generationenausflug wegen zu weniger Anmeldungen nicht statt.

Senioren-Mittagstisch
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 11. Juli.
Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Die Grüngutsammlung findet am Montag, 7. September 2026, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte bündeln Sie die Äste. Vielen Dank.
Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2026 finden Sie auf folgendem PDF:
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |