Am Donnerstag, 26. Mai 2022, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Montag, 30. Mai 2022, sind wir gerne wieder für Sie da.
Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 666 15 56 geregelt.
Am Donnerstag, 26. Mai 2022, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ab Montag, 30. Mai 2022, sind wir gerne wieder für Sie da.
Der Pikettdienst bei einem Todesfall ist unter der Nummer 056 666 15 56 geregelt.
Der Kanton Aargau und 167 Gemeinden haben ein gemeinsames digitales Angebot für die Aargauer Bevölkerung geschaffen:
Seit 24. März 2022 ist das Smart Service Portal online. Hier können zahlreiche digitale Dienstleistungen der öffentlichen Hand einfach und effizient über eine zentrale Anlaufstelle bezogen werden. Das Portal ist ein Pionierprojekt und wird ständig weiterentwickelt und mit zusätzlichen Services ergänzt. Mit der kommenden Edition 2022 werden ab dem 3. Quartal dieses Jahres die ersten durchgängigen Services bereitgestellt.
Das neu lancierte Portal finden Sie unter www.ag.ch/smartserviceportal oder auf unserer Gemeindewebsite.
Im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise wurde dem Kanton von privater Seite Raum für die vorübergehende Unterbringung von geflüchteten Personen mit Schutzstatus S angeboten.
Deshalb wohnen vorläufig zwei Familien mit insgesamt sieben Personen aus der Ukraine in Kallern.
Möchten Sie die ukrainischen Familien mit Sachspenden unterstützen?
Gesucht sind Sommerbekleidung (Hosen, Röcke, Oberteile) für Frauen in den Grössen XS bis XL und Damenschuhe in den Grössen 37 bis 40.
Ein Kleiderschrank wurde bereits gefunden - herzlichen Dank!
Bitte um Anmeldung mit Beschreibung der Sachspenden an gemeindeverwaltung@kallern.ch. Ihre Mail wird den Gastfamilien weitergeleitet. Vielen Dank.
Die Einwohner werden gebeten, Folgendes zu beachten:
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen der geplanten Teiländerung des Kulturlandplans Kallern zur Deponiezone «Höll» gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen mit Erläuterungen und UV-Voruntersuchung, der kantonale Vorprüfungsbericht und der gemeinderätliche Mitwirkungsbericht liegen vom Montag, 16. Mai 2022 bis Mittwoch, 15. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Projektinformationen unter www.kallern.ch aufgeschaltet.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen (Schulstrasse 10, 5625 Kallern) und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Rodung
Die geplante Teiländerung Kulturlandplan erfordert eine Rodung im Umfang von 2’087 m2 Wald (Parz. Nrn. 659 und 662). Das erforderliche Rodungsgesuch mit Erläuterungen liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom Montag, 16. Mai 2022 bis Mittwoch, 15. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und kann während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Projektinformationen unter www.kallern.ch aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Auskunftserteilung
Zur Beantwortung von Fragen stehen Vertreter der Gemeinde, der Unternehmerin sowie des Planungsteams während einer Sprechstunde am Montag, 23. Mai 2022, von 19.00 bis 20.00 Uhr, im Gemeinderatszimmer der Gemeindeverwaltung Boswil, zur Verfügung. Eine Teilnahme an der Sprechstunde ist bei der Gemeindeverwaltung Boswil bis spätestens am Freitag, 20. Mai 2022, 12:00 Uhr, voranzumelden (schriftlich oder telefonisch).
Gemeinderatssitzung 25. April 2022
Silke Pellanda-Wyss, Hofmatt 1, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Biotop - Parzelle 510, Geb. Nr. 167 - Vereinfachtes Verfahren
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Zimmermann Kurt, Unterniesenbergstrasse 7, 5625 Kallern
Projektverfasser: Veil Haustechnik AG, Brunnmattstrasse 27, 5614 Sarmenenstorf
Bauobjekt: Wärmepumpen mit Erdsonden
Bauplatz:Unterniesenbergstrasse 7
Zone: Landwirtschaft / Weilerzone
Parzelle: 542 + 439
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 29. April bis 30. Mai 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderatssitzung 10. Januar 2022
Urs Rimann und Carmen Horat, Haldenäcker 3, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Sichtschutzwände und Stützmauer - Parzelle 547, Geb. Nr. 62 - Vereinfachtes Verfahren
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage in Bettwil
Bauplatz: Niesenbergstrasse, 5618 Bettwil
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 198
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 18. Februar bis 21. März 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Bettwil.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Bettwil einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden
Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 10. Juni 2022, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt.
Es liegt folgende Traktandenliste vor:
Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Akten zu den einzelnen Traktanden finden Sie hier
Am Freitag, 3. Juni, treffen wir uns um 12.00 Uhr zum gemeinsamen Mittagessen im Restaurant Jägerstübli in Kallern.
Elsbeth Nietlisbach nimmt gerne deine Anmeldung unter Tel. Nr.056 666 23 06 / 079 171 82 73 entgegen. Neue Teilnehmer/-innen sind herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf ein gemütliches Zusammenkommen.
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |