Die Gemeindeverwaltung bleibt wegen der Osterfeiertage vom Freitag, 3. April 2026, bis am Montag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Wir wünschen Ihnen eine frohe Osterzeit.
Die Gemeindeverwaltung bleibt wegen der Osterfeiertage vom Freitag, 3. April 2026, bis am Montag, 6. April 2026, geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Wir wünschen Ihnen eine frohe Osterzeit.
Die Bauarbeiten für das Projekt „Werkleitungsersatz Hofmatt“ werden ab Dienstag, 7. April 2026, starten und sehr wahrscheinlich bis September 2026 andauern. Vorgängig werden noch Installationsarbeiten vorgenommen.
Es ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die Zugänge zu Fuss sind grundsätzlich gewährleistet. Im Namen der Bauherrschaften bitten wir die Anwohnerinnen und Anwohner um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für das Verständnis.
Die Einweihung des neuen Spielplatzes beim Schul- und Gemeindehaus findet am Freitag, 8. Mai 2026, um 16 Uhr statt. Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Termin. Die Einladung folgt später.
Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen abwechslungsreichen Abend im Streifenlook genossen. Das Thema „Wo ist Walter?“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt.
Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs.
Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).
Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2026 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.
Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2026 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.
Gemeinderatsbeschlüsse vom 9. März 2026:
Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-01 - Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade - Baubewilligung
Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-02 - Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung) - Baubewilligung
Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 7. April 2026 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung)
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 30. Januar bis 2. März 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern
Projektverfasser: FelberMeile AG, Buchgrindel 4, 5524 Niederwil AG
Bauobjekt: Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade
Bauplatz: Schulstrasse 10
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 217
Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar bis 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kallern einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Deponie Typ A, Höll" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
Am Ostermontag, 6. April, findet um 11 Uhr der Ostermontags-Gottesdienst mit anschliessendem Eiertütschen in der Kapelle im Oberniesenberg statt. Alle sind herzlich eingeladen.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.
Kapellenverein Oberniesenberg
Die Grüngutsammlung findet am Dienstag, 7. April 2026, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank.
Senioren-Mittagstisch
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Montag, 13. April.
Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Bauernhof in Bettwil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2026 finden Sie auf folgendem PDF:
Das Jahresprogramm 2026 ist da!

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |