Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 27. September 2026:
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 27. September 2026:
Ab kommender Woche werden die Vorarbeiten für den Belagseinbau gestartet. Restflächen von Belag sowie der provisorische Oberbau (Kiesflächen Graben) müssen entfernt werden, und das Versetzen der Abdeckungen von diversen Schächten wird vorgenommen. Bei einzelnen Grabenflicke wird dann bereits die Tragschicht eingebaut.
Ab dem 12. Oktober sind die anstehenden Belagseinbauten, nämlich ab Montag die Tragschicht sowie ab Dienstag die Deckschicht, geplant und die Hofmatt muss deshalb komplett gesperrt werden.
Verkehrseinschränkungen
Die Zugänglichkeiten mit Personenwagen zu ihren Liegenschaften wird wann immer möglich bei den Vorarbeiten (5. bis 9. Oktober 2026) aufrechterhalten, aber während der Arbeitszeiten können grössere Behinderungen und längere Wartezeiten entstehen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, bereits während dieser Arbeiten Ihre Fahrzeuge an der Schulstrasse oder bei den Parkierungsmöglichkeiten im Bereich Schulanlage abzustellen.
Für die anstehenden Belagseinbauten muss dann die Hofmatt komplett gesperrt werden und die Durchfahrt ist nicht mehr möglich.
Sperrung Hofmatt
Die Belagseinbauten sind folgendermassen terminiert und werden nur bei guter Witterung durchgeführt:
Ab Montag 12. Oktober 2026, 07.30 Uhr bis Mittwoch, 14. Oktober 2026, 07.30 Uhr:
Für den motorisierten Verkehr ist der Zugang zu den Liegenschaften sowie die Durchfahrten nicht möglich.
Macht das Wetter nicht mit, so werden die Einbaudaten dementsprechend verschoben. Die Zugänge zu Fuss sind grundsätzlich gewährleistet.
Im Namen der Bauherrschaften bitten wir die Anwohnenden um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für Ihr Verständnis.
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig.
Die erhebliche Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 3 von 5 - gilt ab 16. September 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.

Die Bahnhoftaxi Wohlen Stutz AG hat die Zusammenarbeit mit dem Kallerer Ruftaxi per 30. September 2026 gekündigt.
Mit TaxiE, Waltenschwil, konnte der Gemeinderat einen neuen Partner gewinnen. Der Ruftaxibetrieb wird ohne Unterbruch weitergeführt. Ab 1. Oktober 2026 steht das Ruftaxi mit TaxiE täglich von 05.00 bis 24.00 Uhr zur Verfügung.
Der Preis pro Fahrt für Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner bleibt unverändert. Der bisherige Ruftaxi-Ausweis wird durch eine einmalige Registrierung über die Gemeindeverwaltung ersetzt.
Weitere Informationen erhalten alle Haushaltungen Mitte September mit einem separaten Flugblatt. Die Informationen werden ebenfalls auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Am Samstag, 22. August 2026, haben sich rund 25 Personen mit der Zukunft von Kallern auseinandergesetzt. Chancen und Risiken wurden rege diskutiert, beurteilt und gemeinsam weitergedacht.
Herzlichen Dank an alle Teilnehmenden für das engagierte Mitdenken und Mitgestalten. Die vielen Ideen und Sichtweisen sind eine wertvolle Grundlage für die weiteren Arbeiten.
An der Gemeindeversammlung vom 20. November 2026 werden die Ergebnisse des Workshops präsentiert. Am Mittwoch, 27. Januar 2027, um 19.30 Uhr folgt ein weiterer Workshop, an dem mögliche Massnahmen und Ideen vertieft werden. Den Abschluss bildet die Präsentation an der Sommergemeindeversammlung vom 11. Juni 2027.
Bauherrschaft: Deponie Höll AG, Industriestrasse 10, 5623 Boswil
Projektverfasser: ilu AG Zentralschweiz, Grisigenstrasse 6, 6048 Horw
Bauobjekt: Errichtung Deponie Typ A "Höll" (Profilierungserleichterung gemäss § 53 BauV)
Bauplatz: Höllstrasse
Zone: Deponiezone Höll
Parzellen: 621, 622, 623, 624, 659, 660, 661, 662, 664
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 18. September bis 19. Oktober 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderatsbeschluss vom 17. August 2026:
Stierli Ernst, Hinterbühlstrasse 4, 5625 Kallern - BG 2026-09 – Neubau Sichtschutzwand - vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Gemeinderatsbeschlüsse vom 31. August 2026:
Konrad Herbert, Langmattstrasse 7, 5625 Kallern - BG 2026-06 - Neubau Sichtschutzwand - Baubewilligung
Meier Urs, Wittlin Ruth, Hohl Marcel und Irène, Forstweg 4, 5625 Kallern - BG 2026-07 - Einbau Luft/Wasser Wärmepumpe - Baubewilligung
Kaufmann Patrick und Burkhard Sabine, Hofmatt 8, 5625 Kallern - BG 2026-11 - Erweiterung Pergola, Gerätehaus - vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Gasser Werner, Kallererstrasse 9, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Neubau Doppelgarage; Nachträglich: Böschungsmauern, Wärmepumpe (aussen aufgestellt), Änderung Fenster
Bauplatz: Kallererstrasse 9
Zone: Weilerzone
Parzelle: 686
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 14. August bis 14. September 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Weibel Daniela, Oberniesenbergstrasse 2, 5625 Kallern
Projektverfasser: Landwirtschaftliche Bauplanung, Stutz Josef, Heglerstrasse 1, 6285 Hitzkirch
Bauobjekt: Projektänderung Melkraum, Mistplatz und Waschplatz; Neubau Futtersilo
Bauplatz: Oberniesenbergstrasse 2
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 585, 519
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 7. August bis 7. September 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Hohl Irene und Marcel, Forstweg 4, 5625 Kallern; Meier Urs, Forstweg 4, 5625 Kallern; Wittlin Ruth, Forstweg 4, 5625 Kallern
Projektverfasser: hvac.ch Gomer; Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen
Bauobjekt: Luft/Wasser Wärmepumpe, Aussenaufstellung (ohne Profilierung)
Bauplatz: Forstweg 4
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 591
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 3. Oktober.
Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Die Grüngutsammlung findet am Montag, 5. Oktober 2026, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren.
Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste.
Vielen Dank.
Am Samstag, 22. August 2026, haben sich rund 25 Personen mit der Zukunft von Kallern auseinandergesetzt. Chancen und Risiken wurden rege diskutiert, beurteilt und gemeinsam weitergedacht.
Herzlichen Dank an alle Teilnehmenden für das engagierte Mitdenken und Mitgestalten. Die vielen Ideen und Sichtweisen sind eine wertvolle Grundlage für die weiteren Arbeiten.
Die Einladung zum Workshop II folgt im Januar 2027. Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Termin.
Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2026 finden Sie auf folgendem PDF:
Das Jahresprogramm 2026 ist da!

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
| Ausserordentliche Öffnungszeiten finden Sie unter Neuigkeiten. Weitere Termine nach Absprache möglich. | |