Herzlich willkommen

Kallern im Frühling
Kallern im Schnee
Kallern im Herbst
Kallern im Sommer
Kallern im Sommer
Kallern im Winter

Neuigkeiten

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli
28.03.2023

Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

 

Gesucht - Mitarbeitende Reinigung Schulhaus
21.03.2023

Vom 11.-13. April 2023 werden die Schulhaus-Fenster in Kallern gereinigt. Sind Sie daran interessiert, im Stundenlohn mitzuarbeiten? Dann melden Sie sich bei Esther Strebel, 079 924 97 53.

Challerer Dorfobig ‘‘de Natur uf de Spur‘‘ – Herzlichen Dank
14.03.2023

Wir dürfen auf einen unterhaltsamen, lustigen und feinen Challerer Dorfobig zurückschauen und möchten uns bei allen BesucherInnen, HelferInnen und Sponsoren für die damit verbundene Unterstützung bedanken. Nur mit vielen helfenden Händen kann ein so toller traditioneller Dorfanlass realisiert werden. 

Wir freuen uns, alle ChallererInnen nächstes Jahr wieder am Dorfobig im Dachsaal zu begrüssen.

Herzlichen Dank und liebe Grüsse vom OK Dorfobig 2023, 
Röbi, Sarah, Priska, Marion und Manuela 

 

Hundekontrolle - Hundetaxe 2023
14.03.2023

Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Haltebewilligung (sofern nötig).

Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2023 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt.

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2023 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

Vergütungszins auf Einkommens- und Vermögenssteuern
07.03.2023

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2023 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2023. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. 

Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz 0,3 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Publikationen

Submission ab 18.03.2023 - Werkleitungsersatz Kallern-Niesenberg

Die Submission für die Ausführungsarbeiten der Werkleitungssanierung Kallern-Niesenberg ist gestartet.

Publikation auf simap.ch:         Freitag, 17. März 2023
Angebotseingabe bis:              Mittwoch, 19. April 2023

Vergabe der Arbeiten:              Mitte Mai 2023
Arbeitsaufnahme:                     Mitte Juni 2023

Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: Scheidegger + Partner AG, Patrick Hochstrasser, Pilatusstrasse 28,  5630 Muri, Schweiz, Telefon: 056 675 39 01, E-Mail: patrick.hochstrasser@kopa.ch

Die Ausschreibung finden Sie unter https://www.simap.ch  /  Ausschreibungen   /  Stichwort: Kallern 

Baubewilligung 03.2023

Gemeinderatssitzung vom 13. März 2023

Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern – BG 2022-13 – Nachträgliches Baugesuch für Umgebungsarbeiten, Böschungsarbeiten und Hangsicherung, Parzelle 134, Landwirtschaftszone / Spezialzone Hinterbühl

Baubewilligungen 02.2023

Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2023

Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2022-16 - Werkleitungssanierung Abwasser und Wasser, Reservoir Lätten bis Schulstrasse (ohne Profilierung) - diverse Parzellen, Landwirtschaftszone 

Strebel Michael, Kallererstrasse 11, 5625 Kallern - BG 2022-17 - Dachsanierung Scheune (Gebäude 16) mit Sandwichpanelen - Parzelle 675, Landwirtschaftszone 

Öffentliche Auflage Baugesuch ab 03.03.2023

B A U G E S U C H  

Bauherrschaft: Waser Wendelin und Irma, Kallererstrasse 1, 5625 Kallern

Projektverfasser: Fischler Thomas, Unterniesenbergstrasse 3, 5625 Kallern

Bauobjekt: Wohnhauserweiterung

Bauplatz: Kallererstrasse 1

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 65

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 3. März - 3. April 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Beschwerdeverfahren ab 27.01.2023: Teiländerung des Kulturlandplans und Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung BNO betreffend Deponiezone «Höll»

Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2022 die Teiländerung des Kulturlandplans und Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung BNO betreffend Deponiezone «Höll» beschlossen. Gegenüber der öffentlichen Auflage wurden nachträglich in Abstimmung mit den Einwendungen folgende Anpassungen vorgenommen:

Bei folgenden Punkten wird der Planungsbericht ergänzt:
«Nach Abschluss des Deponiebetriebs sei die Schwerpunktfläche Naturschutz gemäss Orientierungsinhalt im Plan ‘Teiländerung KLP Deponiezone Typ A Höll‘ 1:5'000 vom 17. März 2021 in eine Schutzzone nach Art. 17 Raumplanungsgesetz zu überführen.»
«Es sei darzulegen, wie die ökologischen Massnahmen grundeigentümerverbindlich sichergestellt werden.»
«Die hinreichende Dimensionierung des Freihaltebereichs inklusive Pufferung bezüglich den Biodiversitätsflächen sei im Planungsbericht festzuhalten und der Pufferbereich sei im Plan separat auszuweisen.»
«Die Ergebnisse der Abklärungen durch den kantonalen Fledermausschutzbeauftragten seien im Planungsbericht darzulegen. Eventualiter habe der Planungsbericht zumindest darauf hinzuweisen, dass diese Abklärungen erfolgen und das Ergebnis in den nachfolgenden Verfahren (spätestens im Baubewilligungsverfahren) mit angegliederter Hauptuntersuchung der Umweltverträglichkeitsprüfung dargelegt werden.»
«Die Wiederherstellung und Vernetzung von Feuchtlebensräumen in der Region sei als ein Ziel der ökologischen Massnahmen im Planungsbericht festzuhalten.»

Inaussichtstellung Rodungsbewilligung: 
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat folgende Auflagen für die beantragte Rodungsfläche von 5'000 m2 gefordert:
«Die Aufnahme des neuen Standortes ‘Höll’ im Richtplan bedingt eine Rückstufung des Standortes ‘Grüenweide’ bzw. einen Verzicht auf einen parallelen Betrieb der beiden Standorte.»
«Die Vorgaben im Pflichtenheft, wonach der Bedarfsnachweis für eine Deponie Typ A für die UVG-Hauptuntersuchung mit den neusten Zahlen belegt werden soll, ist zu berücksichtigen.»
 

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.


Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Ablauf der Beschwerdefrist: 27. Februar 2023

Anlässe

Grüngutsammlung am 3. April
Dienstag, 28. März 2023

Die Grüngutsammlung findet am Montag, 3. April 2023, ab 08.00 Uhr statt. Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank. 

Senioren-Mittagstisch am 17. April 2023
Montag, 17. April 2023

Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Montag, 17. April. 

Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Bauernhof in Bettwil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. 

Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.

 

 

 

 

Mittagstisch 60+ in Kallern 2023
Sonntag, 31. Dezember 2023

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre.
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Daten im 2023 finden Sie auf folgendem PDF:

Jahresprogramm 2023 der Kulturkommission
Sonntag, 31. Dezember 2023

Das Jahresprogramm 2023 ist da!

 

  • Samstag, 07. Januar: Christbaum-Weitwurf
  • Samstag, 04. März: Dorfabend
  • Dienstag, 13. Juni: Flurgang Biodiversität i.Z.m. Naturama Aargau
  • Dienstag, 01. August: Bundesfeier
  • Samstag, September: Mosten bei Ruedi
  • Freitag, 17. November: Racletteabend

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag geschlossen

Freiamt Mittendrin