Der bisherige Defibrillator im Schulhaus Kallern ist in die Jahre gekommen und musste ersetzt werden. Dabei überprüfte der Gemeinderat den Standort und entschied sich, den Defibrillatoren neu im Aussenbereich des Schulhauses zu montieren, damit er im Notfall für alle gut erreichbar ist. Durch das neue grüne Hinweisschild auf dem Schulareal ist das Gerät auf den ersten Blick gut zu finden.
Aktuelles
Neuigkeiten
Der Aufruf nach Sachspenden für eine Wohnungseinrichtung für ukrainische Flüchtlinge hat ein breites Echo ausgelöst.
Zahlreiche Angebote aus Nah und Fern sind auf der Gemeindeverwaltung eingegangen, die Wohnung kann damit bereits eingerichtet werden.
Der Gemeinderat Kallern dankt allen für die grosszügige Hilfsbereitschaft!
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Montag, 15. August 2022, wegen Mariä Himmelfahrt (Feiertag) geschlossen.
Der 1. August-Brunch sowie der Spielnachmittag in Kallern waren ein grosser Erfolg. Die Kallerer Landfrauen haben die Besucherinnen und Besucher mit vielen selbstgemachten Köstlichkeiten verwöhnt. Zahlreiche Familien nahmen am Spielnachmittag der Kuko teil.
Der Gemeinderat dankt den Landfrauen und der Kuko herzlich für die Organisation und die Durchführung!
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung während der Sommerferien reduziert geöffnet ist. Im Juli 2022 ist jeweils
- am Montag 14.00 - 18.00 Uhr und
- am Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet.
Am Montag, 1. August 2022, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Ab dem 2. August 2022 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Der Picketdienst-Nummer für Todesfälle ist auf dem Telefonbeantworter unter 056 666 15 56 hinterlegt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung wünscht allen eine schöne Sommerzeit!
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt seit dem Kalenderjahr 2019.
Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:
- Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.–
- Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.–
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.–
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.–
Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2021 noch länger Zeit brauchen, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung. Vielen Dank.
In den Gebieten untere Höll, Bifang, Bugler, Hinterbühl, Unter-, Hinter- und Oberniesenberg fehlen bei rund 20 Liegenschaften Informationen zum Anschluss der Liegenschaften an das Abwassernetz.
Werkführer Manuel Nauer wird in den nächsten Wochen bei diesen Liegenschaften den letzten Schacht auf der Privatparzelle vor dem öffentlichen Netz abklären und auf einem Plan eintragen. In seltenen Fällen muss er dabei Privatgrundstücke betreten oder wird mit Eigentümerinnen und Eigentümer Kontakt aufnehmen.
Publikation (Bauwesen)
Gemeinderatssitzung 16. August 2022
Strebel Michael, Kallernstrasse 11, 5625 Kallern – BG 2022-05 –Baubewilligung für Hochsilos für Mais und Gras für Milchkühe, Parzelle 675, Geb. Nr. 16, Landwirtschaftszone
Zimmermann Kurt, Unterniesenbergstrasse 7, 5625 Kallern – BG 2022-02 – Baubewilligung für Wärmepumpe mit Erdsonden, Parzellen 439 und 542, Geb. Nr. 278, ausserhalb der rechtskräftigen Bauzone LWZ
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Strebel Michael, Kallernstrasse 11, 5625 Kallern
Projektverfasser: Stutz Josef landw. Planung, Hasenberg 1, 6288 Schongau
Bauobjekt: 3 Hochsilos
Bauplatz: Badhof/Kallernstrasse
Zone: Landwirtschaft
Parzelle: 675
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 1. Juli bis 2. August 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.
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