Herzlich willkommen

Steuererklärung 2021 eingereicht? Mahngebühren ab Ende Juni

Mitteilung vom

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt seit dem Kalenderjahr 2019.

Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.–
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.–
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.–
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.–

Falls Sie für die Einreichung der Steuererklärung 2021 noch länger Zeit brauchen, beantragen Sie bitte eine begründete Fristverlängerung auf www.ag.ch/efristerstreckung. Vielen Dank.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

Smart Service PortalFreiamt Mittendrin