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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
18. 02. 2022

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage in Bettwil
Bauplatz: Niesenbergstrasse, 5618 Bettwil
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 198
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. Februar bis 21. März 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Bettwil.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Bettwil einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden

 

Mitteilung vom
19. 01. 2022

Nach der erfolgten kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen der geplanten Teiländerung des Kulturlandplans Kallern zur Deponiezone «Höll» im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt (§ 3 Baugesetz, BauG). Die Unterlagen mit Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 21. Januar 2022 bis Montag, 21. Februar 2022, bei der Gemeindeverwaltung Kallern auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Unterlagen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden (Schulstrasse 10, 5625 Kallern) und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Zu den Eingaben wird Stellung genommen und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Der Gemeinderat von Kallern bedankt sich für das Interesse und die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass das Einwendungsverfahren nach § 24 BauG erst zu einem späteren Zeitpunkt mit separater öffentlicher Auflage stattfinden wird.

Weitere Projektinformationen als Download:

Mitteilung vom
10. 01. 2022

Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2021

Schmidt Oliver und Albrecht Jasmin Langmattstrasse 15 5625 Kallern – BG 2021-07 – Baubewilligung für Neugestaltung Garten und Sitzplatz mit Stützmauern und Pergola -  Parzelle 715, Geb. Nr. 265 Vereinfachtes Verfahren.

Wyssmüller Ronny und Barbara Langmattstrasse 17 5625 Kallern – BG 2021-09Baubewilligung für Pool mit Stützmauern Parzelle 717, Geb. Nr. 273 Vereinfachtes Verfahren.

Neuigkeiten

Mitteilung vom
18. 02. 2022

Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2021 vorgelegt. Es konnten Steuern von CHF 1‘312‘109 eingenommen werden. Daraus resultieren Mehreinnahmen (über alle Steuerkonten) gegenüber dem Budget von CHF 208‘429, dies entspricht 18.88%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 102‘000 (+8.4%) mehr Steuereinnahmen verbucht.

Mitteilung vom
13. 02. 2022

Die Resultate der Eigenössischen Abstimmung aus Kallern finden Sie hier:

Mitteilung vom
09. 02. 2022

Herr Manuel Nauer, Kallern, wurde per 1. Januar 2022 als neuer Brunnenmeister verpflichtet.
Als Kallerer Werkführer kennt er die Gegebenheiten bereits.

Herr Patrik Strebel, Kallern, hat sich als Brunnenmeister Stellvertreter zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat und die Verwaltung freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Mitteilung vom
27. 01. 2022

Die Gemeindeverwaltung Kallern bleibt wegen Ferien am Dienstag, 1. Februar, und am Mittwoch, 2. Februar 2022, geschlossen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Mitteilung vom
27. 01. 2022

Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhal­tens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtig­keit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevöl­kerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevöl­kerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anwei­sungen der Behörden zu befolgen und die Nach­barn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch

Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm

 

Weitere wichtige Informationen:

Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss     

NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

 

 

Mitteilung vom
24. 01. 2022

Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen.


Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen.


Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben.


Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet:
www.info.local.ch/eintrag-privatkunden


Die wichtigsten Ratschläge lauten:

  • Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz.
  • Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten.
  • Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu.
  • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person.
  • Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
  • Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab.
  • Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117.
  • Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail beratungsstelle.kripo@kapo.ag.ch
Mitteilung vom
06. 01. 2022

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021 in Rechtskraft erwachsen.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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