Herzlich willkommen

Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
31. 03. 2022

Herzlichen Dank an alle Challerer Künstlerinnen und Künstler, die am Wettbewerb teilgenommen haben. Wir freuen uns, dass wir zwei Ranglisten (Kinder und Erwachsene) erstellen durften. Gerne geben wir euch die glücklichen Gewinnerinnen und Gewinner bekannt.

Bei den Kindern:
1. Moritz Rüegger (Gutschein Jump Factory Wohlen)
2. Jovin Bachmann (Dubler Mohrenköpfe)

3. Lia Trachsler (Gutschein Gelateria)

Bei den Erwachsenen:
1. Andrea Kohler (Gutschein Jägerstübli)
2. Eliane Emmenegger (Blumen von Bluemeröbi)
3. Dani Schläppi (Challerer-Bier)

Aus den kreativen Bierdeckeln entsteht demnächst ein tolles Bild, welches dann im Schulhaus bewundert werden kann.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen am Freitag, 1. April 2022, oder am Samstag, 2. April 2022, nachmittags bei Manuela Keusch einen Trostpreis abholen.

Danke noch einmal für euren Einsatz.
Liebe Grüsse vom OK Dorfabend 2022, Marion, Röbi, Sarah, Priska und Manuela

 

Mitteilung vom
30. 03. 2022

Die Rechenschaftsberichte sowie die Unterlagen zur Jahresrechnung sind unter folgendem Link auf der Homepage der Schule Muri aufgeschaltet und können dort eingesehen werden:

https://www.schulemuri.ch/bez/abgeordnete-kreisbez.html/883

Mitteilung vom
28. 03. 2022

Kanton und Gemeinden schaffen ein gemeinsames Angebot für Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen, Organisationen, Vereine usw., um digitale Dienstleistungen der öffentlichen Hand möglichst einfach, effizient und mit niederschwelligem Zugang nutzen zu können. Regierungsrat Dr. Markus Dieth, Vorsteher Departement Finanzen und Ressourcen, und Patrick Gosteli, Präsident der Aargauer Gemeindeammänner-Vereinigung, würdigten das Projekt der Fachstelle Organisation Smart Services Aargau als Modellbeispiel für die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden. Das neue Portal kann direkt über www.ag.ch/smartserviceportal oder über die Webseiten der mitmachenden 167 Gemeinden genutzt werden. Es wird in den nächsten Jahren fortlaufend ausgebaut und optimiert.

Unter diesem Link finden Sie die gesamte Medienmitteilung des Kantons Aargau.

Hier gelangen Sie zum Smart Service Portal.

 

Mitteilung vom
23. 03. 2022

Die aktuelle Lage rund um den Krieg in der Ukraine beschäftigt auch die Bevölkerung in der Schweiz. Der Kanton Aargau erhält vom Staatssekretariat für Migration SEM neben Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Ausländern auch Flüchtlinge zugewiesen. Kanton und Gemeinden sind (je nach Status) für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe koordiniert in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten bei privaten Gastfamilien. Wollen auch Sie ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Ferienhaus zur Verfügung stellen? Unter www.ag.ch/ukraine finden Sie weitere Informationen und können Ihr Angebot registrieren.

Mitteilung vom
18. 03. 2022

Wir dürfen auf einen schönen, lustigen und feinen Dorfabend zurückschauen. Wir möchten uns ganz herzlich für alle Anmeldungen und die damit verbundene Unterstützung des Challerer Skilagers bedanken. Wir freuen uns, alle ChallererInnen nächstes Jahr wieder am Dorfabend im Dachsaal zu begrüssen.

Wettbewerb: Bitte denkt daran, die Bierdeckel bis am 27. März bei Priska Meier, Hofmatt 12, Kallern, in den Briefkasten zu legen.

Herzlichen Dank und liebe Grüsse vom
OK Dorfabend 2022, Röbi, Sarah, Priska und Manuela

Mitteilung vom
10. 03. 2022

Wegen Weiterbildung bleibt die Gemeindeverwaltung bis Ende März jeweils am Dienstag geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mitteilung vom
10. 03. 2022

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2022 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2022. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.

Für das Jahr 2022 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Mitteilung vom
01. 03. 2022

Vorsorge / Notfallplan
Für den Fall einer gravierenden Störung der Lebensmittelversorgung bestehen staatliche und privatwirtschaftliche Vorsorge- und Interventionsmassnahmen. Bis diese in einer Krise erfolgreich umgesetzt sind, kann ein privater Notvorrat die ersten Tage überbrücken.
Empfohlen wird ein Lebensmittelvorrat für sieben Tage (sehen Sie Check-Listen Vorsorge - Notfallplan www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html). Dieser soll in den normalen Haushaltsvorrat integriert sein, damit der laufende Ersatz der Produkte ein Verderben
verhindert. Ein Teil der Lebensmittel sollte zudem ohne Kochen geniessbar sein, weil bei einem Stromausfall die Kochherde – auch die meisten Gaskochherde – nicht mehr einsatzfähig sind.
Für den Fall, dass auch die Versorgung mit sauberem Trinkwasser nicht mehr gewährleistet ist, wird ein Trinkwasservorrat von neun Litern (ein Sixpack) pro Person empfohlen.


Zuweisungsplanung (ZUPLA) Schutzraumplatz
Allen Personen, die der ständigen Wohnbevölkerung angehören, werden grundsätzlich einem Schutzraum im Beurteilungsgebiet zugewiesen, in welchem sie wohnhaft sind. Die Kantone sorgen für die Nachführung der ZUPLA. Diese erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung und Steuerung des Schutzraumbaus.
Aufgrund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Geburten, Todesfälle, usw.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.
Die Ergebnisse der ZUPLA werden spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes z.B. im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt bekannt gegeben.


Wichtige, weiterführende Informationen:
www.alert.swiss/de/vorsorge/notfallplan.html
www.notfalltreffpunkte.ch
www.zso-freiamt.ch

Downloads
Mitteilung vom
23. 02. 2022

Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen kostengünstig, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, termingerecht einzureichen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Die Pro Senectute-Mitarbeitenden sind erfahrene und kompetente Fachpersonen. Diskretion und Verschwiegenheit sowie die regelmässige Weiterbildung sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich.

Interessierte melden sich während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 062 837 50 70 oder per Email: info@pro-senectute.ch.

 

 

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
25. 02. 2022

Gemeinderatssitzung 10. Januar 2022

Urs Rimann und Carmen Horat, Haldenäcker 3, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Sichtschutzwände und Stützmauer - Parzelle 547, Geb. Nr. 62 - Vereinfachtes Verfahren

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
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Freitaggeschlossen

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