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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
11. 04. 2023

Die Rechnung 2022 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 445'071.15 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 420 – per 31.12.2022 waren deren 416 gemeldet.

Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 254'597 übertroffen.

Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: 
Der Aufwandüberschuss des Wasserwerkes beträgt CHF 129. 
Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 20’646. 
Die Abfallbewirtschaftung präsentiert einen Gewinn von CHF 8’367.

Mitteilung vom
14. 03. 2023

Wir dürfen auf einen unterhaltsamen, lustigen und feinen Challerer Dorfobig zurückschauen und möchten uns bei allen BesucherInnen, HelferInnen und Sponsoren für die damit verbundene Unterstützung bedanken. Nur mit vielen helfenden Händen kann ein so toller traditioneller Dorfanlass realisiert werden. 

Wir freuen uns, alle ChallererInnen nächstes Jahr wieder am Dorfobig im Dachsaal zu begrüssen.

Herzlichen Dank und liebe Grüsse vom OK Dorfobig 2023, 
Röbi, Sarah, Priska, Marion und Manuela 

 

Mitteilung vom
07. 03. 2023

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2023 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2023. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. 

Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz 0,3 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Mitteilung vom
22. 02. 2023

Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2022 vorgelegt. Es konnten Steuern von CHF 1‘490‘978 eingenommen werden. Daraus resultieren Mehreinnahmen (über alle Steuerkonten) gegenüber dem Budget von CHF 321‘578, dies entspricht 27.5%. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 178‘868 (+13.6%) mehr Steuereinnahmen verbucht.

Mitteilung vom
02. 02. 2023

Am 31. Dezember 2022 waren in Kallern 416 (Vorjahr 411) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 204 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 370 Schweizerinnen und Schweizern sowie 46 Ausländerinnen und Ausländern zusammen. 

Die vollständige Statistik kann auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.

www.kallern.ch/portrait/gemeinde-zahlen

Mitteilung vom
24. 01. 2023

Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhal­tens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtig­keit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevöl­kerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevöl­kerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anwei­sungen der Behörden zu befolgen und die Nach­barn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch

Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm

 

Weitere wichtige Informationen:

Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss      

NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
20. 03. 2023

Gemeinderatssitzung vom 13. März 2023

Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern – BG 2022-13 – Nachträgliches Baugesuch für Umgebungsarbeiten, Böschungsarbeiten und Hangsicherung, Parzelle 134, Landwirtschaftszone / Spezialzone Hinterbühl

Mitteilung vom
02. 03. 2023

Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2023

Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2022-16 - Werkleitungssanierung Abwasser und Wasser, Reservoir Lätten bis Schulstrasse (ohne Profilierung) - diverse Parzellen, Landwirtschaftszone 

Strebel Michael, Kallererstrasse 11, 5625 Kallern - BG 2022-17 - Dachsanierung Scheune (Gebäude 16) mit Sandwichpanelen - Parzelle 675, Landwirtschaftszone 

Mitteilung vom
01. 03. 2023

B A U G E S U C H  

Bauherrschaft: Waser Wendelin und Irma, Kallererstrasse 1, 5625 Kallern

Projektverfasser: Fischler Thomas, Unterniesenbergstrasse 3, 5625 Kallern

Bauobjekt: Wohnhauserweiterung

Bauplatz: Kallererstrasse 1

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 65

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 3. März - 3. April 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
26. 01. 2023

Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2022 die Teiländerung des Kulturlandplans und Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung BNO betreffend Deponiezone «Höll» beschlossen. Gegenüber der öffentlichen Auflage wurden nachträglich in Abstimmung mit den Einwendungen folgende Anpassungen vorgenommen:

Bei folgenden Punkten wird der Planungsbericht ergänzt:
«Nach Abschluss des Deponiebetriebs sei die Schwerpunktfläche Naturschutz gemäss Orientierungsinhalt im Plan ‘Teiländerung KLP Deponiezone Typ A Höll‘ 1:5'000 vom 17. März 2021 in eine Schutzzone nach Art. 17 Raumplanungsgesetz zu überführen.»
«Es sei darzulegen, wie die ökologischen Massnahmen grundeigentümerverbindlich sichergestellt werden.»
«Die hinreichende Dimensionierung des Freihaltebereichs inklusive Pufferung bezüglich den Biodiversitätsflächen sei im Planungsbericht festzuhalten und der Pufferbereich sei im Plan separat auszuweisen.»
«Die Ergebnisse der Abklärungen durch den kantonalen Fledermausschutzbeauftragten seien im Planungsbericht darzulegen. Eventualiter habe der Planungsbericht zumindest darauf hinzuweisen, dass diese Abklärungen erfolgen und das Ergebnis in den nachfolgenden Verfahren (spätestens im Baubewilligungsverfahren) mit angegliederter Hauptuntersuchung der Umweltverträglichkeitsprüfung dargelegt werden.»
«Die Wiederherstellung und Vernetzung von Feuchtlebensräumen in der Region sei als ein Ziel der ökologischen Massnahmen im Planungsbericht festzuhalten.»

Inaussichtstellung Rodungsbewilligung: 
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat folgende Auflagen für die beantragte Rodungsfläche von 5'000 m2 gefordert:
«Die Aufnahme des neuen Standortes ‘Höll’ im Richtplan bedingt eine Rückstufung des Standortes ‘Grüenweide’ bzw. einen Verzicht auf einen parallelen Betrieb der beiden Standorte.»
«Die Vorgaben im Pflichtenheft, wonach der Bedarfsnachweis für eine Deponie Typ A für die UVG-Hauptuntersuchung mit den neusten Zahlen belegt werden soll, ist zu berücksichtigen.»
 

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.


Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Ablauf der Beschwerdefrist: 27. Februar 2023

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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