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Öffentliche Auflage Teiländerung Kulturlandplan (Deponiezone «Höll») mit Rodungsgesuch und Umwelt-Voruntersuchungsbericht (UVB-VU) ab 16.05.2022

Mitteilung vom

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen der geplanten Teiländerung des Kulturlandplans Kallern zur Deponiezone «Höll» gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen mit Erläuterungen und UV-Voruntersuchung, der kantonale Vorprüfungsbericht und der gemeinderätliche Mitwirkungsbericht liegen vom Montag, 16. Mai 2022 bis Mittwoch, 15. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Projektinformationen unter www.kallern.ch aufgeschaltet.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen (Schulstrasse 10, 5625 Kallern) und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Rodung
Die geplante Teiländerung Kulturlandplan erfordert eine Rodung im Umfang von 2’087 m2 Wald (Parz. Nrn. 659 und 662). Das erforderliche Rodungsgesuch mit Erläuterungen liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom Montag, 16. Mai 2022 bis Mittwoch, 15. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und kann während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Projektinformationen unter www.kallern.ch aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Auskunftserteilung
Zur Beantwortung von Fragen stehen Vertreter der Gemeinde, der Unternehmerin sowie des Planungsteams während einer Sprechstunde am Montag, 23. Mai 2022, von 19.00 bis 20.00 Uhr, im Gemeinderatszimmer der Gemeindeverwaltung Boswil, zur Verfügung. Eine Teilnahme an der Sprechstunde ist bei der Gemeindeverwaltung Boswil bis spätestens am Freitag, 20. Mai 2022, 12:00 Uhr, voranzumelden (schriftlich oder telefonisch).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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