Herzlich willkommen

Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
19. 11. 2025

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 21. November 2025, 19.30 Uhr, im Dachsaal des Schul-/Gemeindehauses statt. 

Die Traktandenliste:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
  2. Verpflichtungskredit «Projekt Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 514'000.-
  3. Verpflichtungskredit «Projekt Schulraumerweiterung» über CHF 90'000.-
  4. Verpflichtungskredit «Projekt Spielplatzerneuerung» über CHF 67'400.-
  5. Budget 2026 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102%
  6. Verschiedenes und Umfrage

Die Gemeindeversammlungs-Einladung wird rechtzeitig zugestellt. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 6. November bis am 21. November 2025 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Akten sind zum Teil auch hier publiziert. 

Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme an der Gemeindeversammlung.

Mitteilung vom
18. 11. 2025

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch

oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120.-.

Kontakt Amicus
Identitas AG, Amicus Support, Adamstrasse 6, 3014 Bern
Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch sowie www.amicus.ch.

Mitteilung vom
18. 11. 2025

Bei gemütlicher Stimmung genossen zahlreiche Besucher das feine Raclette und die gute Gesellschaft.

Ein herzlicher Dank geht an den Skilagerverein für die Organisation und Durchführung des Racletteobigs – es war ein sehr gelungener Anlass!

Allen Gästen ein grosses Dankeschön fürs Kommen. Der Erlös kommt der Skilagerkasse zugute.

Mitteilung vom
18. 11. 2025

Die Strassen und Wege in Kallern werden vom Winterdienst Kanton, vom Kallerer Werkdienst und vom Kallerer Winterdienst geräumt und gesalzen.


Der Winterdienst Kanton ist für die Hinterbühlstrasse (K365) zuständig.


Der gemeindeeigene Werkdienst räumt

  1. Radweg nach Boswil
  2. Treppe Ruchmatte zu Langmatt II
  3. Trottoir an K365 Hinterbühlstrasse
  4. Schulhausparkplatz und Eingang

Kontakt Kallerer Werkdienst: Wendel Waser 079 328 40 54


Die Prioritäten für den gemeindeeigenen Winterdienst wurden vom Gemeinderat - analog den Vorjahren - wie folgt festgelegt.

  • Priorität 1: 
    Niesenbergstrasse
    Kallererstrasse, Höllstrasse, Obere Höllstrasse, Neuhofweg
    Schulstrasse, Langmattstrasse, Ruchmatten
  • Priorität 2: 
    Unterniesenbergstrasse, Höhenächerstrasse, Forstweg, Oberniesenbergstrasse, Uezwilerstrasse
    Hofmatt, Panoramastrasse, Haldenäckerstrasse

Kontakt Kallerer Winterdienst: Hansjörg Nietlisbach 056 666 21 86

Mitteilung vom
11. 11. 2025

Martin Keusch, Boswil, hat sich für die Amtsperiode 2026/2029 erneut für die Wahl zum Leiter der KEL zur Verfügung gestellt. 

Der Gemeinderat Kallern hat Martin Keusch für weitere vier Jahre gewählt und dankt ihm für seine Bereitschaft, diese Funktion auszuführen.

Mitteilung vom
21. 10. 2025

Bisher konnten auf dem Friedhof Boswil-Kallern verstorbene Kinder in einem Einzelgrab beerdigt werden. Andere Bestattungsformen gab es nicht. Die Gesellschaft wandelt sich und es kam der Wunsch nach weiteren Bestattungsformen auf. Diesen Wunsch nahm die Friedhofkommission (diese setzt sich aus Vertretern der beiden Gemeindebehörden, der röm.-katholischen und reformierten Kirchen zusammen) auf und unterbreitete den Gemeinderäten von Boswil und Kallern folgenden Vorschlag:

  • Neu Kinder-Urnengrab
  • Neu Kinder-Gemeinschaftsgrab
  • Neu Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder (Sternenkinder sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind und ebenfalls beerdigt werden)

Auch wurde bei der Gestaltung dieser Gräber auf eine möglichst kindsnahe Art (zum Beispiel Beschriftungen in «Schmetterlingsform» usw.) geachtet. Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern sind überzeugt, dass mit diesen Bestattungsarten die Bedürfnisse der Einwohnerschaft abgedeckt sind. Die Räte danken den Mitgliedern der Friedhofkommission für ihre ausgezeichnete Arbeit. 

Die Arbeiten für die Neugestaltung dieser Kindergräber sind im Gange. Die neuen Kindergräber werden anlässlich des Gottesdienstes vom Sonntag, 2. November 2025, 10.30 Uhr, geweiht. Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern laden deshalb die Bevölkerung ein, am Gottesdienst und an der Einweihung der neuen Kindergrabfelder teilzunehmen.

Mitteilung vom
08. 10. 2025

Der Spielplatz beim Schul- und Gemeindehaus Kallern ist ein zentraler Treffpunkt im Dorfleben. Damit er auch in Zukunft ein sicherer und lebendiger Ort für Kinder und Familien bleibt, ist eine umfassende Erneuerung geplant.

Vielleicht bist du direkt über unsere Gemeinde-Homepage hier gelandet oder du wurdest von der Spendenplattform Lokalhelden weitergeleitet. In beiden Fällen: herzlich willkommen!

So erhältst du einen umfassenden Einblick ins Vorhaben und kannst zugleich Teil davon werden. Wir freuen uns sehr über jedes Interesse und jede Unterstützung.

Herzlichst,

euer Spielplatz Challere OK Team

Mitteilung vom
07. 10. 2025

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren wird online abgewickelt. 

Im September 2025 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2025 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv bestellen. 

Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2026 ist bis spätestens 31. Dezember 2025 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.

Mitteilung vom
07. 10. 2025

Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern sind bis zum 31. Oktober des aktuellen Jahres zu bezahlen. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins honoriert und dem Steuerkonto gutgeschrieben. 

Für Ausstände wird ab dem 1. November ein Verzugszins in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.

Mitteilung vom
28. 09. 2025

Hier finden Sie die Resultate der eidgenössischen Abstimmung vom 28. September 2025:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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