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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
21. 01. 2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern

Projektverfasser: FelberMeile AG, Buchgrindel 4, 5524 Niederwil AG

Bauobjekt: Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade

Bauplatz: Schulstrasse 10

Zone:  Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Parzelle: 217

Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
08. 01. 2026

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar bis 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kallern einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Deponie Typ A, Höll" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

 

Die Dokumente können hier heruntergeladen werden:

Neuigkeiten

Mitteilung vom
21. 01. 2026

Am Mittwochnachmittag, 4. Februar 2026, findet von 13:30 bis 14:00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch

Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.

Weitere wichtige Informationen:

Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss      

NOTFALLTREFFPUNKTE (NTP) In jeder Aargauer Gemeinde (für Kallern beim Schulhaus in Boswil!) sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.

Mitteilung vom
20. 01. 2026

Vom Montag, 26. Januar, bis am Freitag, 30. Januar 2026, bleibt die Kanzlei wegen Ferien geschlossen. 

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme.

Mitteilung vom
20. 01. 2026

Am 31. Dezember 2025 waren in Kallern 420 (Vorjahr 422) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 208 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 378 Schweizerinnen und Schweizern sowie 42 Ausländerinnen und Ausländern zusammen. 

Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.

 

Mitteilung vom
06. 01. 2026

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.

Mitteilung vom
06. 01. 2026

Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch. Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.

Mitteilung vom
05. 01. 2026

Liebe Challerinnen und liebe Challerer

Von Herzen danken wir euch für die zauberhaften Adventsfenster, die mit so viel Kreativität und Liebe gestaltet wurden. Auch die herzlichen Apéros haben die Adventszeit bereichert und sie zu etwas ganz Besonderem gemacht.

Herzlichst, Kathrin Nauer & Marina Ender

Mitteilung vom
16. 12. 2025

Der Gemeinderat Kallern hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 die Ressortzuteilung für die neue Legislatur 2026/2029 vorgenommen.

Gemeindeammann Christian Widmer (Stellvertretung: Nadja Koch)
Allgemeine Verwaltung, Personal, Polizei, Abfallbeseitigung, Bestattungswesen/Friedhof, Bauwesen

Vizeammann Nadja Koch (Stellvertretung: Bernhard Koch)
Finanzen, Gesundheit

Gemeinderat Bernhard Koch (Stellvertretung: Christian Widmer)
Feuerwehr, Militär, Zivilschutz, Abwasserbeseitigung, Gewässer- und Umweltschutz, Landwirtschaft, Forst, Jagd und Fischerei, Raumordnung (REPLA), Energie

Gemeinderat Marcel Hohl (Stellvertretung: Andreas Ender)
Bildung, Schulanlagen, Kultur und Freizeit

Gemeinderat Andreas Ender (Stellvertretung: Marcel Hohl)
Soziales, Verkehr/Strassen, Wasserversorgung

Mitteilung vom
15. 12. 2025

Seit dem 1. Januar 2020 läuft der Betrieb der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte. Das Entschädigungsreglement der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte ist ebenfalls seit diesem Datum in Kraft. Bis heute gab es keine Anpassungen an diesem Reglement. Der Vorstand der Regio-Feuerwehr Freiamt-Mitte hat gemäss diesem Reglement die Kompetenz, allfällige Anpassungen aufgrund der Kostendeckung eigenständig vorzunehmen. Diese Kostendeckung ist schon aufgrund der Teuerung nicht mehr gegeben, weshalb der Vorstand von dieser Kompetenz Gebrauch machte und Anpassungen an diesem Reglement vornahm. Die Anpassungen werden per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Gemäss dem Entschädigungsreglement ist die Bevölkerung über die Anpassungen zu orientieren, was mit dieser Publikation erfolgt. 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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