Gemeinderatsbeschluss vom 17. August 2026:
Stierli Ernst, Hinterbühlstrasse 4, 5625 Kallern - BG 2026-09 – Neubau Sichtschutzwand - vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Gemeinderatsbeschluss vom 17. August 2026:
Stierli Ernst, Hinterbühlstrasse 4, 5625 Kallern - BG 2026-09 – Neubau Sichtschutzwand - vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Gasser Werner, Kallererstrasse 9, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Neubau Doppelgarage; Nachträglich: Böschungsmauern, Wärmepumpe (aussen aufgestellt), Änderung Fenster
Bauplatz: Kallererstrasse 9
Zone: Weilerzone
Parzelle: 686
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 14. August bis 14. September 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Weibel Daniela, Oberniesenbergstrasse 2, 5625 Kallern
Projektverfasser: Landwirtschaftliche Bauplanung, Stutz Josef, Heglerstrasse 1, 6285 Hitzkirch
Bauobjekt: Projektänderung Melkraum, Mistplatz und Waschplatz; Neubau Futtersilo
Bauplatz: Oberniesenbergstrasse 2
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 585, 519
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 7. August bis 7. September 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Hohl Irene und Marcel, Forstweg 4, 5625 Kallern; Meier Urs, Forstweg 4, 5625 Kallern; Wittlin Ruth, Forstweg 4, 5625 Kallern
Projektverfasser: hvac.ch Gomer; Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen
Bauobjekt: Luft/Wasser Wärmepumpe, Aussenaufstellung (ohne Profilierung)
Bauplatz: Forstweg 4
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 591
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses Verbot gilt auch für Höhen- und 1.-August-Feuer. Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet.
Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.
Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester möglich. Auf das Abfeuern von Raketen im Wald ist gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken. Ab Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) ist sämtliches Feuern im Freien und das Abbrennen von Feuerwerken und auch Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches) verboten. Lesen Sie die Anleitung des Feuerwerkskörpers aufmerksam und halten Sie die Mindestabstände zu Mensch, Gebäuden und Wäldern ein.
Am letzten Wochenende fand das Seilziehfest in Waltenschwil statt.
Erfreulicherweise konnte das Juniorenteam U 19 den Wettkampf auf Rang 2 beenden.
Mit diesem Resultat sicherte sich das Team den 3. Rang der offiziellen Schweizermeisterschaft. Im Team aus 8 Wettkämpfern standen auch die Kallerer Christoph und Raphael Odermatt und Wayne Rey im Einsatz.
Herzliche Gratulation!
Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:
Aussetzen der Nachtruhe für Freitag, 21. August 2026 bis 04.00 Uhr (Samstag früh) und Samstag, 22. August 2026 bis 04.00 Uhr (Sonntag früh), für Project K im Unterniesenberg, organisiert durch die Challerer Dorfjugend.
An der ordentlichen AGV vom 23. Juni 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Traktanden
2. Genehmigung des Protokolls vom 24. Juni 2025 und 13. Januar 2026
3. Genehmigung Rechnung 2025 GBZ Freiamt
4. Genehmigung Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2025
5. Genehmigung Budget 2027 GBZ Freiamt
Die Beschlüsse werden gemäss Artikel 9 der Satzungen des GBZ Freiamt in den Amtlichen Publikationsorganen der Verbandsgemeinden publiziert. Die Beschlüsse 3 + 5 unterliegen dem fakultativen Referendum.
Der 1.-August-Brunch und die Bundesfeier am Abend wurden von vielen Kallerinnen und Kallerern besucht.
Die IG Landfrauen verwöhnte die Gäste am Brunch mit feinen, selbstgemachten Köstlichkeiten und sorgte für einen gelungenen Start in den Nationalfeiertag. Am Abend lud der Feuerwehrverein zur traditionellen Bundesfeier ein, die ebenfalls auf grosses Interesse stiess und für gemütliche Stunden sorgte.
Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei der IG Landfrauen und dem Feuerwehrverein für ihr grosses Engagement sowie die tolle Organisation und Durchführung der beiden Anlässe. Vielen Dank!
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
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