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Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse - Referendum

Mitteilung vom

Mit Ausnahme von Traktandum 5 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023 in Rechtskraft erwachsen.

Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023 „Verkauf ehemaliger Wendeplatz Langmatt für CHF 26‘000.-“ mit 71 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbögen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 18. Juli 2023 (Einreichungstag des Referendumsbegehrens) auf 270. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt ¼ oder 68. Total eingereicht worden sind 72 Unterschriften, wovon 71 gültig sind.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Die Urnenabstimmung zum „Verkauf ehemaliger Wendeplatz Langmatt für CHF 26‘000.-“ findet am 22. Oktober 2023 statt.

 

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