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Öffentliche Auflage Genehmigung Gestaltungsplan "Deponie Typ A, Höll" ab 6. März 2025

Mitteilung vom

Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll»  gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage be­schlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 7. April 2026 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind eben­falls berechtigt, Beschwerde zu führen. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Be­schwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko ver­bunden.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen fest­gelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

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Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
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