Ruhezeiten / Polizei-Reglement. Die Einwohner werden gebeten sich an die Ruhezeiten gemäss §10 des Polizeireglements vom 09. August 2010 zu halten: In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenen Fenstern jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.
News vom 29. April 2021
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