Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (§21 sowie AJSG § 19) sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom
01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Bei Zuwiderhandlungen ist direkt mit der Gemeindeverwaltung Kallern (056 666 15 56) Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Buchsbaumzünsler / Bitte beachten Sie die richtige Entsorgung.
Die Einwohner werden gebeten folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss
zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt
werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost
oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung
der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Die Einwohner werden angewiesen, die Richtlinien in Sachen „Buchsbaumzünsler“ ab sofort zu befolgen.