Herzlich willkommen

Todesfall / Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. 

An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die Pikettnummer ist +41 56 666 21 17. Bitte sprechen Sie auf den Telefonbeantworter: Name, Telefonnummer und Name des Verstorbenen/der Verstorbenen. Wir rufen schnellstmöglichst zurück.  

In der Wahl des Bestattungsinstitutes sind die Angehörigen frei.

Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung können Sie mittels einer "letztwilligen Verfügung" selbst festlegen. Diese ist dem Bestattungsamt des Wohnortes abzugeben.

Die Beisetzung von in Kallern wohnhaft gewesenen Personen finden üblicherweise in Boswil, Sarmenstorf oder Muri statt. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Beisetzungen in den Friedhofreglementen der jeweiligen Gemeinde.

Die Friedhof- und Bestattungsreglemente können bei der Gemeindekanzlei oder im Online-Schalter bezogen werden.

Bei Todesfällen ausserhalb eines Spitals oder Heimes sind folgende Dokumente dem Bestattungsamt abzugeben:

  • ärztliche Todesbescheinigung (Original, sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein
  • Ausländerinnen und Ausländer; geben - falls kein Familienbüchlein vorliegt - Eheschein oder Geburtsschein sowie den Pass und Ausländerausweis der verstorbenen Person ab.

Gebühren: gratis

Abteilungen
Gemeindekanzlei

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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