Demission Thomas Rübsamen aus dem Gemeinderat. Mit Schreiben vom 09. September 2020 hat Thomas Rübsamen seine Demission als Gemeinderat per 31. Dezember 2020 eingereicht. Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern Kenntnis vom Rücktritt von Thomas Rübsamen als Mitglied des Gemeinderates und dankt ihm für seine engagierte Arbeit im Dienste der Gemeinde Kallern ganz herzlich. Die Genehmigung der Demission durch das Dep. Volkswirtschaft und Inneres, liegt dem Gemeinderat vor. Die Ersatzwahl findet am 29. November 2020 statt.
Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/21. Infolge der Demission von Thomas Rübsamen, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf Sonntag, 29. November 2020, festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) von 10 Stimmberechtigten aus Kallern zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 16. Oktober 2020, 11.30 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung Kallern bezogen werden. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Gemäss § 30b GPR ist für Gemeinderatswahlen im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Der Gemeinderat