Absage Sommer-Gemeindeversammlung vom 05. Juni 2020. Die ausserordentliche Lage und die Tatsache, dass keine dringenden Geschäfte/Kredite anstehen, haben den Gemeinderat dazu veranlasst, die Einwohnergemeindeversammlung vom 05. Juni 2020 abzusagen. Der Regierungsrat hat die Frist für die Genehmigung der Rechnungen 2019 auf den 31. Dezember 2020 erstreckt. Die Rechnung 2019 und der Rechenschaftsbericht 2019 werden somit zusammen mit dem Budget 2021 an der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2020 zur Genehmigung traktandiert.
Gemeindeverwaltung über Auffahrt geschlossen. An Auffahrt, Donnerstag, 21. Mai 2020 und am darauffolgenden Freitag, 22. Mai 2020, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Ein Pikettdienst ist über die Telefonnummer 056 666 15 56 gewährleistet. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.
Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (§21 sowie AJSG § 19) sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom
01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Bei Zuwiderhandlungen ist direkt mit der Gemeindeverwaltung Kallern (056 666 15 56) Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Die Grundeigentümer werden gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Buchsbaumzünsler / Bitte beachten Sie die richtige Entsorgung!! Die Einwohner werden gebeten folgendes zu beachten:
- Befallene Buchsbaumpflanzen umgehend durch den Gärtner spritzen lassen. Das Mittel muss
zwischen April und Oktober etwa drei bis vier Mal auf die befallenen Buchsbäume gespritzt werden.
- Befallene Buchsbäume, welche Sie entsorgen wollen, gehören auf keinen Fall in den Kompost
oder in die Grüngutdeponie in Kallern. Dort könnte sich der Buchsbaumzünsler weiterverbreiten.
- Die zu entsorgenden Bäume müssen zwingend in Abfallsäcken gut verschlossen zur Verbrennung
der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Die Einwohner werden angewiesen, die Richtlinien in Sachen „Buchsbaumzünsler“ ab sofort zu befolgen.