Die Öl- und Gasfeuerungsanlagen müssen alle 2 Jahre auf ihre Emissionswerte kontrolliert werden. Verantwortlich dafür, die Kontrollen rechtzeitig zu veranlassen, sind die Eigentümer der Anlagen selbst.
Es müssen (neben Russ, Kohlenmonoxid, Abgasverlust, Öltest) auch die Stickoxid-Emissionen gemessen werden. Die Durchführung kann einem Feuerungskontrolleur in Auftrag gegeben werden. Möglich ist auch der Beizug einer zugelassenen Servicefirma mit entsprechend ausgebildetem Personal. Diese muss nach erfolgter Kontrolle dem amtlichen Feuerungskontrolleur einen Erledigungs-Rapport zustellen. Der amtliche Feuerungskontrolleur hat sicherzustellen, dass alle Anlagen vor Ende Jahr kontrolliert sind.
Sollten Sie weitergehende Fragen zum Thema haben, dürfen Sie sich direkt unter
Tel. 056 666 22 88 an Ewald Trottmann, Kaminfegermeister und amtlicher Feuerungskontrolleur, Boswil, wenden.