Die Gemeinde Kallern beteiligt sich (bis zu einem Kostendach von CHF 3‘500) mit CHF 4 pro Kind und Mittagessen an den Kosten eines betreuten, entgeltlichen Mittagstischs. Steigt der Gesamtbetrag über CHF 3‘500, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen. Die Kostenbeteiligung gilt ab Kindergarten bis und mit Oberstufe.
Abgerechnet wird zwischen der Familie, die einen Mittagstisch nutzt und der Gemeinde. Abgerechnet wird jährlich pro Schuljahr rückwirkend. Für die Abrechnung sind Quittungen erforderlich. Diese müssen bis am 31. Juli an die Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern abgegeben werden. Eingaben nach Ende Juli werden nicht mehr berücksichtigt.