Am 27. August 2024 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.
Aktuelles
Neuigkeiten
Bald ist es wieder soweit! Nach den Herbstferien bis zu den Frühlingsferien findet einmal im Monat, jeweils an einem Sonntag von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr im Dachsaal der Gemeinde Kallern, das Eltern-Kind-Turnen statt.
Das Angebot richtet sich an ca. drei bis fünfjährige Kinder aus Kallern, welche mit einem Eltern-, Grosselternteil oder mit dem Götti oder Gotti turnen, tanzen, springen, hüpfen und lachen möchten.
Für weitere Informationen steht Karin Nietlisbach gerne zur Verfügung. Um Anmeldung wird bis am 20. Oktober 2024 an Karin Nietlisbach gebeten.
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 wurde folgender Kandidat angemeldet:
Hohl Marcel, 1973, von Wolfhalden AR, Forstweg 4 (parteilos).
Hinweis: Im ersten Wahlgang ist auch eine weitere, hier nicht aufgeführte Person wählbar. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Kallern können gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Die mit viel Herzblut erstellten heimeligen Beizlis, einem Markt – klein aber oho - mit Kunsthandwerk und Köstlichkeiten, Spiel und Spass für Gross und Klein, Spannung im Maislabyrinth und musikalische Unterhaltung für jeden Geschmack lockten zahlreiche Gäste in den Unterniesenberg. Bei wunderbarem Sommerwetter genossen die Challerinnen und Challerer, ehemalige Schülerinnen und Schüler und viele Menschen aus der Region die Challerer Chilbi 2024.
Das bunte Fest und die herzlichen Begegnungen werden weit über die Dorfgrenzen hinaus in bester Erinnerung bleiben.
Dem OK mit Marcel Hohl, Präsident, Peter Bütler, Luigia Giroud, Andy Meier, Ruedi Mosimann, Patricia Trachsler und allen Helferinnen und Helfern gratulieren wir zum rundum sehr gut organisierten und erfolgreichen Challerer Fest und danken herzlich für den grossartigen Einsatz für die Challerer Chilbi 2024.
Gemeinderat Kallern
Der Gemeinderat hat dem OK Challerer Chilbi 2024 die Bewilligung zur Freinacht – Aussetzen der Ruhezeit – für den Unterniesenberg für die zwei Nächte vom 30./31. August 2024 und vom 31. August/1. September 2024 erteilt.
Danke für Ihre Kenntnisnahme.
Im Zeitraum vom 18.09.2024 bis 27.09.2024 wird der Deckbelag auf der Niesenbergstrasse ersetzt.
Um die Arbeiten auszuführen, wird die Niesenbergstrasse vom 20.09.2024 ab 07.00 Uhr bis und mit 26.09.2024 um 17.00 Uhr für sämtlichen Verkehr gesperrt. Auf der Karte unten sehen Sie in ROT den gesperrten Strassenabschnitt und in GRÜN die Umfahrungsmöglichkeiten.
Sollte infolge Witterung eine Verschiebung notwendig werden, würden wir dies vor Ort (Infotafel) entsprechend aufführen und informieren.
Bei Fragen können Sie sich an den Bauleiter, Roger Reist, 079 794 88 45, oder an die Gemeindeverwaltung, 056 666 15 56, wenden.

Vom 19. bis am 30. August 2024 findet im ganzen Gemeindegebiet eine Wasserschieberkontrolle statt. Diese wird durch die Firma Hawle Armaturen AG durchgeführt.
Der Trinkwasserbezug wird nicht unterbrochen. In Einzelfällen muss das Privatgrundstück betreten werden. Wir bitten Sie, diesen Zutritt zu gewähren, und danken für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 15. August 2024, wegen Mariä Himmelfahrt (Feiertag) geschlossen.
Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.
Publikation (Bauwesen)
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Giroud Simon und Luigia, Langmattstrasse 24, 5625 Kallern
Projektverfasser: Parc’s Gartengestaltung GmbH, Buechstrasse 38,8645 Rapperswil-Jona
Bauobjekt: Projektänderung bewilligte Umgebungsgestaltung mit Pool: Neuer Standort Luft/Wasser-Wärmepumpe, Anschluss Dusche und Outdoorküche an Kanalisation
Bauplatz: Langmattstrasse 24
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 718
Öffentliche Auflage vom 23. August bis 23. September 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden
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