Vermehrt werden private Autos auf dem Parkplatz des Schul- und Gemeindehauses über Nacht oder länger abgestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, ihre Autos auf den eigenen, privaten Parkplätzen zu parkieren.
Aktuelles
Neuigkeiten
Mit der Aktion "Eingeladen" heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 zugezogen sind, herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken.
Als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger haben Sie per Post einen Flyer mit zwei Gutscheinen erhalten. Die beiden Gutscheine können Sie für sich selbst nutzen und zwei Kulturinstitutionen besuchen oder Sie besuchen eine Kulturinstitution mit Begleitung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Frühling naht in grossen Schritten und die Natur erwacht schon bald wieder! Garten, Fassade oder Balkon.
Mit einfachen Massnahmen können diese Flächen so gestaltet werden, dass sowohl Menschen wie auch einheimische Pflanzen und Tiere sich daran erfreuen. Das kann ein Asthaufen, eine Blumenwiese, eine Trockenmauer oder einfach eine offene Fläche sein.
Die Gemeinde Kallern bietet über das Programm «Natur findet Stadt» eine kostenlose Naturgartenberatung an.
Interessierte melden sich unter hier an.
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2025 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2025. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Sieben gebrauchte Schülerpulte, 54cm x 124cm, können im Schulhaus Kallern bis am 31. März 2025 gratis abgeholt werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte auf der Gemeindekanzlei, 056 666 15 56.

Ende dieses Jahres endet die Amtsperiode 2021/2025. Mitglieder von Behörden und Kommissionen, welche per Ende Amtsperiode demissionieren möchten, werden ersucht, dies bis am 31. März 2025 der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Mit einer frühen Orientierung helfen Sie, die rechtzeitige Suche nach neuen Behörden- und Kommissionsmitgliedern zu erleichtern.
Das Datum für die Gesamterneuerungswahlen wurde auf den 28. September 2025 festgelegt.
Alle amtierenden Gemeinderäte und die Gemeinderätin stellen sich für die neue Amtsperiode wiederum zur Verfügung.
Namentlich sind dies
- Christian Widmer, Gemeindeammann seit 2022, im Gemeinderat seit 2021,
- Nadja Koch, Vizeammann seit 2022, im Gemeinderat seit 2017,
- Daniel Schwegler, Gemeinderat seit 2018,
- Bernhard Koch, Gemeinderat seit 2022,
- Marcel Hohl, Gemeinderat seit 2024.
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2024 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1‘264‘506 eingenommen werden. Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 78‘406 generiert, diese sind vor allem auf hohe Einkommens- und Vermögenssteuern zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 49‘896 weniger Steuereinnahmen verbucht.
Publikation (Bauwesen)
Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen
- Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
- Gestaltungsplan Hinterbühl – Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des harmonisierten Baurechts in der BNO, die Festlegung der Gewässerräume sowie die digitale Neuerfassung des Bauzonen- und Kulturlandplanes.
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderatsbeschluss vom 24. Februar 2025
Wohler Christian, Langmattstrasse 29, 5625 Kallern – BG 2025-01 - Trockensteinmauer aus Natursteinen – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar 2025
Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern – BG 2024-19 - Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thujahecke (ohne Profilierung) - Baubewilligung
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