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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
19. 08. 2025

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:

Gemeinderat (5 Sitze)

  • Koch-Born, Nadja, 1976, Hofmatt 9, parteilos, bisher
  • Widmer, Christian, 1975, Panoramastrasse 5, parteilos, bisher
  • Koch, Bernhard, 1968, Hinterbühlstrasse 7, parteilos, bisher
  • Hohl, Marcel, 1973, Forstweg 4, parteilos, parteilos, bisher
  • Ender, Andreas, 1989, Höllstrasse 5a, parteilos, neu

Gemeindeammann

  • Widmer, Christian, 1975, Panoramastrasse 5, bisher

Vizeammann

  • Koch-Born, Nadja, 1976, Hofmatt 9, bisher

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Mitteilung vom
18. 08. 2025

Am Mittwoch, 5. November 2025, findet um 19.30 Uhr im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses eine Informationsveranstaltung des Gemeinderates über aktuelle Themen statt. 

Alle Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung mit der Themenliste. 
Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Abend.

Mitteilung vom
18. 08. 2025

Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:

Aussetzen der Nachtruhe für Freitag, 22. August 2025 bis 04.00 Uhr (Samstag früh) und Samstag, 23. August 2023 bis 04.00 Uhr (Sonntag früh), für Project K im Unterniesenberg, organisiert durch die Challerer Dorfjugend. 

Mitteilung vom
04. 08. 2025

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.

Mitteilung vom
04. 08. 2025

Der 1. August-Brunch war gut besucht. Die IG Landfrauen hat die Besucherinnen und Besucher mit feinen selbstgemachten Köstlichkeiten verwöhnt. 

Der Gemeinderat dankt der IG Landfrauen herzlich für die Organisation und die Durchführung!

Mitteilung vom
15. 07. 2025

Die Gemeinden Sarmenstorf und Uezwil haben seit einigen Jahren bereits einen Vertrag über die gemeinsame Führung der Abteilungen Finanzen in Sarmenstorf. Nach der Kündigung der Finanzverwalterin in Kallern wurde der Gemeinderat Sarmenstorf angefragt, ob die Erweiterung des Vertrags auf die Führung der Finanzen der Gemeinde Kallern denkbar wäre. Das Gesuch wurde geprüft und gutgeheissen. 

Nach einigen Besprechungen haben die Gemeinderäte Sarmenstorf, Uezwil und Kallern inzwischen den neu ausgearbeiteten, mit der Führung der Abteilung Finanzen Kallern ergänzten Vertrag, rückwirkend ab 1. Juni 2025 genehmigt und unterschrieben. 

So werden die Abteilungen Finanzen Kallern, Uezwil und Sarmenstorf durch die regionale Abteilung in Sarmenstorf geführt. Für Kallern ist Janine Zehren zuständig. Sie arbeitet jeweils am Donnerstag in der Gemeindeverwaltung Kallern. 

Alle Gemeinderäte bzw. die Gemeindeverwaltungen freuen sich auf eine angenehme Zusammenarbeit!

 

Mitteilung vom
16. 06. 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 – Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2024 – Kenntnisnahme
  3. Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – Genehmigung
  4. Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
  5. Kreditabrechnung «Projektierung Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse» – Genehmigung
  6. Kreditabrechnung «Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse» – Genehmigung
  7. Verkauf Parzelle 519 – Genehmigung
  8. Gemeinderats-Entschädigung für die Amtsperiode 2026-2029 – Genehmigung

Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 23. Juli 2025.  

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
14. 08. 2025

Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2025 der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation (14.08.2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auf der Gemeindehomepage als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden. 

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist 

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und 
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst,  die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Mitteilung vom
24. 07. 2025

B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich)

Bauplatz: Neuhofweg 3

Zone:  Landwirtschaftszone, Weilerzone

Parzelle: 667

Weitere Bewilligungen:    Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.


B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola

Bauplatz: Hofmatt 12

Zone:  Wohnzone 2

Parzelle: 606

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
03. 06. 2025

Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025

Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
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Freitaggeschlossen

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