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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
19. 09. 2022

Gemeinderatssitzung vom 12. September 2022

Giselbrecht Stephan und Marta, Panoramastrasse 3, 5625 Kallern – BG 2022-07 – Baugesuch für Einbau Fenster, Parzelle 576, Geb. Nr. 181, Wohnzone 2 – vereinfachtes Verfahren

Meier Stephan, obere Feldeggstrasse 15, 5614 Sarmenstorf – BG 2022-09 – Umnutzung Disponibelraum UG zu Schlafzimmer mit Dusche und WC (nachträgliches Gesuch), Langmattstrasse 9, Kallern, Parzelle 644, Geb. Nr. 208, Wohnzone 2 – vereinfachtes Verfahren

 

 

Mitteilung vom
15. 09. 2022

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Koch Bernhard, Hinterbühlstrasse 7, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Fassaden PV-Anlage (ohne Profilierung)

Bauplatz: Hinterbühlstrasse

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 451

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 16. September bis 17. Oktober 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
22. 08. 2022

Gemeinderatssitzung 16. August 2022

Strebel Michael, Kallernstrasse 11, 5625 Kallern – BG 2022-05 –Baubewilligung für Hochsilos für Mais und Gras für Milchkühe, Parzelle 675, Geb. Nr. 16, Landwirtschaftszone

Zimmermann Kurt, Unterniesenbergstrasse 7, 5625 Kallern – BG 2022-02 – Baubewilligung für Wärmepumpe mit Erdsonden, Parzellen 439 und 542, Geb. Nr. 278, ausserhalb der rechtskräftigen Bauzone LWZ

Mitteilung vom
24. 06. 2022

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Strebel Michael, Kallernstrasse 11, 5625 Kallern

Projektverfasser: Stutz Josef landw. Planung, Hasenberg 1, 6288 Schongau

Bauobjekt: 3 Hochsilos

Bauplatz: Badhof/Kallernstrasse

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 675

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

 

Öffentliche Auflage vom 1. Juli bis 2. August 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
12. 05. 2022

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen der geplanten Teiländerung des Kulturlandplans Kallern zur Deponiezone «Höll» gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen mit Erläuterungen und UV-Voruntersuchung, der kantonale Vorprüfungsbericht und der gemeinderätliche Mitwirkungsbericht liegen vom Montag, 16. Mai 2022 bis Mittwoch, 15. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Projektinformationen unter www.kallern.ch aufgeschaltet.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen (Schulstrasse 10, 5625 Kallern) und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Rodung
Die geplante Teiländerung Kulturlandplan erfordert eine Rodung im Umfang von 2’087 m2 Wald (Parz. Nrn. 659 und 662). Das erforderliche Rodungsgesuch mit Erläuterungen liegt gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaV) vom Montag, 16. Mai 2022 bis Mittwoch, 15. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung auf und kann während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Projektinformationen unter www.kallern.ch aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Auskunftserteilung
Zur Beantwortung von Fragen stehen Vertreter der Gemeinde, der Unternehmerin sowie des Planungsteams während einer Sprechstunde am Montag, 23. Mai 2022, von 19.00 bis 20.00 Uhr, im Gemeinderatszimmer der Gemeindeverwaltung Boswil, zur Verfügung. Eine Teilnahme an der Sprechstunde ist bei der Gemeindeverwaltung Boswil bis spätestens am Freitag, 20. Mai 2022, 12:00 Uhr, voranzumelden (schriftlich oder telefonisch).

Mitteilung vom
10. 05. 2022

Gemeinderatssitzung 25. April 2022
Silke Pellanda-Wyss, Hofmatt 1, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Biotop - Parzelle 510, Geb. Nr. 167 - Vereinfachtes Verfahren

Mitteilung vom
28. 04. 2022

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Zimmermann Kurt, Unterniesenbergstrasse 7, 5625 Kallern

Projektverfasser: Veil Haustechnik AG, Brunnmattstrasse 27, 5614 Sarmenenstorf

Bauobjekt: Wärmepumpen mit Erdsonden

Bauplatz:Unterniesenbergstrasse 7

Zone: Landwirtschaft / Weilerzone

Parzelle: 542 + 439

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

 

Öffentliche Auflage vom 29. April bis 30. Mai 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
25. 02. 2022

Gemeinderatssitzung 10. Januar 2022

Urs Rimann und Carmen Horat, Haldenäcker 3, 5625 Kallern – BG 2022-01 – Baubewilligung für Sichtschutzwände und Stützmauer - Parzelle 547, Geb. Nr. 62 - Vereinfachtes Verfahren

Mitteilung vom
18. 02. 2022

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Cablex AG, Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage in Bettwil
Bauplatz: Niesenbergstrasse, 5618 Bettwil
Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Parzelle: 198
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. Februar bis 21. März 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Bettwil.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat Bettwil einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden

 

Mitteilung vom
19. 01. 2022

Nach der erfolgten kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen der geplanten Teiländerung des Kulturlandplans Kallern zur Deponiezone «Höll» im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt (§ 3 Baugesetz, BauG). Die Unterlagen mit Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 21. Januar 2022 bis Montag, 21. Februar 2022, bei der Gemeindeverwaltung Kallern auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Unterlagen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden (Schulstrasse 10, 5625 Kallern) und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Zu den Eingaben wird Stellung genommen und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Der Gemeinderat von Kallern bedankt sich für das Interesse und die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass das Einwendungsverfahren nach § 24 BauG erst zu einem späteren Zeitpunkt mit separater öffentlicher Auflage stattfinden wird.

Weitere Projektinformationen als Download:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

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Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
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Freitaggeschlossen

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