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Teiländerung Kulturlandplan Deponiezone «Höll» - Mitwirkungsverfahren

Mitteilung vom

Nach der erfolgten kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen der geplanten Teiländerung des Kulturlandplans Kallern zur Deponiezone «Höll» im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens öffentlich aufgelegt (§ 3 Baugesetz, BauG). Die Unterlagen mit Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 21. Januar 2022 bis Montag, 21. Februar 2022, bei der Gemeindeverwaltung Kallern auf und können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise und Vorschläge zu den Unterlagen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden (Schulstrasse 10, 5625 Kallern) und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Zu den Eingaben wird Stellung genommen und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst. Der Gemeinderat von Kallern bedankt sich für das Interesse und die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass das Einwendungsverfahren nach § 24 BauG erst zu einem späteren Zeitpunkt mit separater öffentlicher Auflage stattfinden wird.

Weitere Projektinformationen als Download:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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