Am Montag 8. Dezember 2025, Maria Empfängnis, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Ab Dienstag, 9. Dezember 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.
Bei einem Todesfall erreichen Sie das Bestattungsamt unter der Nummer 056 666 21 17.
Am Montag 8. Dezember 2025, Maria Empfängnis, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.
Ab Dienstag, 9. Dezember 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.
Bei einem Todesfall erreichen Sie das Bestattungsamt unter der Nummer 056 666 21 17.
Der AEW Energiebatzen geht in die nächste Runde: Die AEW Energie AG unterstützt engagierte Vereine und Organisationen im Kanton Aargau mit Förderbeiträgen zwischen 1’000 und 5’000 Franken. Ab sofort können Projekte bis am 12. Januar 2026 online eingereicht werden – gesucht sind Ideen, die das gesellschaftliche Miteinander im Aargau bereichern und Menschen verbinden.
Vereine und Organisationen aus Sport, Kultur, Soziales sowie Forschung & Entwicklung sind eingeladen, sich mit ihren Projekten zu bewerben. Teilnahmeberechtigt sind nicht gewinnorientierte Vereine, Institutionen und Organisationen mit Sitz im Aargau. Eingaben sind über die Plattform www.aew-energiebatzen.ch möglich.
Gemeinschaft entscheidet über die Förderung
Nach Abschluss der Einreichungsphase folgt das öffentliche Online-Voting vom 13. bis am 30. Januar 2026. Die Bevölkerung kann täglich für ihre Lieblingsprojekte abstimmen und damit aktiv mitbestimmen, wer finanzielle Unterstützung erhält. Entscheidend ist dabei nicht die Grösse des Vereins – sondern die Kraft der Idee und das Engagement der Gemeinschaft.
Neue Chancen für bewährte und frische Ideen
Wie in den Vorjahren können auch bereits eingereichte, jedoch bislang nicht geförderte Projekte wieder teilnehmen. Gleichzeitig freut sich die AEW über neue, kreative Vorschläge. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Die Vielfalt im Aargau ist beeindruckend. Von kulturellen Initiativen über soziale Projekte bis hin zu lokalen Sportvereinen – unterschiedlichste Organisationen konnten bereits profitieren.
Jetzt bis 12. Januar 2026 Projekt einreichen
Inspirierende Beispiele aus vergangenen Jahren sowie alle Informationen zur Teilnahme finden Interessierte auf www.aew-energiebatzen.ch. Die AEW freut sich auf viele neue Projekte, die dazu beitragen, den Aargau noch lebenswerter zu gestalten.
AEW Energie AG
Unternehmenskommunikation
Hier finden Sie die Resultate der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2025:
Die Winterhilfe organisiert in diesem Jahr zum 3. Mal ein Weihnachtsessen für Alleinstehende unter dem Motto «Gemeinsam statt einsam an Heiligabend».
Am Mittwoch, 24. Dezember 2025, ab 18.00 Uhr findet im Landgasthof Löwen in Boswil ein gemütlicher und geselliger Abend statt.
Die Kosten für das Essen werden von der Winterhilfe übernommen, auch die Kosten für einen Transport nach Boswil, für Personen, die nicht mobil sind.
Anmeldungen sind bis 22. Dezember 2025 an die Geschäftsstelle der Winterhilfe Aargau, Tel. 078 972 41 61 oder aargau@winterhilfe.ch möglich.
Letzte Woche wurden am Waldrand zwischen Kallern und Uezwil sechs Autopneus deponiert beziehungsweise illegal entsorgt. Dieses Vorgehen ist strafbar und wird nicht toleriert. Der Gemeinderat Kallern weist an dieser Stelle auf das Abfallreglement der Einwohnergemeinde Kallern sowie den Abfallkalender und deren Regeln zur Entsorgung von verschiedenem Abfall hin.
Die Bevölkerung wird gebeten, bei verdächtigen Beobachtungen umgehend die Polizei (Notruf 117) zu informieren, damit die Täterschaft auf frischer Tat gefasst und weitere Vorfälle verhindert werden können.
Der Gemeinderat dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe.
Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. September 2025
Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern - BG 2024-16 - Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich) - Teilbaubewilligung
Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern - BG 2025-03 - Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola - Baubewilligung
Gemeinderatsbeschluss vom 1. September 2025
Schwegler Daniel und Beatrice, Hofmatt 10, 5625 Kallern – BG 2025-04 - Neubau Gerätehaus und Ersatz Gerätehaus – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2025 der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation (14.08.2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auf der Gemeindehomepage als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich)
Bauplatz: Neuhofweg 3
Zone: Landwirtschaftszone, Weilerzone
Parzelle: 667
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola
Bauplatz: Hofmatt 12
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 606
Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025
Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung
Der Gemeinderat Kallern hat am 22. April 2025 den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage aufzuheben:
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 1. Mai 2025 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Die Dorfbevölkerung ist eingeladen, die Adventsfenster/Adventsdekorationen zu bestaunen. Die Fenster sind jeweils von 17.30 bis 23 Uhr beleuchtet und können bis Ende Jahr bewundert werden. Wir freuen uns auf gemütliche Begegnungen und wünschen allen eine schöne Adventszeit.
| Montag | 01.12.2025 | Challerer Chörli, Restaurant Oberniesenberg, Apéro ab 19 Uhr, Gesang ab 19.30 Uhr |
| Dienstag | 02.12.2025 | Kathrin & Martin Peter-Koch, Schulstr. 2a, Apéro ab 18.30 Uhr |
| Mittwoch | 03.12.2025 | Fabienne & Andreas Meier, Hofmatt 11, Apéro 17 - 19 Uhr |
| Donnerstag | 04.12.2025 | Kathrin & Manuel Nauer, Hinterbühlstr. 2, Apéro ab 19 Uhr |
| Freitag | 05.12.2025 | Familie Wassmer Nietlisbach, Langmattstrasse 25, Apéro ab 18.30 Uhr |
| Samstag | 06.12.2025 | Feuerwehrverein, Feuerwehrmagazin, Apéro ab 17.30 Uhr |
| Sonntag | 07.12.2025 | Challerer Hoflade, Familie Waser, Apéro ab 17 Uhr |
| Montag | 08.12.2025 | Blueme Röbi & Heidi, Oberniesenbergstr. 15A, Apéro ab 17 Uhr |
| Dienstag | 09.12.2025 | Sabine Burkhard, Hofmatt 8, Apéro ab 18 Uhr |
| Mittwoch | 10.12.2025 | Familie Keusch, Panoramastr. 1 |
| Donnerstag | 11.12.2025 | Schule Kallern, Weihnachtsfeier mit Apéro und Singen um 18 Uhr |
| Freitag | 12.12.2025 | Familie Christen, Hofmatt 16A, Apéro ab 19 Uhr |
| Samstag | 13.12.2025 | Andrea Kohler und Luigia Giroud, Langmattstr. 24 |
| Sonntag | 14.12.2025 | Familie Meile mit Spielgruppe Raupe und Kinderbetreuung Schmetterling, Apéro 17.30-19 Uhr |
| Montag | 15.12.2025 | Familie Berndt, Langmattstr. 20 |
| Dienstag | 16.12.2025 | Familie Duschén, Panoramastr. 3, Apéro ab 18.30 Uhr |
| Mittwoch | 17.12.2025 | Familie Konrad, Langmattstr. 7, Apéro 18.30-21 Uhr |
| Donnerstag | 18.12.2025 | Beatrice Bauknecht & Ernst Stierli, Hinterbühlstrasse 4, Apéro ab 19 Uhr |
| Freitag | 19.12.2025 | Familie Meier, Forstweg 4, Oberniesenberg, Apéro ab 17.30 Uhr |
| Samstag | 20.12.2025 | Quellhof, Familie Bütler, Apéro ab 17 Uhr |
| Sonntag | 21.12.2025 | Familie Wyrsch, Obere Höllstr. 7, Apéro ab 17.30 Uhr |
| Montag | 22.12.2025 | Beate & Michael Thyssen, Schulstr. 2a |
| Dienstag | 23.12.2025 | Ruedi Mosimann, Kallererstr. 14, Apéro ab 18.30 Uhr |
| Mittwoch | 24.12.2025 | Kapelle Oberniesenberg, Weihnachtskrippe & -baum, Kapelle bis 19 Uhr geöffnet |
Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 13. Dezember.
Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein.
Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73.
Liebe Challerinnen, liebe Challerer und liebe Gäste
Wir laden Euch herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein und dem traditionellen Christbaum-Weitwurf.
Samstag, 3. Januar 2026, ab 17 Uhr
Schulhaus Kallern
gemütliches Zusammensein
feine Rauchwürste,Wienerli und Wähen
bring your own Trinkbächer!
Wir freuen uns auf zahlreiche Bäume, originelle Wurftechniken und einen gemütlichen Abend!
Kulturkommission Kallern
Die Grüngutsammlung findet am Dienstag, 7. April 2026, ab 08.00 Uhr statt.
Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank.
Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren.
Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke.
Wir freuen uns auf Sie!
Alle Daten im 2026 finden Sie auf folgendem PDF:
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |