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Neuigkeiten

Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
28.07.2026
Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 5 "absolutes Feuervebot"

 

Merkblatt absolutes Feuerverbot Stufe 5 von 5

 

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr). Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses Verbot gilt auch für Höhen- und 1.-August-Feuer. Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet. 

Ausbleibende Niederschläge und anhaltende Trockenheit

Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. 

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Nutzung von Gewässern

Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische und andere Wassertiere. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen.

Allgemeiner Umgang mit Feuerwerk (Verbot ab 28. Juli 2026)

Das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung ist in der Schweiz nur am 31. Juli und 1. August sowie an Silvester möglich. Auf das Abfeuern von Raketen im Wald ist gänzlich zu verzichten, ebenso auf laute Knallkörper, die Tiere erschrecken. Ab Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) ist sämtliches Feuern im Freien und das Abbrennen von Feuerwerken und auch Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches) verboten. Lesen Sie die Anleitung des Feuerwerkskörpers aufmerksam und halten Sie die Mindestabstände zu Mensch, Gebäuden und Wäldern ein.

Sommeröffnungszeiten Kanzlei
09.07.2026

Bis am 23. Juli ist die Gemeindeverwaltung jeweils am Donnerstag von 08-11.30 Uhr und 14-16 Uhr geöffnet
Am Donnerstag, 30. Juli ist die Gemeindeverwaltung am Morgen von 7.30-12.00 Uhr geöffnet.
An den übrigen Tagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.  

Für ein dringendes Anliegen wenden Sie sich bitte an Frau Zehren unter janine.zehren@sarmenstorf.ch oder 056 666 93 90.

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!

 

 

Mittagstisch Kostenbeitrag
30.06.2026

Die Gemeinde Kallern beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch mit CHF 4.00 pro Kind und Mittagessen. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von CHF 3'500. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend.

Die Unterstützung gilt für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.

Die Abrechnung erfolgt jeweils rückwirkend pro Schuljahr direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Kallern. Für die Rückerstattung sind die entsprechenden Quittungen einzureichen. Diese müssen spätestens bis am 31. Juli bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern eingereicht werden.

Nach dem 31. Juli eingereichte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.

Kallern im Asylverbund Besenbüren-Jonen
25.06.2026

Die Gemeinde Kallern ist dem Asylverbund Besenbüren-Jonen beigetreten. Damit erfüllt Kallern die gesetzliche Aufnahmepflicht für asylsuchende Personen und Flüchtlinge künftig gemeinsam mit den beiden Verbandsgemeinden.

Durch den Beitritt können Ressourcen gebündelt sowie Aufgaben regional koordiniert werden. Gleichzeitig schafft die Zusammenarbeit mehr Planungssicherheit im organisatorischen und finanziellen Bereich.

Skilager Challere sagt Danke!
23.06.2026

Das Skilager Challere bedankt sich herzlich bei allen, die mit grossem Engagement Migros-Bons für die Aktion «Support My Camp» gesammelt haben. 

Dank der grosszügigen Unterstützung aus dem ganzen Dorf und darüber hinaus durften wir einen willkommenen Zustupf in unsere Skilagerkasse entgegennehmen. Das wissen wir sehr zu schätzen – ein grosses Dankeschön an alle fleissigen Sammlerinnen und Sammler!

Publikationen

Öffentliche Auflage Baugesuch ab 24.07.2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Hohl Irene und Marcel, Forstweg 4, 5625 Kallern; Meier Urs, Forstweg 4, 5625 Kallern; Wittlin Ruth, Forstweg 4, 5625 Kallern

Projektverfasser: hvac.ch Gomer; Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen

Bauobjekt: Luft/Wasser Wärmepumpe, Aussenaufstellung (ohne Profilierung)

Bauplatz: Forstweg 4

Zone: Landwirtschaftszone

Parzelle: 591

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Öffentliche Auflage Baugesuch ab 10.07.2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Konrad Herbert, Langmattstrasse 7, 5625 Kallern

Bauobjekt: Sichtschutzwand

Bauplatz: Langmattstrasse 7

Zone: Wohnzone 2

Parzelle: 643

Öffentliche Auflage vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Öffentliche Auflage Baugesuch ab 18.05.2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Wyrsch Hubert, Obere Höllstrasse 7, 5625 Kallern

Projektverfasser: ARTLIFE Design GmbH, Breitackerstrasse 1, 4813 Uerkheim

Bauobjekt: Rückbau Gebäude Nr. 140 und 3, Neubau Wohnhaus mit 3 Wohnungen

Bauplatz: Obere Höllstrasse 4 und 6

Zone: Landwirtschaftszone

Parzellen: 30 und 554

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. Mai bis 16. Juni 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baubewilligungen 03.2026

Gemeinderatsbeschlüsse vom 9. März 2026:

Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-01 - Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade - Baubewilligung 

Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-02 - Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung) - Baubewilligung 

Öffentliche Auflage Genehmigung Gestaltungsplan "Deponie Typ A, Höll" ab 6. März 2026

Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll»  gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage be­schlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 7. April 2026 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind eben­falls berechtigt, Beschwerde zu führen. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Be­schwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko ver­bunden.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen fest­gelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Anlässe

1. August - Brunch und Feier 2026
Samstag, 01. August 2026
2026
Senioren-Mittagstisch am 5. August
Mittwoch, 05. August 2026

Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Mittwoch, 5. August. 

Wir treffen uns um 11.30 Uhr im Restaurant Löwen in Boswil und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. 

Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73. 

Workshop «Kallern gestalten» am 22. August
Samstag, 22. August 2026

Kallern ist mehr als ein Wohnort – Kallern ist unser Zuhause.

Wie soll sich unser Dorf in den nächsten Jahren weiterentwickeln?
Was soll bleiben, was darf wachsen und was wünschen wir uns für die Zukunft?

Der Gemeinderat lädt alle Kallerinnen und Kallerer herzlich zum Workshop «Kallern gestalten» ein.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen darüber nachdenken, wie unser Dorf auch in Zukunft lebendig, attraktiv und lebenswert bleibt. Ihre Ideen, Ihre Erfahrungen und Ihre Sicht auf Kallern sind dabei besonders wertvoll.

 

  • Samstag, 22. August 2026 
    10.00 bis 12.30 Uhr
    Dachsaal im Schul- und Gemeindehaus – für Jugendliche und Erwachsene
    Gemeinsam erarbeiten wir wichtige Grundlagen für das zukünftige Leitbild unserer Gemeinde. Es geht darum, zuzuhören, mitzudenken und Kallern aktiv mitzugestalten.

    Im Anschluss sind alle herzlich zum gemeinsamen Bräteln eingeladen. 

  • Ab 13.00 Uhr
    Grillplatz Lätten – für die ganze Familie
    Das Bräteln wird von der Kulturkommission organisiert. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Schlechtwettervariante: beim Schul- und Gemeindehaus.

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmende und bitten um Ihre Anmeldung für den Workshop sowie das anschliessende Bräteln bis spätestens 16. August 2026 per Mail oder Telefon an die Gemeindekanzlei. Bitte geben Sie dabei die Anzahl der Teilnehmenden für den Workshop sowie die Anzahl Erwachsene und Kinder für das Bräteln an.

Gemeinderat Kallern

Grüngutsammlung am 7. September
Montag, 07. September 2026

Die Grüngutsammlung findet am Montag, 7. September 2026, ab 08.00 Uhr statt. 

Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte bündeln Sie die Äste. Vielen Dank. 

Mittagstisch 60+ in Kallern 2026
Donnerstag, 31. Dezember 2026

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren. 

Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke. 
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Daten im 2026 finden Sie auf folgendem PDF:

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen
Ausserordentliche Öffnungszeiten 
finden Sie unter Neuigkeiten.
Weitere Termine nach Absprache möglich.

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