Herzlich willkommen

Kallern im Herbst
Kallern im Sommer
Kallern im Frühling
Kallern im Schnee
Kallern im Winter
Kallern im Sommer

Neuigkeiten

Leiter der Kommunalen Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL)
11.11.2025

Martin Keusch, Boswil, hat sich für die Amtsperiode 2026/2029 erneut für die Wahl zum Leiter der KEL zur Verfügung gestellt. 

Der Gemeinderat Kallern hat Martin Keusch für weitere vier Jahre gewählt und dankt ihm für seine Bereitschaft, diese Funktion auszuführen.

Friedhof Boswil-Kallern: Neugestaltung der Kindergräber / Einweihung
21.10.2025

Bisher konnten auf dem Friedhof Boswil-Kallern verstorbene Kinder in einem Einzelgrab beerdigt werden. Andere Bestattungsformen gab es nicht. Die Gesellschaft wandelt sich und es kam der Wunsch nach weiteren Bestattungsformen auf. Diesen Wunsch nahm die Friedhofkommission (diese setzt sich aus Vertretern der beiden Gemeindebehörden, der röm.-katholischen und reformierten Kirchen zusammen) auf und unterbreitete den Gemeinderäten von Boswil und Kallern folgenden Vorschlag:

  • Neu Kinder-Urnengrab
  • Neu Kinder-Gemeinschaftsgrab
  • Neu Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder (Sternenkinder sind Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind und ebenfalls beerdigt werden)

Auch wurde bei der Gestaltung dieser Gräber auf eine möglichst kindsnahe Art (zum Beispiel Beschriftungen in «Schmetterlingsform» usw.) geachtet. Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern sind überzeugt, dass mit diesen Bestattungsarten die Bedürfnisse der Einwohnerschaft abgedeckt sind. Die Räte danken den Mitgliedern der Friedhofkommission für ihre ausgezeichnete Arbeit. 

Die Arbeiten für die Neugestaltung dieser Kindergräber sind im Gange. Die neuen Kindergräber werden anlässlich des Gottesdienstes vom Sonntag, 2. November 2025, 10.30 Uhr, geweiht. Die Gemeinderäte von Boswil und Kallern laden deshalb die Bevölkerung ein, am Gottesdienst und an der Einweihung der neuen Kindergrabfelder teilzunehmen.

Traktanden der Winter-Gemeindeversammlung vom Freitag, 21. November 2025
21.10.2025

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Freitag, 21. November 2025, 19.30 Uhr, im Dachsaal des Schul-/Gemeindehauses statt. 

Die Traktandenliste:

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
  2. Verpflichtungskredit «Projekt Werkleitungsersatz Hofmatt» über CHF 514'000.-
  3. Verpflichtungskredit «Projekt Schulraumerweiterung» über CHF 90'000.-
  4. Verpflichtungskredit «Projekt Spielplatzerneuerung» über CHF 67'400.-
  5. Budget 2026 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102%
  6. Verschiedenes und Umfrage

Die Gemeindeversammlungs-Einladung wird rechtzeitig zugestellt. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 6. November bis am 21. November 2025 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Akten sind zum Teil auch hier publiziert. 

Der Gemeinderat freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme an der Gemeindeversammlung.

Neugestaltung Spielplatz Kallern
08.10.2025

Der Spielplatz beim Schul- und Gemeindehaus Kallern ist ein zentraler Treffpunkt im Dorfleben. Damit er auch in Zukunft ein sicherer und lebendiger Ort für Kinder und Familien bleibt, ist eine umfassende Erneuerung geplant.

Vielleicht bist du direkt über unsere Gemeinde-Homepage hier gelandet oder du wurdest von der Spendenplattform Lokalhelden weitergeleitet. In beiden Fällen: herzlich willkommen!

So erhältst du einen umfassenden Einblick ins Vorhaben und kannst zugleich Teil davon werden. Wir freuen uns sehr über jedes Interesse und jede Unterstützung.

Herzlichst,

euer Spielplatz Challere OK Team

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2026
07.10.2025

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren wird online abgewickelt. 

Im September 2025 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2025 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Homepage www.sva-ag.ch/pv bestellen. 

Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2026 ist bis spätestens 31. Dezember 2025 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.

Publikationen

Baubewilligungen 09.2025

Gemeinderatsbeschlüsse vom 22. September 2025

Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern - BG 2024-16 - Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich) - Teilbaubewilligung

Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern - BG 2025-03 - Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola - Baubewilligung

 

Gemeinderatsbeschluss vom 1. September 2025

Schwegler Daniel und Beatrice, Hofmatt 10, 5625 Kallern – BG 2025-04 - Neubau Gerätehaus und Ersatz Gerätehaus – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Genehmigung Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, ab 15.08.2025

Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2025 der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation (14.08.2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auf der Gemeindehomepage als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden. 

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist 

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und 
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst,  die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Öffentliche Auflage Baugesuche ab 25.07.2025

B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich)

Bauplatz: Neuhofweg 3

Zone:  Landwirtschaftszone, Weilerzone

Parzelle: 667

Weitere Bewilligungen:    Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.


B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola

Bauplatz: Hofmatt 12

Zone:  Wohnzone 2

Parzelle: 606

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baubewilligung 06.2025

Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025

Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Aufhebung Sondernutzungspläne - Beschluss vom 22. April 2025

Der Gemeinderat Kallern hat am 22. April 2025 den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage aufzuheben:

  • Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
  • Gestaltungsplan Hinterbühl - Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 1. Mai 2025 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Anlässe

Raclette-Abend am 14. November
Freitag, 14. November 2025

Am Freitag, 14. November 2025, laden der Challerer Skilagerverein und alle Skilagerteilnehmenden zum traditionellen Raclette-Abend ein. Dieser findet ab 18.30 Uhr im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses statt. Chunnsch au?

Challerer Adventsfenster 2025
Montag, 01. Dezember 2025

Die Dorfbevölkerung ist eingeladen, die Adventsfenster/Adventsdekorationen zu bestaunen. Die Fenster sind jeweils von 17.30 bis 23 Uhr beleuchtet und können bis Ende Jahr bewundert werden. Wir freuen uns auf gemütliche Begegnungen und wünschen allen eine schöne Adventszeit.

 

Montag01.12.2025Challerer Chörli, Restaurant Oberniesenberg, Apéro ab 19 Uhr, Gesang ab 19.30 Uhr
Dienstag02.12.2025Kathrin & Martin Peter-Koch, Schulstr. 2a, Apéro ab 18.30 Uhr
Mittwoch03.12.2025Fabienne & Andreas Meier, Hofmatt 11, Apéro 17 - 19 Uhr
Donnerstag04.12.2025Kathrin & Manuel Nauer, Hinterbühlstr. 2, Apéro ab 19 Uhr
Freitag05.12.2025Familie Wassmer Nietlisbach, Langmattstrasse 25, Apéro ab 18.30 Uhr
Samstag06.12.2025Feuerwehrverein, Feuerwehrmagazin, Apéro ab 17.30 Uhr
Sonntag07.12.2025Challerer Hoflade, Familie Waser, Apéro ab 17 Uhr
Montag08.12.2025Blueme Röbi & Heidi, Oberniesenbergstr. 15A, Apéro ab 17 Uhr
Dienstag09.12.2025Sabine Burkhard, Hofmatt 8, Apéro ab 18 Uhr
Mittwoch10.12.2025Familie Keusch, Panoramastr. 1
Donnerstag11.12.2025Schule Kallern, Weihnachtsfeier mit Apéro und Singen um 18 Uhr
Freitag12.12.2025Familie Christen, Hofmatt 16A, Apéro ab 19 Uhr
Samstag13.12.2025Andrea Kohler und Luigia Giroud, Langmattstr. 24
Sonntag14.12.2025Familie Meile mit Spielgruppe Raupe und Kinderbetreuung Schmetterling, Apéro 17.30-19 Uhr
Montag15.12.2025Familie Berndt, Langmattstr. 20
Dienstag16.12.2025Familie Duschén, Panoramastr. 3, Apéro ab 18.30 Uhr
Mittwoch17.12.2025Familie Konrad, Langmattstr. 7, Apéro 18.30-21 Uhr
Donnerstag18.12.2025Beatrice Bauknecht & Ernst Stierli, Hinterbühlstrasse 4, Apéro ab 19 Uhr
Freitag19.12.2025Familie Meier, Forstweg 4, Oberniesenberg, Apéro ab 17.30 Uhr
Samstag20.12.2025Quellhof, Familie Bütler, Apéro ab 17 Uhr
Sonntag21.12.2025Familie Wyrsch, Obere Höllstr. 7, Apéro ab 17.30 Uhr
Montag22.12.2025Beate & Michael Thyssen, Schulstr. 2a
Dienstag23.12.2025Ruedi Mosimann, Kallererstr. 14, Apéro ab 18.30 Uhr
Mittwoch24.12.2025Kapelle Oberniesenberg, Weihnachtskrippe & -baum, Kapelle bis 19 Uhr geöffnet
Senioren-Mittagessen am 13. Dezember
Samstag, 13. Dezember 2025

Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 13. Dezember. 

Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. 

Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73. 

Mittagstisch 60+ in Kallern 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren. 

Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke. 
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Daten im 2025 finden Sie auf folgendem PDF:

Challerer Kultur-Kalender 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Das Jahresprogramm 2025 ist da!

Kulturkalender 2025

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

Smart Service PortalFreiamt Mittendrin