Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen». Die Verbandsmitglieder erteilen ihre Rechtsauskünfte ohne Entschädigung; die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis. Die Dienstleistung des Verbandes wird sehr geschätzt: Die Rechtsauskunftsstellen werden entsprechend rege benutzt.
Das Sekretariat des Aargauischen Anwaltsverbandes erteilt weder telefonisch noch schriftlich Rechtsauskünfte. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Unentgeltliche Rechtsauskunft wird in der Regel an den nachfolgend aufgeführten Tagen erteilt. Abweichungen (z.B. aufgrund von Feiertagen) bleiben vorbehalten. Fragen zu den einzelnen Terminen richten Sie bitte direkt an die Gemeindeverwaltungen.
Bezirk Muri
Muri, jeden 1. Dienstag des Monats,
18.30–19.30 Uhr, Gemeindehaus, Kommissionszimmer 2. Stock
Aufgrund Corona findet die Auskunft in Muri bis auf weiteres telefonisch statt. Die Telefonnummer kann am Auskunftstag auf der Gemeindeverwaltung erfragt werden.
Sins, jeden 3. Dienstag des Monats,
18.30–19.30 Uhr, Gemeindehaus
Aufgrund Corona findet die Auskunft in Sins bis auf weiteres telefonisch statt. Die Telefonnummer kann am Auskunftstag auf der Gemeindeverwaltung erfragt werden.