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Bedingtes Feuerverbot - Gefahrenstufe 4 von 5

Mitteilung vom

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Be­zug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Boden­messdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf. Die Wetterprog­nose für die kommenden Tage ist noch von relativ grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubabfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des abso­luten Feuerverbots nicht mehr notwendig.

Das bedingte Feuerverbot gilt ab 27. August 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.

 

Merkblatt Gefahrenstufe 4 von 5

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