Mitteilung vom
Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern sind bis zum 31. Oktober des aktuellen Jahres zu bezahlen. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins honoriert und dem Steuerkonto gutgeschrieben.
Für Ausstände wird ab dem 1. November ein Verzugszins in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.