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News vom 18. März 2021

Mitteilung vom

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

 

Hundekontrolle - Hundetaxe 2021. Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und
- Hundeausweis (ausgestellt durch die ANIS bzw. AMICUS) und
- Haltebewilligung (sofern nötig)

Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2021 im Betrage von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2021 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail: gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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