Herzlich willkommen

News vom 14. Dezember 2017

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung bis Ende 2017 teilweise geschlossen. Im Dezember ist die Gemeindeverwaltung infolge Feiertage und Ferienabwesenheiten an folgenden Tagen geschlossen:
Dienstag, 19. Dezember 2017, Gemeindeverwaltung geschlossen
Mittwoch, 20. Dezember 2017, Gemeindeverwaltung geschlossen
Freitag, 22. Dezember 2017 bis und mit Mittwoch, 03. Januar 2018 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Ablesung der Strom- und Wasserzähler seit Dienstag, 05. Dezember 2017. Seit dem 05. Dezember 2017 beginnt Elsbeth Nietlisbach, Kallern, mit dem Ablesen der Strom- und Wasserzähler in unserer Gemeinde. Wir bitten die Einwohner/innen von Kallern, Elsbeth Nietlisbach freien Zugang zu den Zählern zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass sich AEW Ableser/innen auf Wunsch immer durch einen AEW-Ausweis legitimieren können und mit einer AEW-Leuchtweste gekleidet sind. Voraus besten Dank.

Messe in der Kapelle am Sonntag, 17. Dezember 2017. Gerne laden wir Sie zu einer besinnlichen Messe in der Kapelle Oberniesenberg ein. Das Jodlerchörli Oberniesenberg wird die Messe feierlich umrahmen. Der Gottesdienst findet ausnahmsweise erst um 12.00 Uhr statt. Wir freuen uns auf ein gemeinsames Innehalten und eine feierliche Messe in der schönen Kapelle Oberniesenberg.

Bauen ohne Baugesuch – Missachten baupolizeilicher Vorschriften. Der Gemeinderat stellt fest, dass vermehrte Bautätigkeiten ohne Einreichen eines Baugesuches resp. ohne Baubewilligung durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Missachtung von baupolizeilichen Vorschriften, u.a. bei Missachten der Bewilligungspflicht gemäss § 59 Baugesetz Kanton Aargau (BauG), sich die Bauherrschaft nach § 160 BauG strafbar macht. Diese Bestimmungen sehen als Strafmass Busse oder bei groben Zuwiderhandlungen sogar Haft vor.
Es ist deshalb vor Baubeginn ein Baugesuch einzureichen und der Entscheid des Gemeinderats (Baubewilligung) abzuwarten, bevor die Bautätigkeiten starten. Ob es für ein Bauvorhaben eine Bewilligung braucht, erläutert Ihnen gerne unsere Regionale Bauverwaltung in Muri (Tel. 056 664 14 32).

Der Hundekot gehört aufgesammelt und entsorgt – aber nicht alle halten sich daran. Achtlose Hundehalter, welche die Geschäfte ihrer Vierbeiner liegen lassen, sorgen immer wieder für Ärger und Rückmeldungen bei der Gemeindeverwaltung. Wir rufen alle Hundehalter auf, sich § 5 des Hundegesetzes in Erinnerung zu rufen. Nach dem Hundegesetz muss die Gemeinde solches Verhalten mit einer Busse bestrafen und ist gezwungen, schriftlich geäusserten Klagen von Dritten nachtzugehen und ein Verfahren einzuleiten.
Hundekot ist vor allem für die Bauern ein Problem, denn die auf Wiesen liegengelassenen Ausscheidungen sorgen beim Vieh für erhebliche Beschwerden. Erst in den letzten Jahren wurde bekannt, dass es zu schweren gesundheitlichen Problemen kommen kann, wenn Kühe von Hundekot belastetes Gras verzehren (auch wenn es nur Bruchteile des Hundekots sind). Selbst Notschlachtungen können dann nötig werden.
Bei der Gemeindeverwaltung Kallern können kostenlos Hundekot-Säckli bezogen werden. Wir bitten alle Hundehalter, sich wieder vermehrt dem aufsammeln des Hundekots zu widmen. Vielen Dank!

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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