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FEUERVERBOT AUFGEHOBEN!

Mitteilung vom

Geringe Waldbrandgefahr

Niederschläge entspannen die Situation in den Wäldern Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 1 gesenkt (keine oder geringe Waldbrandgefahr).
Für das bisher konsequente Einhalten der Vorsichtsmassnahmen werden den Verantwortlichen für die Umsetzung der Massnahmen und der Bevölkerung gedankt.

Die Niederschlagsmengen der vergangenen Tage haben zu einer massgeblichen Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Verbunden mit den kühlen Temperaturen und der hohen Luftfeuchtigkeit konnte der Oberboden durch die Niederschläge genug Feuchtigkeit aufnehmen. Deshalb haben die Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 1 "keine oder geringe Gefahr" zu senken.

Aktuell zeichnet sich in den nächsten zwei bis drei Wochen keine Veränderung ab – vorausgesetzt, dass sich keine Bisenlage bildet: Bei einer stabilen Hochdrucklage im Norden entsteht eine Ost- bis Nordostströmung (mässiger bis starker Wind), welche schnell zu Trockenheit führen kann. Die Verantwortlichen werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.

Dank für die Umsetzung der Massnahmen an die ausführenden Verantwortlichen und an die Bevölkerung
Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons danken der Bevölkerung für das kooperative Verhalten und das entgegengebrachte Verständnis der letzten Wochen:
Ein erstes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern war im Kanton Aargau am 17. April 2020 erlassen und per 30. April 2020 aufgrund der ausreichenden Niederschlagsmenge aufgehoben worden, was eine Rückstufung der Gefahrenstufe auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) zur Folge hatte. Ein grosser Dank geht auch an die Gemeinden, Förster sowie die Regionalen Führungsorgane (RFO) für die entsprechende
Umsetzung.

Tipps für das Bräteln

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer)
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
  • Flammen laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuermachen verzichten

Wir wünschen allen eine gute Zeit.

Kontakt

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gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

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