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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
15. 05. 2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Wyrsch Hubert, Obere Höllstrasse 7, 5625 Kallern

Projektverfasser: ARTLIFE Design GmbH, Breitackerstrasse 1, 4813 Uerkheim

Bauobjekt: Rückbau Gebäude Nr. 140 und 3, Neubau Wohnhaus mit 3 Wohnungen

Bauplatz: Obere Höllstrasse 4 und 6

Zone: Landwirtschaftszone

Parzellen: 30 und 554

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. Mai bis 16. Juni 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
09. 03. 2026

Gemeinderatsbeschlüsse vom 9. März 2026:

Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-01 - Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade - Baubewilligung 

Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2026-02 - Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung) - Baubewilligung 

Mitteilung vom
05. 03. 2026

Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 den Gestaltungsplan «Deponie Typ A, Höll»  gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage be­schlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 7. April 2026 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind eben­falls berechtigt, Beschwerde zu führen. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Be­schwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Einspracheentscheid des Gemeinderates ist beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko ver­bunden.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans «Deponie Typ A, Höll» wird für die in den Plänen fest­gelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Neuigkeiten

Mitteilung vom
21. 04. 2026

Am 10. März 2026 wurden im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Kallern Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.

Die detaillierten Untersuchungsergebnisse finden Sie hier:

Mitteilung vom
21. 04. 2026

Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die den Kot ihres Hundes immer ordnungsgemäss einsammeln und entsorgen. Das ist vorbildlich und sorgt für eine saubere Umgebung.

Leider gibt es auch einzelne andere Hundehaltende. 

Hundekot ist für Mensch und Tier gefährlich und die Verunreinigungen sind sehr ärgerlich. Helfen Sie mit, Wegränder, Wiesen und Strassen sauber zu halten. Wir bitten Sie, den Kot Ihres Hundes immer aufzulesen und die Hundekotsäcklein in den Hundekotsammelbehältern oder zu Hause via Kehricht zu entsorgen. 

Hundekotsäcklein können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden. 

Mitteilung vom
07. 04. 2026

Die Rechnung 2025 schliesst mit einem positiven Ergebnis von CHF 33'180.89 (Ertragsüberschuss EWG ohne Spezialfinanzierungen) ab. Dieser Mehrertrag wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Im Budget 2025 wurde ein Aufwandüberschuss von CHF 183'000.00 prognostiziert. Budgetiert wurde mit einer Einwohnerzahl von 427 – per 31.12.2025 waren deren 420 gemeldet.

Bereiche

Das Budget der Steuereinnahmen wurde um CHF 5’636 übertroffen.

Ertrag

 

Abschlüsse der Eigenwirtschaftsbetriebe: 
Das Wasserwerk präsentiert einen Aufwandüberschuss von CHF 224. 
Die Abwasserbeseitigung zeigt einen Aufwandüberschuss von CHF 36’127. 
Die Abfallbewirtschaftung weist ebenfalls einen Aufwandüberschuss von CHF 2’916 aus.

Mitteilung vom
30. 03. 2026

Die Bauarbeiten für das Projekt „Werkleitungsersatz Hofmatt“ werden ab Dienstag, 7. April 2026, starten und sehr wahrscheinlich bis September 2026 andauern. Vorgängig werden noch Installationsarbeiten vorgenommen.

Es ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die Zugänge zu Fuss sind grundsätzlich gewährleistet. Im Namen der Bauherrschaften bitten wir die Anwohnerinnen und Anwohner um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und danken für das Verständnis.

Mitteilung vom
12. 03. 2026

Zahlreiche Besucherinnen und Besucher sind der Einladung des Skilagervereins zum Challerer Dorfobig gefolgt und haben am Samstag einen abwechslungsreichen Abend im Streifenlook genossen. Das Thema „Wo ist Walter?“ sprach Jung und Alt an und wurde kreativ umgesetzt. 
Der Gemeinderat Kallern dankt dem Skilagerverein, der Schule und allen Helferinnen und Helfern für die Organisation und die Durchführung des traditionellen Dorfobigs. 

Mitteilung vom
11. 03. 2026

Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und 
- Haltebewilligung (sofern nötig).

Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2026 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. 

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2026 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

Mitteilung vom
04. 03. 2026

Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2003 sind im Jahr 2026 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Diese Information dient als Vororientierung.

Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

Bevölkerungsschutz Freiamt
info@zso-freiamt.ch

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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