Herzlich willkommen

Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
12. 03. 2024

Vom 18. März 2024 bis am 17. April 2024 bleibt die Kanzlei jeweils am Dienstag-, Mittwoch- und Donnerstagmorgen geschlossen. 

Am Montag 14-18 Uhr und am Donnerstag 14-17 Uhr sind wir gerne für Sie da.

Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte unter der Nummer 056 666 21 17.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme.

Mitteilung vom
12. 03. 2024

Für eine ukrainische Familie werden ein fahrtüchtiges Damenvelo und ein Kinderpult mit Stuhl gesucht. 

Bitte melden Sie Ihre Sachspenden mit Foto an gemeindeverwaltung@kallern.ch

Wir danken Ihnen.

Mitteilung vom
11. 03. 2024

Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) und 
- Haltebewilligung (sofern nötig).

Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2024 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. 

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis Mitte April 2024 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 666 15 56 oder E-Mail an gemeindeverwaltung@kallern.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

Mitteilung vom
05. 03. 2024

Wir möchten uns bei allen Besucherinnen und Besuchern für das zahlreiche Erscheinen, die geniale „Stimmig“ und die Unterstützung für den Skilagerverein bedanken. 

Auch geht ein riesiges Dankeschön an alle Mitwirkenden, Helfer und Sponsoren. Es war ein toller Abend, welcher ohne viele Freiwillige und viele Gäste nicht durchgeführt werden könnte. 

Herzlichen Dank, dass ihr alle dabei wart. 
Euer OK 2024 
Blueme Röbi, Priska, Beatrice, Sarah und Manu

Mitteilung vom
05. 03. 2024

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2024 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2024. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. 

Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. 

Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Mitteilung vom
03. 03. 2024

Hier finden Sie die Resultate aus Kallern 

Mitteilung vom
20. 02. 2024

Im Rahmen der Umstellung auf Smart Meter sind noch in einigen Haushalten zusätzliche Abklärungen für die korrekte Rechnungsstellung Wasser/Abwasser nötig. Die Verrechnung verzögert sich deshalb bis April 2024.

Mitteilung vom
15. 02. 2024

Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2023 vorgelegt. 

Es konnten Steuern von CHF 1‘420‘781 eingenommen werden. Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 229‘181 generiert, diese sind vor allem auf hohe Grundstückgewinnsteuern zurückzuführen. 

Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 70‘197 weniger Steuereinnahmen verbucht.

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
27. 02. 2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Giroud Simon und Luigia, Langmattstrasse 24, 5625 Kallern

Projektverfasser: Parc’s Gartengestaltung GmbH, Buechstrasse 38, 8645 Rapperswil-Jona

Bauobjekt: Umgebungsgestaltung mit Pool

Bauplatz: Langmattstrasse 24

Zone: Wohnzone 2

Parzelle: 718

Öffentliche Auflage vom 1. März bis 2. April 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
15. 02. 2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Nauer Manuel und Kathrin, Hinterbühlstrasse 2, 5625 Kallern

Projektverfasser: Erni Planung AG, Guggibadstrasse 8, 6288 Schongau

Bauobjekt: Energetische Sanierung Wohnhaus, Neubau Pergola

Bauplatz: Hinterbühlstrasse 2

Zone: Wohnzone 2

Parzelle: 534

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 16. Februar bis 18. März 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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