Die Ersatzwahl für den freiwerdenden Sitz im Gemeinderat findet anlässlich der kantonalen Wahlen vom 20. Oktober 2024 statt. Wählbar sind alle in der Gemeinde wohnhaften und angemeldeten stimmberechtigten Personen. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 6. September 2024, um 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeinde bezogen werden.
Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).