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Ersatzwahl für die Rest-Amtsperiode 2022 – 2025

Mitteilung vom

Die Ersatzwahl für den freiwerdenden Sitz im Gemeinderat findet anlässlich der kantonalen Wahlen vom 20. Oktober 2024 statt. Wählbar sind alle in der Gemeinde wohnhaften und angemeldeten stimmberechtigten Personen. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens am Freitag, 6. September 2024, um 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeinde bezogen werden.

Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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