Die Grundeigentümer werden dringend gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden.
Vielen Dank!
Die Grundeigentümer werden dringend gebeten, im Interesse der Verkehrssicherheit die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen zeitnah zurückzuschneiden.
Vielen Dank!
Die Einwohner werden gebeten, Folgendes zu beachten:
Wir möchten uns bei allen Besucherinnen und Besuchern für das zahlreiche Erscheinen, die geniale „Stimmig“ und die Unterstützung für den Skilagerverein bedanken.
Auch geht ein riesiges Dankeschön an alle Mitwirkenden, Helfer und Sponsoren. Es war ein toller Abend, welcher ohne viele Freiwillige und viele Gäste nicht durchgeführt werden könnte.
Herzlichen Dank, dass ihr alle dabei wart.
Euer OK 2024
Blueme Röbi, Priska, Beatrice, Sarah und Manu
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2024 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2024. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.
Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.
Hier finden Sie die Resultate aus Kallern
Im Rahmen der Umstellung auf Smart Meter sind noch in einigen Haushalten zusätzliche Abklärungen für die korrekte Rechnungsstellung Wasser/Abwasser nötig. Die Verrechnung verzögert sich deshalb bis April 2024.
Die Abteilung Finanzen hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2023 vorgelegt.
Es konnten Steuern von CHF 1‘420‘781 eingenommen werden. Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 229‘181 generiert, diese sind vor allem auf hohe Grundstückgewinnsteuern zurückzuführen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden CHF 70‘197 weniger Steuereinnahmen verbucht.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern
Projektverfasser: Koch Architektur AG, Chileweg 6c, 8917 Oberlunkhofen
Bauobjekt: Teilabbruch Gebäude 27, Neubau Einfamilienhaus mit Carport (Antrag Ausnahme Unterschreitung Kniestockhöhe, 2. Gesuchsüberarbeitung)
Bauplatz: Langmattstrasse 30
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2
Parzelle: 134
Öffentliche Auflage vom 12. April 2024 bis 13. Mai 2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Giroud Simon und Luigia, Langmattstrasse 24, 5625 Kallern
Projektverfasser: Parc’s Gartengestaltung GmbH, Buechstrasse 38, 8645 Rapperswil-Jona
Bauobjekt: Umgebungsgestaltung mit Pool
Bauplatz: Langmattstrasse 24
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 718
Öffentliche Auflage vom 1. März bis 2. April 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Nauer Manuel und Kathrin, Hinterbühlstrasse 2, 5625 Kallern
Projektverfasser: Erni Planung AG, Guggibadstrasse 8, 6288 Schongau
Bauobjekt: Energetische Sanierung Wohnhaus, Neubau Pergola
Bauplatz: Hinterbühlstrasse 2
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 534
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 16. Februar bis 18. März 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern
+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch
| Montag | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Dienstag/Mittwoch | 08.00 - 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
| Ausserordentliche Öffnungszeiten finden Sie unter Neuigkeiten. Weitere Termine nach Absprache möglich. | |