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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
20. 06. 2025

Gemeindeverwaltung 23. Juni – 30. Juni 2025

                                      Vormittag                                Nachmittag

Montag                         geschlossen                              14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag                  08.00 - 11.30 Uhr                     14.00 - 17.00 Uhr


Gemeindeverwaltung 1. Juli – 13. Juli 2025

                                      Geschlossen


Gemeindeverwaltung 14. Juli – 10. August 2025

                                      Vormittag                                Nachmittag

Montag                         geschlossen                              14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag                  08.00 - 11.30 Uhr                     14.00 - 17.00 Uhr


Termine ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten können per Telefon 056 666 15 56 oder per Mail gemeindeverwaltung@kallern.ch vereinbart werden. 

Und wenn die Gemeindeschreiberin anwesend ist: Bitte eintreten!

Der Pikettdienst für Todesfälle steht unter 056 056 666 21 17 zur Verfügung. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!

Mitteilung vom
16. 06. 2025

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 veröffentlicht. 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 – Genehmigung
  2. Rechenschaftsbericht 2024 – Kenntnisnahme
  3. Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland – Genehmigung
  4. Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
  5. Kreditabrechnung «Projektierung Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse» – Genehmigung
  6. Kreditabrechnung «Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse» – Genehmigung
  7. Verkauf Parzelle 519 – Genehmigung
  8. Gemeinderats-Entschädigung für die Amtsperiode 2026-2029 – Genehmigung

Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 23. Juli 2025.  

Mitteilung vom
03. 06. 2025

Die Amtsperiode 2021/2025 endet auf den 31. Dezember 2025. Folglich finden in diesem Jahr in allen Aargauer Gemeinden Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2026/2029 statt. Der erste Wahlgang findet am 28. September 2025 statt.

Gemeinderat Daniel Schwegler hat mitgeteilt, dass er auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Von den übrigen Amtsträgern informierte Herr Martin Müller, dass er sich nicht für die Wiederwahl als Mitglied der Finanzkommission zur Verfügung stellt. Weitere Demissionen sind dem Gemeinderat nicht angekündigt worden.

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026 – 2029 gilt es zu wählen:

  • 5 Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte und daraus (gleichzeitig) Gemeindeammann und Vizeammann
  • 3 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder der Steuerkommission
  • 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 4 Mitglieder des Wahlbüros (2 Stimmenzähler und 2 Ersatz Stimmenzähler)

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und müssen bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag eintreffen. Dies wäre Freitag, 15. August 2025. Da es sich hierbei um einen Feiertag handelt, verlängert sich die Frist bis am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung (diese ist bereits auf dem Anmeldeformular) beizulegen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nach Ablauf der Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer auch als Gemeinderat gewählt wird.

Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Von dieser Regelung ist der Gemeinderat ausgenommen. Für dessen Mitglieder sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.

Ein allfällig erforderlicher zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.

Mitteilung vom
30. 05. 2025

Die AEW Energie AG wird voraussichtlich am 2. Juni 2025 mit den Bauarbeiten für den Neubau der Trafostation in Uezwil auf Parzelle 415 an der Niesenbergstrasse beginnen. Diese Bauarbeiten werden bis zirka Mitte Juli 2025 dauern. 

Die Durchfahrt zwischen Uezwil und Kallern (Hinter- und Unterniesenberg) wird während der gesamten Bauzeit für alle motorisierten Fahrzeuge gesperrt sein. Die Zufahrt zu den betroffenen Liegenschaften für Anwohner und Anwohnerinnen bleibt gewährleistet. 

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Mitteilung vom
26. 05. 2025

Die Sommer-Gemeindeversammlung findet am Freitag, 13. Juni 2025, um 19.30 Uhr, im Dachsaal der Gemeindeverwaltung Kallern statt. 

Es liegt folgende Traktandenliste vor: 

  1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024
  2. Rechenschaftsbericht 2024
  3. Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
  4. Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde
  5. Kreditabrechnung «Projektierung Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse»
  6. Kreditabrechnung «Ersatz Wasserleitung Reservoir Lätten-Schulstrasse»
  7. Verkauf Parzelle 519
  8. Gemeinderats-Entschädigung für die Amtsperiode 2026-2029
  9. Verschiedenes und Umfrage 

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt. Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften können vom 28. Mai 2025 bis am 13. Juni 2025 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Akten sind zum Teil hier publiziert. 

Der «Verpflichtungskredit Schulraumerweiterung» wird an dieser Gemeindeversammlung noch nicht traktandiert. Der Gemeinderat ist sich der Dringlichkeit dieses Geschäftes bewusst, benötigt aber mehr Zeit, die Inputs aus der Informationsveranstaltung zu prüfen und die verschiedenen Varianten sorgfältig und fundiert zu erarbeiten.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Mitteilung vom
20. 05. 2025

Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. 

Gemeinderat Daniel Schwegler hat entschieden, auf eine Wiederkandidatur zu verzichten. 

Die restlichen Gemeinderatsmitglieder, das heisst Gemeindeammann Christian Widmer, Vizeamman Nadja Koch, Gemeinderat Bernhard Koch und Gemeinderat Marcel Hohl, stellen sich für eine Wiederwahl und somit für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. 

Mitteilung vom
18. 05. 2025

Hier finden Sie die Abstimmungsresultate aus Kallern:

Mitteilung vom
06. 05. 2025

Das Bundesamt für Statistik führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Stichtag für die Erhebung ist jeweils der 1. Juni. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Hauseigentümer werden gebeten, leerstehende Objekte bis am 31. Mai 2025 der Gemeindekanzlei unter 056 666 15 56 oder gemeindeverwaltung@kallern.ch mitzuteilen.

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
03. 06. 2025

Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025

Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Mitteilung vom
01. 05. 2025

Der Gemeinderat Kallern hat am 22. April 2025 den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage aufzuheben:

  • Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
  • Gestaltungsplan Hinterbühl - Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 1. Mai 2025 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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