Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Aktuelles
Neuigkeiten
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt seit 1. Januar 2024 die bisherigen Tageskarten Gemeinde. Als Service Public hat der Gemeinderat Kallern beschlossen, die Spartageskarte Gemeinde auch in Kallern anzubieten.
Die Spartageskarten werden neu schweizweit zur Verfügung gestellt und sind am Schalter unserer Gemeindekanzlei erhältlich. Onlineverkauf oder telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein limitiertes Angebot der SBB, welches Sie nur über teilnehmende Gemeinde- und Stadtverwaltungen beziehen können. Die Karten sind ab sechs Monate im Voraus bis maximal einen Tag vor der Reise zu kaufen. Ist das Tageskontingent ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartageskarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
Um die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Reisetag einzusehen, besuchen Sie die Webseite www.spartageskarte-gemeinde.ch. Wichtig: Eine direkte Buchung oder Reservierung über die Website ist nicht möglich. Der Kauf erfolgt ausschliesslich persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei.
Es gibt zwei Preisstufen für die Spartageskarte. Für den besten Preis empfehlen wir den Kauf bis zu zehn Tage vor Ihrem Reisetag.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne am Schalter unserer Gemeindekanzlei zur Verfügung oder besuchen Sie die Webseite der SBB.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023 – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Projektierung Sauberwassertrennung Hinterbühl-Haldenäcker» über CHF 25'000.- – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Verbands-GEP ARA Chlostermatte» über CHF 5'000.- – Genehmigung
- Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren auf CHF 3.70/m3 (bisher 2.60/m3) – Genehmigung
- Budget 2024 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 102% – Genehmigung
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2024.
Auf der Abfalltour in Kallern werden die Container geleert, der Inhalt gewogen und dem Kunden zugeordnet. In den nächsten Wochen und Monaten werden sämtliche Container mit neuen Chips versehen. Die neuen Chip übernehmen bei der Leerung des Containers automatisch die ID-Nummer des bestehenden Chips.
Zweirad-Container können während der Abfall-Tour umgerüstet werden. Vierrad-Container werden ausserhalb der Abfalltour umgerüstet. Falls der Container nicht umgerüstet werden kann, wird sich die Firma Koch bei den Kunden direkt melden.
Für Rückfragen steht die Koch Fuhrhalterei AG, 056 622 11 88, gerne zur Verfügung.
Das Angebot der Grüngutabfuhr 2023 wurde rege benutzt. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, diese auch im nächsten Jahr sechsmal anzubieten. Die genauen Daten sind auf dem Flugblatt „wichtige Termine 2024“, welches im Dezember verteilt wird ersichtlich, und werden jeweils im amtlichen Anzeiger publiziert.
Die Bewirtschaftung des PET-Sammelbehälters ist mit grossem zeitlichen Aufwand verbunden. Der Fremdstoffanteil im Behälter ist hoch und erfordert eine aufwändige Nachsortierung durch unsere Hauswartin. Ausserdem führt das Zwischenlagern der PET-Säcke zu Platzproblemen.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den Sammelbehälter per 16. Dezember 2023 aufzuheben. PET kann bei den jeweiligen Verkaufsstellen kostenlos zurückgegeben werden. Vielen Dank für Ihre Verständnis.
Die Strassen und Wege in Kallern werden vom Winterdienst Kanton, vom Kallerer Werkdienst und vom Kallerer Winterdienst geräumt und gesalzen.
Der Winterdienst Kanton ist für die Hinterbühlstrasse (K365) zuständig.
Der gemeindeeigene Werkdienst räumt
- Radweg nach Boswil
- Treppe Ruchmatte zu Langmatt II
- Trottoir an K365 Hinterbühlstrasse
- Schulhausparkplatz und Eingang
Kontakt Kallerer Werkdienst: Wendel Waser 079 328 40 54
Die Prioritäten für den gemeindeeigenen Winterdienst wurden vom Gemeinderat - analog den Vorjahren - wie folgt festgelegt.
- Priorität 1:
Niesenbergstrasse
Kallererstrasse, Höllstrasse, Obere Höllstrasse, Neuhofweg
Schulstrasse, Langmattstrasse, Ruchmatten - Priorität 2:
Unterniesenbergstrasse, Höhenächerstrasse, Forstweg, Oberniesenbergstrasse, Uezwilerstrasse
Hofmatt, Panoramastrasse, Haldenäckerstrasse
Kontakt Kallerer Winterdienst: Hansjörg Nietlisbach 056 666 21 86
Die Stellungnahme des Preisüberwachers PUE zu der an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023 traktandierten Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr ist eingetroffen: «Nach einer vertieften Prüfung der eingereichten Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass der Preisüberwacher keine Einwände gegen die Anpassung der Wassergebühren hat.»
Publikation (Bauwesen)
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Obermühleweg 9, 7302 Landquart
Bauobjekt: Neubau Mobilfunkanlage (an bestehendem Futtersilo ohne Profilierung)
Bauplatz: Höhenächerstrasse
Zone: Landwirtschaft
Parzelle: 434
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 12. Januar bis 12. Februar 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern
Projektverfasser: Koch Architektur AG, Chileweg 6c, 8917 Oberlunkhofen
Bauobjekt: Projektänderung: Neubau Einfamilienhaus mit Carport, Teilabbruch Gebäude Nr. 27 (Antrag Ausnahme Überschreitung Kniestockhöhe)
Bauplatz: Langmattstrasse 30
Zone: Wohn- und Gewerbezone 2
Parzelle: 134
Öffentliche Auflage vom 24. November 2023 bis 8. Januar 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
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