B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Weibel Daniela, Oberniesenbergstrasse 2, 5625 Kallern
Projektverfasser: Landwirtschaftliche Bauplanung, Stutz Josef, Heglerstrasse 1, 6285 Hitzkirch
Bauobjekt: Projektänderung Melkraum, Mistplatz und Waschplatz; Neubau Futtersilo
Bauplatz: Oberniesenbergstrasse 2
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 585, 519
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 7. August bis 7. September 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Aktuelles
Publikation (Bauwesen)
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Hohl Irene und Marcel, Forstweg 4, 5625 Kallern; Meier Urs, Forstweg 4, 5625 Kallern; Wittlin Ruth, Forstweg 4, 5625 Kallern
Projektverfasser: hvac.ch Gomer; Gomer Markus, Obschlagenstrasse 15, 8916 Jonen
Bauobjekt: Luft/Wasser Wärmepumpe, Aussenaufstellung (ohne Profilierung)
Bauplatz: Forstweg 4
Zone: Landwirtschaftszone
Parzelle: 591
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 24. Juli 2026 bis 24. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
B A U G E S U C H
Bauherrschaft: Konrad Herbert, Langmattstrasse 7, 5625 Kallern
Bauobjekt: Sichtschutzwand
Bauplatz: Langmattstrasse 7
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 643
Öffentliche Auflage vom 10. Juli 2026 bis 10. August 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Neuigkeiten
Der 1.-August-Brunch und die Bundesfeier am Abend wurden von vielen Kallerinnen und Kallerern besucht.
Die IG Landfrauen verwöhnte die Gäste am Brunch mit feinen, selbstgemachten Köstlichkeiten und sorgte für einen gelungenen Start in den Nationalfeiertag. Am Abend lud der Feuerwehrverein zur traditionellen Bundesfeier ein, die ebenfalls auf grosses Interesse stiess und für gemütliche Stunden sorgte.
Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei der IG Landfrauen und dem Feuerwehrverein für ihr grosses Engagement sowie die tolle Organisation und Durchführung der beiden Anlässe. Vielen Dank!
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
Die Gemeinde Kallern beteiligt sich an den Kosten für einen betreuten, kostenpflichtigen Mittagstisch mit CHF 4.00 pro Kind und Mittagessen. Für die gesamte Kostenbeteiligung gilt ein jährliches Kostendach von CHF 3'500. Wird dieses überschritten, reduziert sich der Beitrag pro Mittagessen entsprechend.
Die Unterstützung gilt für Kinder vom Kindergarten bis zum Abschluss der Oberstufe.
Die Abrechnung erfolgt jeweils rückwirkend pro Schuljahr direkt zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Kallern. Für die Rückerstattung sind die entsprechenden Quittungen einzureichen. Diese müssen spätestens bis am 31. Juli bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Kallern eingereicht werden.
Nach dem 31. Juli eingereichte Belege können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Kallern ist dem Asylverbund Besenbüren-Jonen beigetreten. Damit erfüllt Kallern die gesetzliche Aufnahmepflicht für asylsuchende Personen und Flüchtlinge künftig gemeinsam mit den beiden Verbandsgemeinden.
Durch den Beitritt können Ressourcen gebündelt sowie Aufgaben regional koordiniert werden. Gleichzeitig schafft die Zusammenarbeit mehr Planungssicherheit im organisatorischen und finanziellen Bereich.
Das Skilager Challere bedankt sich herzlich bei allen, die mit grossem Engagement Migros-Bons für die Aktion «Support My Camp» gesammelt haben.
Dank der grosszügigen Unterstützung aus dem ganzen Dorf und darüber hinaus durften wir einen willkommenen Zustupf in unsere Skilagerkasse entgegennehmen. Das wissen wir sehr zu schätzen – ein grosses Dankeschön an alle fleissigen Sammlerinnen und Sammler!
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 veröffentlicht.
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025– Genehmigung
- Rechenschaftsbericht 2025 – Kenntnisnahme
- Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde – Genehmigung
- Kreditabrechnung «Sanierung Niesenbergstrasse» – Genehmigung
- Verpflichtungskredit «Sanierung Kugelfang» über CHF 245‘100 – Genehmigung Rückweisungsantrag
Die Beschlüsse 1, 3 und 4 unterliegen dem fakultativen Referendum, welches von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung ergriffen werden kann. Ablauf der Referendumsfrist: 27. Juli 2026.
Hier finden Sie die Resultate der Abstimmung vom 14. Juni 2026:
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