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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
03. 06. 2025

Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025

Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Mitteilung vom
01. 05. 2025

Der Gemeinderat Kallern hat am 22. April 2025 den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage aufzuheben:

  • Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
  • Gestaltungsplan Hinterbühl - Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 1. Mai 2025 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Mitteilung vom
17. 04. 2025

2. Freiämter Wandertag 14. September 2025; Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald

Am 14. September 2025 soll der Freiämter Wandertag durchgeführt werden. Es sind drei verschiedene Routen vorgesehen. Es wird eine Teilnehmerzahl von ca. 1'000 Personen erwartet. Die Routen liegen in den Gemeinden Boswil, Kallern und Sarmenstorf abseits von Waldstrassen. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. 

Das Gesuch liegt vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 in den Gemeindekanzleien Boswil, Kallern und Sarmenstorf öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat und beim Kreisforstamt 3 Lenzburg-Freiamt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mitteilung vom
06. 03. 2025

Aufhebung rechtskräftige Sondernutzungsplanungen 
-  Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978 
-  Gestaltungsplan Hinterbühl – Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002 

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die aufzuhebenden Sondernutzungspläne, der Planungsbericht und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mitteilung vom
06. 03. 2025

Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Umsetzung des harmonisierten Baurechts in der BNO, die Festlegung der Gewässerräume sowie die digitale Neuerfassung des Bauzonen- und Kulturlandplanes.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 7. März bis am 7. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat, Schulstrasse 10, 5625 Kallern, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mitteilung vom
18. 02. 2025

Gemeinderatsbeschluss vom 24. Februar 2025

Wohler Christian, Langmattstrasse 29, 5625 Kallern – BG 2025-01 - Trockensteinmauer aus Natursteinen – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

 

Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar 2025

Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern – BG 2024-19 - Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thujahecke (ohne Profilierung) - Baubewilligung

Mitteilung vom
09. 12. 2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft:   Schibli Erich, Panoramastrasse 12, 5625 Kallern

Projektverfasser:    Bauherrschaft

Bauobjekt:    Sichtschutz mit PV-Elementen als Ersatz Thuyahecke (ohne Profilierung)

Bauplatz:    Panoramastrasse 12

Zone:    Wohnzone 2

Parzelle:    611

Öffentliche Auflage vom 13. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei. Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Mitteilung vom
18. 10. 2024

Gemeinderatsbeschluss vom 14. Oktober 2024

Giroud Simon und Luigia, Langmattstrasse 24, 5625 Kallern - BG 2024-01A - Projektänderung Standort L/W-Wärmepumpe, Anschluss Dusche und Outdoorküche an Kanalisation bei Umgebungsgestaltung mit Pool - Baubewilligung 

Gerber-Huber Robert und Theresia, Langmattstrasse 1, 5625 Kallern - BG 2024-17 - Umnutzung Büro in 1.5 Zimmer-Wohnung - Baubewilligung - vereinfachtes Verfahren

Mitteilung vom
07. 10. 2024

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Waser Wendelin, Kallererstrasse 1, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Allwetterauslauf für Pferde und Esel, Überdachung für Tomaten, Abstell-/Depotplatz für Grüngut (nachträgliches Gesuch)

Bauplatz: Kallererstrasse 1

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 65+67

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 11. Oktober bis 11. November 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
 

Mitteilung vom
26. 09. 2024

Gemeinderatsbeschluss vom 2. September 2024

Stierli Ernst, Hinterbühlstrasse 4, 5625 Kallern - BG 2024-08 - Pavillon, Sichtschutz, Stützmauer, Hochbeete (Antrag Ausnahme Unterschreitung Kantonsstrassenabstand) - Baubewilligung

Kohler Pascal und Andrea, Langmattstrasse 19, 5625 Kallern - BG 2024-10 - Anbau Einfamilienhaus, Pool, Sichtschutz, Luft/Wasser-Wärmepumpe (Antrag Ausnahme Unterschreitung Abstand Gemeindestrasse und Fussweg) - Baubewilligung

 

Gemeinderatsbeschluss vom 23. September 2024

Iseli Georg und Mastria Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern - BG 2024-13 - Vordach über Garage und Eingangstür - Baubewilligung - vereinfachtes Verfahren

Einwohnergemeinde, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2024-15 - Erneuerung Sammelstelle - Baubewilligung - vereinfachtes Verfahren

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

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