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Neuigkeiten

Mitteilung vom
02. 09. 2025

Für die Gesamterneuerungswahlen von

  • 3 Mitgliedern der Finanzkommission
  • 3 Mitgliedern und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 2 Stimmenzählern und 2 Stimmenzähler-Ersatzmitgliedern

für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025 wurden weniger oder gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wie Sitze zu vergeben sind.

Gemäss § 30a Abs. 1 GPR wurde mit der Publikation der Namen der angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden konnten. Weil innert der Nachmeldefrist keine weiteren Anmeldungen eingegangen sind, wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtsperiode 2026/2029 als in stiller Wahl gewählt erklärt:

3 Mitglieder der Finanzkommission

  • Schneider Petra, 1970, von Würenlingen AG, Hofmatt 14B, parteilos, bisher
  • Christen Stefanie, 1986, von Kallern AG, Schulstrasse 3, parteilos, bisher
  • Trachsler Sven, 1986, von Wettswil am Albis ZH, Schulstrasse 4B, parteilos, neu

3 Mitglieder der Steuerkommission

  • Waser Wendelin, 1957, von Engelberg OW, Kallererstrasse 1, parteilos, bisher
  • Bütler Peter, 1966, von Auw AG, Höhenächerstrasse 2, parteilos, bisher
  • Rey Leopold, 1964, von Kallern AG, Uezwilerstrasse 6, parteilos, bisher

1 Ersatzmitglied der Steuerkommission

  • Konrad Herbert, 1968, von Auw AG, Langmattstrasse 7, parteilos, bisher

2 Stimmenzähler

  • Hess, Meinrad, 1990, von Engelberg OW, Unterniesenbergweg 4a, parteilos, bisher
  • Keusch Philipp, 1980, von Boswil AG, Panoramastrasse 1, parteilos, bisher

2 Stimmenzähler-Ersatzmitglieder

  • Zimmermann Beat, 1961, von Künten AG, Haldenäcker 11, parteilos, bisher
  • Spennato Heidi, 1992, von Fislisbach AG, Panoramastrasse 12, parteilos, bisher

Es findet somit für die Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission, der Steuerkommission und der Stimmenzähler für die Amtsperiode 2026/2029 am 28. September 2025 keine Wahl an der Urne statt.

Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. 

Das Wahlbüro

Mitteilung vom
01. 09. 2025

Die Öl- und Gasfeuerungsanlagen müssen alle 2 Jahre auf ihre Emissionswerte kontrolliert werden. Verantwortlich dafür, die Kontrollen rechtzeitig zu veranlassen, sind die Eigentümer der Anlagen selbst. 

Es müssen (neben Russ, Kohlenmonoxid, Abgasverlust, Öltest) auch die Stickoxid-Emissionen gemessen werden. Die Durchführung kann einem Feuerungskontrolleur in Auftrag gegeben werden. Möglich ist auch der Beizug einer zugelassenen Servicefirma mit entsprechend ausgebildetem Personal. Diese muss nach erfolgter Kontrolle dem amtlichen Feuerungskontrolleur einen Erledigungs-Rapport zustellen. Der amtliche Feuerungskontrolleur hat sicherzustellen, dass alle Anlagen vor Ende Jahr kontrolliert sind. 

Sollten Sie weitergehende Fragen zum Thema haben, dürfen Sie sich direkt unter 
Tel. 056 666 22 88 an Alexey Springer, Kaminfeger Trottmann GmbH, Kaminfegermeister und amtlicher Feuerungskontrolleur, Boswil, wenden.

Mitteilung vom
26. 08. 2025

Der Gemeinderat lädt alle Kallerer Jungbürgerinnen und Jungbürger mit Jahrgang 2006 und 2007 zur Jungbürgerfeier ein. Diese findet am Freitag, 14. November 2025, ab 18 Uhr statt. Die Eingeladenen werden geben, sich bis am 15. September 2025 unter gemeindeverwaltung@kallern.ch an- oder abzumelden. 

Mitteilung vom
19. 08. 2025

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:

Finanzkommission Einwohnergemeinde (3 Sitze)

  • Schneider, Petra, 1970, Hofmatt 14B, parteilos, bisher
  • Christen, Stefanie, 1986, Schulstrasse 3, parteilos, bisher
  • Trachsler Sven, 1986, Schulstrasse 4B, parteilos, neu

Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (2 Sitze)

  • Hess, Meinrad, 1990, Unterniesenbergweg 4a, parteilos, bisher
  • Keusch, Philipp, 1980, Panoramastrasse 1, parteilos, bisher

Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatzleute (2 Sitze)

  • Zimmermann, Beat, 1961, Haldenäcker 11, parteilos, bisher
  • Spennato, Heidi, 1992, Panoramastrasse 12, parteilos, bisher

Steuerkommission (3 Sitze)

  • Waser, Wendelin, 1957, Kallererstrasse 1, parteilos, bisher
  • Bütler, Peter, 1966, Höhenächerstrasse 2, parteilos, bisher
  • Rey, Leopold, 1964, Uezwilerstrasse 6, parteilos, bisher

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)

  • Konrad, Herbert, 1968, Langmattstrasse 7, parteilos, bisher

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitzen entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 26. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahlbüro Kallern

Mitteilung vom
19. 08. 2025

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:

Gemeinderat (5 Sitze)

  • Koch-Born, Nadja, 1976, Hofmatt 9, parteilos, bisher
  • Widmer, Christian, 1975, Panoramastrasse 5, parteilos, bisher
  • Koch, Bernhard, 1968, Hinterbühlstrasse 7, parteilos, bisher
  • Hohl, Marcel, 1973, Forstweg 4, parteilos, parteilos, bisher
  • Ender, Andreas, 1989, Höllstrasse 5a, parteilos, neu

Gemeindeammann

  • Widmer, Christian, 1975, Panoramastrasse 5, bisher

Vizeammann

  • Koch-Born, Nadja, 1976, Hofmatt 9, bisher

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Mitteilung vom
18. 08. 2025

Am Mittwoch, 5. November 2025, findet um 19.30 Uhr im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses eine Informationsveranstaltung des Gemeinderates über aktuelle Themen statt. 

Alle Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung mit der Themenliste. 
Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Abend.

Mitteilung vom
18. 08. 2025

Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:

Aussetzen der Nachtruhe für Freitag, 22. August 2025 bis 04.00 Uhr (Samstag früh) und Samstag, 23. August 2023 bis 04.00 Uhr (Sonntag früh), für Project K im Unterniesenberg, organisiert durch die Challerer Dorfjugend. 

Mitteilung vom
04. 08. 2025

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.

Mitteilung vom
04. 08. 2025

Der 1. August-Brunch war gut besucht. Die IG Landfrauen hat die Besucherinnen und Besucher mit feinen selbstgemachten Köstlichkeiten verwöhnt. 

Der Gemeinderat dankt der IG Landfrauen herzlich für die Organisation und die Durchführung!

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
14. 08. 2025

Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2025 der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation (14.08.2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auf der Gemeindehomepage als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden. 

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist 

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und 
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst,  die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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