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Aktuelles

Neuigkeiten

Mitteilung vom
26. 02. 2026

Im Zusammenhang mit der Projektierung der Sauberwassertrennung werden im Gebiet Hinterbühl-Haldenäcker Luftaufnahmen mit einer Drohne gemacht.

Die Aufnahmen erfolgen im Zeitraum von Montag, 2. März 2026, bis Mittwoch, 4. März 2026. Sie dienen ausschliesslich der Planung des Bauprojekts.

Wir danken für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Mitteilung vom
24. 02. 2026

Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2026 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2026. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. 

Für das Jahr 2026 beträgt der Zinssatz 0,25%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Mitteilung vom
12. 02. 2026

Die Regionale Abteilung Finanzen Sarmenstorf Uezwil Kallern hat dem Gemeinderat den Steuerabschluss 2025 vorgelegt.

Es konnten Steuern von CHF 1'212'753 eingenommen werden. 

Gegenüber dem Budget wurden Mehreinnahmen von CHF 2'253 generiert. 
Im Vergleich zum Vorjahr (CHF 1‘264‘506) wurden CHF 51‘753 weniger Steuereinnahmen verbucht.

Mitteilung vom
20. 01. 2026

Am 31. Dezember 2025 waren in Kallern 420 (Vorjahr 422) Einwohnerinnen und Einwohner (212 weibliche und 208 männliche) angemeldet. Die Kallerer Bevölkerung setzt sich aus 378 Schweizerinnen und Schweizern sowie 42 Ausländerinnen und Ausländern zusammen. 

Die vollständige Statistik kann hier heruntergeladen werden.

 

Mitteilung vom
06. 01. 2026

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.

Mitteilung vom
06. 01. 2026

Mit eTAX AARGAU wird die Steuererklärung einfach, benutzerfreundlich und praktisch. Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt sowie elektronisch eingereicht werden. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.

Mitteilung vom
05. 01. 2026

Liebe Challerinnen und liebe Challerer

Von Herzen danken wir euch für die zauberhaften Adventsfenster, die mit so viel Kreativität und Liebe gestaltet wurden. Auch die herzlichen Apéros haben die Adventszeit bereichert und sie zu etwas ganz Besonderem gemacht.

Herzlichst, Kathrin Nauer & Marina Ender

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
02. 02. 2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Spielplatzerneuerung Schulhaus (ohne Profilierung)

Bauplatz: Schulstrasse 10

Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Parzelle: 217

Öffentliche Auflage vom 30. Januar bis 2. März 2026, während den ordentlichen Schalter-
öffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinde-
rat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
21. 01. 2026

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern

Projektverfasser: FelberMeile AG, Buchgrindel 4, 5524 Niederwil AG

Bauobjekt: Umnutzung Umkleideraum/Dusche EG, Vergrösserung Fenster Südfassade

Bauplatz: Schulstrasse 10

Zone:  Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

Parzelle: 217

Öffentliche Auflage vom 23. Januar bis 23. Februar 2026, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
08. 01. 2026

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar bis 9. Februar 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Kallern einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans "Deponie Typ A, Höll" wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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