Herzlich willkommen

News vom 04. März 2021

Mitteilung vom

Dorfabend einmal anders – Vielen Dank! Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre zahlreiche Teilnahme am etwas anderen Dorfabend 2021. Wir dürfen auf einen sehr erfolgreichen und gemütlichen Anlass zurückschauen, den wir alle auf eine spezielle Art und Weise zusammen erleben durften. Ein ganz besonderer Dank gilt allen Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern, welche die tollen Lieder gesungen und sich Quizfragen ausgedacht hatten, der Schulleiterin für das Zusammenstellen des Quiz, dem Restaurant Jägerstübli für die sehr feine Lasagne und vor allem Ihnen, liebe Teilnehmer und Sponsoren, für die grossartige Unterstützung unserer Ideen. Ohne Sie alle wäre dies nicht möglich gewesen. Wir blicken zuversichtlich auf das nächste Jahr und dürfen gespannt sein, in welcher Form der Dorfabend 2022 stattfinden kann. Herzlichen Dank, Schulpflege Kallern

Der Gemeinderat bedankt sich herzlich bei der Schulpflege für diese tolle Initiative, dass der Dorfabend 2021 trotz den vielen Einschränkungen in einer so coolen Weise durchgeführt wurde. Vielen Dank!

 

Steuererklärungsdienst für Menschen ab 60 Jahren. Der Steuererklärungsdienst hilft älteren Menschen, ihre Steuererklärung korrekt und vollständig auszufüllen, termingerecht einzureichen und damit unnötige Ausgaben zu vermeiden. Die Pro Senectute-Mitarbeitenden sind erfahrene und kompetente Fachpersonen. Diskretion und Verschwiegenheit sowie die regelmässige Weiterbildung sind für alle Mitarbeitenden der Pro Senectute Aargau selbstverständlich. Interessierte melden sich während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 062 837 50 70 oder per Email: info@pro-senectute.ch.

 

Vergütungszins auf Einkommens- und Vermögenssteuern. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober 2021 für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2021. Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. Es wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2021 beträgt der Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

Smart Service PortalFreiamt Mittendrin