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Aktuelles

Publikation (Bauwesen)

Mitteilung vom
20. 03. 2023

Gemeinderatssitzung vom 13. März 2023

Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern – BG 2022-13 – Nachträgliches Baugesuch für Umgebungsarbeiten, Böschungsarbeiten und Hangsicherung, Parzelle 134, Landwirtschaftszone / Spezialzone Hinterbühl

Mitteilung vom
02. 03. 2023

Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2023

Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern - BG 2022-16 - Werkleitungssanierung Abwasser und Wasser, Reservoir Lätten bis Schulstrasse (ohne Profilierung) - diverse Parzellen, Landwirtschaftszone 

Strebel Michael, Kallererstrasse 11, 5625 Kallern - BG 2022-17 - Dachsanierung Scheune (Gebäude 16) mit Sandwichpanelen - Parzelle 675, Landwirtschaftszone 

Mitteilung vom
01. 03. 2023

B A U G E S U C H  

Bauherrschaft: Waser Wendelin und Irma, Kallererstrasse 1, 5625 Kallern

Projektverfasser: Fischler Thomas, Unterniesenbergstrasse 3, 5625 Kallern

Bauobjekt: Wohnhauserweiterung

Bauplatz: Kallererstrasse 1

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 65

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 3. März - 3. April 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
26. 01. 2023

Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2022 die Teiländerung des Kulturlandplans und Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung BNO betreffend Deponiezone «Höll» beschlossen. Gegenüber der öffentlichen Auflage wurden nachträglich in Abstimmung mit den Einwendungen folgende Anpassungen vorgenommen:

Bei folgenden Punkten wird der Planungsbericht ergänzt:
«Nach Abschluss des Deponiebetriebs sei die Schwerpunktfläche Naturschutz gemäss Orientierungsinhalt im Plan ‘Teiländerung KLP Deponiezone Typ A Höll‘ 1:5'000 vom 17. März 2021 in eine Schutzzone nach Art. 17 Raumplanungsgesetz zu überführen.»
«Es sei darzulegen, wie die ökologischen Massnahmen grundeigentümerverbindlich sichergestellt werden.»
«Die hinreichende Dimensionierung des Freihaltebereichs inklusive Pufferung bezüglich den Biodiversitätsflächen sei im Planungsbericht festzuhalten und der Pufferbereich sei im Plan separat auszuweisen.»
«Die Ergebnisse der Abklärungen durch den kantonalen Fledermausschutzbeauftragten seien im Planungsbericht darzulegen. Eventualiter habe der Planungsbericht zumindest darauf hinzuweisen, dass diese Abklärungen erfolgen und das Ergebnis in den nachfolgenden Verfahren (spätestens im Baubewilligungsverfahren) mit angegliederter Hauptuntersuchung der Umweltverträglichkeitsprüfung dargelegt werden.»
«Die Wiederherstellung und Vernetzung von Feuchtlebensräumen in der Region sei als ein Ziel der ökologischen Massnahmen im Planungsbericht festzuhalten.»

Inaussichtstellung Rodungsbewilligung: 
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat folgende Auflagen für die beantragte Rodungsfläche von 5'000 m2 gefordert:
«Die Aufnahme des neuen Standortes ‘Höll’ im Richtplan bedingt eine Rückstufung des Standortes ‘Grüenweide’ bzw. einen Verzicht auf einen parallelen Betrieb der beiden Standorte.»
«Die Vorgaben im Pflichtenheft, wonach der Bedarfsnachweis für eine Deponie Typ A für die UVG-Hauptuntersuchung mit den neusten Zahlen belegt werden soll, ist zu berücksichtigen.»
 

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.


Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Ablauf der Beschwerdefrist: 27. Februar 2023

Mitteilung vom
12. 01. 2023

B A U G E S U C H E
 

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Kallern, Schulstrasse 10, 5625 Kallern

Projektverfasser: Scheidegger+Partner AG, Pilatusstrasse 28, 5630 Muri

Bauobjekt: Werkleitungssanierung Abwasser und Wasser, Reservoir Lätten bis Schulstrasse (ohne Profilierung)

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: Diverse

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

 

Bauherrschaft: Strebel Michael, Kallererstrasse 11, 5625 Kallern

Projektverfasser: Erni Holzbau AG, Guggibadstrasse 8, 6288 Schongau

Bauobjekt: Dachsanierung Scheune (Gebäude 16) mit Sandwichpanelen (ohne Profilierung)

Bauplatz: Kallererstrasse 11

Zone: Landwirtschaft 

Parzelle: 675

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

 

 

Öffentliche Auflage vom 09. Januar bis 07. Februar 2023 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

 

 

Mitteilung vom
12. 12. 2022

Gemeinderatssitzung vom 5. Dezember 2022

Sijak Alisa und Amel, Langmattstrasse 16, 5625 Kallern - BG 2022 -14 - Verschiebung bereits erstellter Sichtschutz/Zaun, Parzelle 721, Wohnzone 2 - vereinfachtes Verfahren

 

Mitteilung vom
14. 11. 2022

B A U G E S U C H
 

Bauherrschaft: Dahl Nathalie, Langmattstrasse 30, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Umgebungsarbeiten, Hangabsicherung durch Stützmauern (nachträgliches Gesuch)

Bauplatz: Langmattstrasse 30

Zone: Landwirtschaft / Spezialzone Hinterbühl

Parzelle: 134

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. November bis 19. Dezember 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

                                                                        

Mitteilung vom
14. 11. 2022

Gemeinderatssitzung vom 7. November 2022

Koch Bernhard, Hinterbühlstrasse 7, 5625 Kallern – BG 2022-08 – Fassaden Photovoltaik-Anlage, Parzelle 451, Geb. Nr. 23, Landwirtschaftszone

Sigel Jan, Langmattstrasse 14, 5625 Kallern – BG 2022-10 – Nachträgliches Baugesuch für Stützmauer, Parzelle 722, W2, SNP Langmatt II

Zimmermann Beat und Silvia, Haldenäcker 11, 5625 Kallern – BG 2022-06 – Baugesuch für Kaminofen im Wintergarten, Parzelle 641, Geb. Nr. 218, Wohnzone 2

 

 

Mitteilung vom
25. 10. 2022

B A U G E S U C H

Bauherrschaft:Christen Guido, Hinterbühlstrasse 22, 5625 Kallern

Projektverfasser: Architekturbüro Jörg Sax, Hofmattenweg 2, 5619 Büttikon

Bauobjekt:Sichtschutzwände (nachträgliches Baugesuch)

Bauplatz:Hinterbühlstrasse 22

Zone: Landwirtschaft

Parzelle: 62

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 28. Oktober bis 28. November 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

Mitteilung vom
22. 09. 2022

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Sigel Jan, Langmattstrasse 14, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Stützmauer (nachträgliches Gesuch)

Bauplatz: Langmattstrasse 14

Zone: W2

Parzelle: 722

Öffentliche Auflage vom 23. September bis 24. Oktober 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung die den Anforderungen nicht entspricht kann nicht eingetreten werden.

 

B A U G E S U C H

Bauherrschaft: Zimmermann Beat und Silvia, Haldenäcker 11, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Kaminofen im Wintergarten (ohne Profilierung)

Bauplatz: Haldenäcker 11

Zone: Wohnzone 2

Parzelle: 641

Öffentliche Auflage vom 23. September bis 24. Oktober 2022, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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