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Neuigkeiten

Gesamterneuerungswahl von Finanzkommission, Mitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler, Ersatzmitglieder Wahlbüro/Stimmenzähler-Ersatzleute, Steuerkommission und Ersatzmitglied Steuerkommission, Nachmeldefrist
19.08.2025

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:

Finanzkommission Einwohnergemeinde (3 Sitze)

  • Schneider, Petra, 1970, Hofmatt 14B, parteilos, bisher
  • Christen, Stefanie, 1986, Schulstrasse 3, parteilos, bisher
  • Trachsler Sven, 1986, Schulstrasse 4B, parteilos, neu

Mitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler (2 Sitze)

  • Hess, Meinrad, 1990, Unterniesenbergweg 4a, parteilos, bisher
  • Keusch, Philipp, 1980, Panoramastrasse 1, parteilos, bisher

Ersatzmitglieder Wahlbüro / Stimmenzähler-Ersatzleute (2 Sitze)

  • Zimmermann, Beat, 1961, Haldenäcker 11, parteilos, bisher
  • Spennato, Heidi, 1992, Panoramastrasse 12, parteilos, bisher

Steuerkommission (3 Sitze)

  • Waser, Wendelin, 1957, Kallererstrasse 1, parteilos, bisher
  • Bütler, Peter, 1966, Höhenächerstrasse 2, parteilos, bisher
  • Rey, Leopold, 1964, Uezwilerstrasse 6, parteilos, bisher

Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz)

  • Konrad, Herbert, 1968, Langmattstrasse 7, parteilos, bisher

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitzen entspricht, ist gemäss § 30a GPR eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen, d. h. bis Dienstag, 26. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahlbüro Kallern

Gemeindewahlen für die Amtsdauer 2026/2020. Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats (5 Mitglieder) sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns vom 28. September 2025 für die Amtsdauer 2026/2029; 1. Wahlgang
19.08.2025

Für die vorstehend erwähnten Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet:

Gemeinderat (5 Sitze)

  • Koch-Born, Nadja, 1976, Hofmatt 9, parteilos, bisher
  • Widmer, Christian, 1975, Panoramastrasse 5, parteilos, bisher
  • Koch, Bernhard, 1968, Hinterbühlstrasse 7, parteilos, bisher
  • Hohl, Marcel, 1973, Forstweg 4, parteilos, parteilos, bisher
  • Ender, Andreas, 1989, Höllstrasse 5a, parteilos, neu

Gemeindeammann

  • Widmer, Christian, 1975, Panoramastrasse 5, bisher

Vizeammann

  • Koch-Born, Nadja, 1976, Hofmatt 9, bisher

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderats, den Gemeindeammann sowie den Vizeammann im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Termin Informationsveranstaltung
18.08.2025

Am Mittwoch, 5. November 2025, findet um 19.30 Uhr im Dachsaal des Schul- und Gemeindehauses eine Informationsveranstaltung des Gemeinderates über aktuelle Themen statt. 

Alle Kallerer Einwohnerinnen und Einwohner erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung mit der Themenliste. 
Bitte reservieren Sie sich bereits heute diesen Abend.

Bewilligung Project K
18.08.2025

Der Gemeinderat hat folgende Bewilligung erteilt:

Aussetzen der Nachtruhe für Freitag, 22. August 2025 bis 04.00 Uhr (Samstag früh) und Samstag, 23. August 2023 bis 04.00 Uhr (Sonntag früh), für Project K im Unterniesenberg, organisiert durch die Challerer Dorfjugend. 

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
04.08.2025

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind nun sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.

Publikationen

Genehmigung Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, ab 15.08.2025

Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2025 der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. 

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation (14.08.2025) im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Sämtliche Unterlagen können auf der Gemeindehomepage als PDF eingesehen oder heruntergeladen werden. 

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist 

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und 
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst,  die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Öffentliche Auflage Baugesuche ab 25.07.2025

B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Wipf Roger und Isabelle, Neuhofweg 3, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Projektänderung Umgebung, Garagentore, Pavillon (nachträglich)

Bauplatz: Neuhofweg 3

Zone:  Landwirtschaftszone, Weilerzone

Parzelle: 667

Weitere Bewilligungen:    Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.


B A U G E S U C H 

Bauherrschaft: Meier Priska, Schläppi Daniel, Hofmatt 12, 5625 Kallern

Projektverfasser: Bauherrschaft

Bauobjekt: Sichtschutz (ohne Profilierung) und Holz-Pergola

Bauplatz: Hofmatt 12

Zone:  Wohnzone 2

Parzelle: 606

Öffentliche Auflage vom 25. Juli bis 25. August 2025, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baubewilligung 06.2025

Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juni 2025

Iseli Georg und Mastira Elvira, Langmattstrasse 21, 5625 Kallern – BG 2025-02 - Beschattung von Terrasse – vereinfachtes Verfahren - Baubewilligung

Aufhebung Sondernutzungspläne - Beschluss vom 22. April 2025

Der Gemeinderat Kallern hat am 22. April 2025 den Beschluss gefasst, folgende Sondernutzungspläne in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage aufzuheben:

  • Kommunaler Überbauungsplan Hinterbühl vom 31.10.1978
  • Gestaltungsplan Hinterbühl - Haldenäcker / Ruchmatten vom 20.02.2002

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 1. Mai 2025 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 

Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Öffentliche Auflage einer Veranstaltung im Wald ab 22.04.2025

2. Freiämter Wandertag 14. September 2025; Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald

Am 14. September 2025 soll der Freiämter Wandertag durchgeführt werden. Es sind drei verschiedene Routen vorgesehen. Es wird eine Teilnehmerzahl von ca. 1'000 Personen erwartet. Die Routen liegen in den Gemeinden Boswil, Kallern und Sarmenstorf abseits von Waldstrassen. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. 

Das Gesuch liegt vom 22. April 2025 bis 21. Mai 2025 in den Gemeindekanzleien Boswil, Kallern und Sarmenstorf öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat und beim Kreisforstamt 3 Lenzburg-Freiamt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Anlässe

Grüngutsammlung am 1. September
Montag, 01. September 2025

Die Grüngutsammlung findet am Montag, 1. September 2025, ab 08.00 Uhr statt. 

Das Grüngut ist gut sichtbar am Strassenrand zu deponieren. Bitte sammeln Sie das Laub in Säcken und bündeln Sie die Äste. Vielen Dank. 

Kultur im Oberniesenberg am 6. September
Samstag, 06. September 2025

Der Kapellenverein Oberniesenberg lädt Sie herzlich ein zum kulturellen Anlass, dieses Jahr mit der Freiämter Band Triome – mehr als ein Trio. Die fünfköpfige Band spielt Folk und Volksmusik aus halb Europa und Übersee. 

Dazu werden fabelhafte Geschichten rund um die kunterbunten Melodien erzählt. Das Bouquet aus Liedern und Legenden verspricht eine gesellige Stubete und gute Laune. 

Der Anlass findet am Samstag, 6. September um 17.00 Uhr in der Kapelle Oberniesenberg statt, es gibt eine Türkollekte. 

Auf zahlreiches Erscheinen freut sich der Kapellenverein Oberniesenberg.

Seniorenreise 60+ am 10. September
Mittwoch, 10. September 2025

Seniorenreise 60 + / Mittwoch, 10. September 

Herzlich willkommen zum Senioren-Ausflug ins Fribourgerland. Unser Ziel: der Schwarzsee im hügeligen Senseland des Kantons Freiburg.

Anmeldung bis spätestens 25. August an Elsbeth Nietlisbach, Tel. 056 666 23 06 / 079 171 82 73.

 

 

Senioren-Mittagessen am 4. Oktober

Herzlich willkommen zu unserem gemeinsamen Mittagessen am Samstag, 4. Oktober.

Wir treffen uns um 12.00 Uhr im Restaurant Niesenberg in Kallern und freuen uns auf ein gemütliches und frohes Beisammensein. 

Anmeldung an Elsbeth Nietlisbach Tel. 079 171 82 73. 

Mittagstisch 60+ in Kallern 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Lassen Sie sich verwöhnen und geniessen Sie das Mittagessen in geselliger Runde und gemütlicher Atmosphäre - für alle Menschen ab 60 Jahren. 

Sie können einmal oder regelmässig teilnehmen. Sie bezahlen lediglich Ihr Essen und Ihre Getränke. 
Wir freuen uns auf Sie!

Alle Daten im 2025 finden Sie auf folgendem PDF:

Challerer Kultur-Kalender 2025
Mittwoch, 31. Dezember 2025

Das Jahresprogramm 2025 ist da!

Kulturkalender 2025

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

Öffnungszeiten

Montag14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag/Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr
Donnerstag08.00 - 11.30 Uhr 
14.00 - 17.00 Uhr
Freitaggeschlossen

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