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Teilrevision NUPLA/BNO (IVHB)

Mitteilung vom

Die Kallerer Bau- und Nutzungsordnung aus dem Jahr 2011 benötigt eine Überarbeitung. Sie muss den neuen Vorgaben des Kantons, der sogenannten IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe) entsprechend, angepasst werden. Es geht hier darum, dass die baurechtlichen Begriffe schweizweit vereinheitlicht werden sollen. Bis heute sind 17 Kantone dem Konkordat beigetreten.

Weiter gilt es die Gewässerräume festzulegen und auszuscheiden sowie zusätzlich auch die Ausscheidung des geplanten Deponiestandortes „Höll“, welcher im kantonalen Richtplan bereits eingetragen ist, in unserem Zonenplan einzubinden. Ausserdem wird mit dieser Teilrevision auch eine Bereinigung der Gebührenreglemente Bau, Wasser und Kanalisation stattfinden.

Die Gemeindeversammlung Kallern hat am 27. November 2020 einem Verpflichtungskredit für die Teilrevision zugestimmt. Die Firma arcoplan klg, Ennetbaden, hat den Auftrag übernommen und ist daran, mit einer Arbeitsgruppe des Gemeinderates/der Verwaltung, diese Teilrevision auszuarbeiten.

Folgendes Vorgehen ist festgelegt:

  • Ausschreibung Planungsarbeiten - August 2020
  • Auftragserteilung unter Vorbehalt der Gemeindeversammlung - Ende September 2020
  • Entwurf Teilrevision Nuitzungsplanung: Teiländerung BNO/Bauzonen- und Kulturlandplan, Planungsbericht - Februar bis April 2021
  • Verabschiedung Entwürfe durch den Gemeinderat - Mai 2021
  • prov. Kantonale Vorprüfung - Juni bis August 2021
  • Informationsveranstaltung für Kallerer Bevölkerung: Freitag, 11. Juni 2021 (Präsentation siehe Downloads)
  • Mitwirkungsverfahren gem. § 3 BauG - 12. August bis 10. September 2021
  • Fachliche Stellungnahme - ca. Ende August erwartet
  • Auswertung und Bereinigung Mitwirkung/Vorprüfung - ca. September/Oktober 2021
  • Abschliessende kant. Vorprüfung - ca. November/Dezember 2021
  • Öffentliche Auflage gemäss § 24 BauG (30 Tage) - ca. Februar 2022
  • Einwendungsverhandlungen - ca. März 2022
  • Beschlussfassung Gemeindeversammlung - ca. Juni 2022
  • Genehmigung Kanton (nach Programm RR)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Kallern
Schulstrasse 10
5625 Kallern

+41 56 666 15 56
gemeindeverwaltung@kallern.ch

 

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